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Eigenstromerzeugung

Ein Techniker in orangefarbener Schutzkleidung und Helm installiert oder wartet Solarmodule auf einem Dach bei Sonnenschein.
Der Betrieb einer Solaranlage sollte darauf ausgelegt werden, dass möglichst viel des erzeugten Stroms auch selbst verbraucht wird.

In der Serie „Energiespartipps für Unternehmen“ werden Möglichkeiten zu Energieeffizienz-Einsparungen, interessante Tools und passende Förderangebote vorgestellt. Thema der sechsten Ausgabe ist die Eigenstromerzeugung mit erneuerbaren Energien und Speichertechnologien.

Die betriebliche Eigenstromerzeugung durch erneuerbare Energien hat vor dem Hintergrund der Energiewende und steigender Energiepreise in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Gerade für Produktionsunternehmen mit einem konstanten, relevanten Stromverbrauch kann sich der Aufbau einer Eigenstromversorgung wirtschaftlich lohnen. Die Technologien sind heute ausgereift und praxiserprobt. Neben geringeren Stromkosten sowie einer größeren Unabhängigkeit trägt die Eigenstromversorgung aus erneuerbaren Energien auch zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen bei.

Hintergrund und politische Ziele

Die Bundesrepublik verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Im Jahr 2024 hatten die erneuerbaren Energien einen Anteil von 59 Prozent an der Nettostromerzeugung und einen Anteil von 56 Prozent am Verbrauch in Deutschland. Dabei trug Wind mit 29 Prozent und Solar mit 15 Prozent zur Stromerzeugung bei. Im März 2025 waren in Deutschland rund 4,2 Millionen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) mit einer Nennleistung von knapp 100 Gigawatt (GW) installiert. Damit machen Solaranlagen den mit Abstand größten Anteil der installierten Erzeugungsleistung in Deutschland aus (Wind-an-Land: 66 GW).

Gesetzlich geregelt ist der Ausbau und der Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Bis zum Jahr 2030 soll die Windenergie an Land demnach auf 115 GW und die Solarenergie auf 215 GW ausgebaut werden.

Photovoltaik als zentraler Baustein der betrieblichen Eigenversorgung

Die Installation einer PV-Anlage ist für Unternehmen in der Regel der einfachste Weg, sich selbst mit Strom zu versorgen. Doch bevor Unternehmen sich für den Kauf einer Anlage entscheiden, sollten sie sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen, da das Voranschreiten der Energiewende auch die Rahmenbedingungen für den Betrieb von PV-Anlagen verändert hat.

Der Betrieb der Anlage sollte heute darauf ausgelegt werden, dass möglichst viel des erzeugten Stroms auch selbst verbraucht wird. Aktuell wird für neue Anlagen unter 100 Kilowatt-Peak (kWp) eine auf 20 Jahre festgelegte Einspeisevergütung für ins Netz eingespeisten Strom gezahlt. Allerdings fällt sie – abhängig von der Anlagengröße –  mit knapp 6 bis 8 Cent eher gering aus. Anlagen mehr als 100 Kilowatt (kW) erhalten die sogenannte Markprämie.

Momentan wird politisch diskutiert, bei neuen Anlagen die Vergütung für eingespeisten Überschussstrom abzuschaffen. Für Zeiträume, in denen der Strompreis an der Börse negativ ist, erhalten Anlagen, die bereits mit einem intelligenten Messystem ausgestattet sind, keine Vergütung mehr. Negative Strompreise kommen an der Börse aufgrund der weiterhin wachsenden Anzahl Erneuerbarer-Energien-Anlagen immer häufiger vor.

Umso mehr sollte bei der Planung darauf geachtet werden, dass die Anlage, eventuell in Kombination mit einem Speicher, auf den eigenen Bedarf ausgerichtet ist. Daher ist eine Lastganganalyse vor der Installation einer Anlage zwingend zu empfehlen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden (kWh) können die entsprechenden Daten bei ihrem Energieversorger anfragen. Zudem sollte mit dem Netzbetreiber, je nach Größe der Anlage, die vorhandene Netzkapazität abgeklärt werden.

Eine hilfreiche Unterstützung bietet das Solarkataster des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima (LANUK). Hiermit können für jedes Gebäude in NRW anhand von Strahlungsdaten erste grobe Wirtschaftlichkeitsberechnungen einer potenziellen PV-Anlage durchgeführt werden. Umfangreiches Informationsmaterial findet sich auf der Internetseite der Kampagne „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern“, bei der die IHKs Partner sind.

Batteriespeicher als Ergänzung

Batteriespeicher können je nach Anwendungsfall eine Ergänzung zur betrieblichen Eigenstromversorgung darstellen. Sie ermöglichen es, überschüssigen selbst erzeugten Strom zwischenzuspeichern und zu nutzen, wenn die Sonne nicht scheint, beispielsweise in den Abendstunden oder bei Produktionsspitzen. Batteriespeicher haben sich in den vergangenen Jahren rasant weiterentwickelt und sind marktreif. Bei der Auswahl sollten Paramater wie die Lade- und Entladeleistung genau mit der geplanten PV-Anlage sowie dem Verbrauchsverhalten abgeglichen werden. Kostenlose Tools zur Auslegung von PV-Anlagen mit Speichern bietet der Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier.

Chemische Speicher – Wasserstoff und Elektrolyse

Bei der Elektrolyse wird mit überschüssigem erneuerbarem Strom Wasserstoff erzeugt. Dieser kann dann saisonal gespeichert und später in Brennstoffzellen oder Gasturbinen wieder verstromt werden. Dies eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, die Eigenverbrauchsquote auch im Winter, wenn wenig erneuerbarer Strom erzeugt wird, zu steigern. Der Einsatz erfordert jedoch hohe Investitionen, viel Platz und eine sichere Infrastruktur. Zudem befinden sich Wasserstofftechnologien im industriellen Mittelstand noch in der Erprobung. Mit dem anvisierten Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sind in diesem Bereich in der Zukunft noch technische und regulatorische Weiterentwicklungen zu erwarten.

Windenergie

Kleinwindenergieanlagen sind in der betrieblichen Eigenstromerzeugung ein Exot. Von Kleinwindenergieanlagen spricht man bei einer Höhe von bis zu 50 Metern und einer Leistung von bis zu 250 kW. Sie bieten die Möglichkeit, auch bei geringer Sonneneinstrahlung oder nachts Strom zu erzeugen. Die Errichtung von eigenen Kleinwindenergieanlagen erfordert jedoch sorgfältige Standortanalysen, Genehmigungsverfahren und Investitionen. Zudem sollten Unternehmen die regionalen Windverhältnisse sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen in ihre Planung einbeziehen, um eine optimale Auslastung und Rentabilität zu gewährleisten. Kleinwindenergieanlagen bedürfen ab einer Höhe von zehn Metern eine Baugenehmigung in NRW. Karten zur Windhöffigkeit finden sich im Energieatlas des LANUK sowie beim Deutschen Wetterdienst.

Förderung

Beratungsmöglichkeiten

In der Regel ist es hilfreich, sich zu den verschiedenen technischen Möglichkeiten beraten zu lassen. Passende Berater finden Sie beispielsweise auf folgenden Seiten:

Oder vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung mit dem Effizienz-Experten der IHK.

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