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Brüggen

Hier finden Sie die aktuellen Planungsverfahren in Brüggen.

82. Flächennutzungsplanänderung – Fristende: 18.02.2026

Planverfahren

Beschreibung des Vorhabens

Die Gemeinde Brüggen beab­sichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Sondergebietes, dass der Erholung dient, zu schaffen. Damit sollen die Voraussetzungen für die Neugestaltung und Erweiterung des ehemaligen Heide-Camps geschaffen werden.

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Der Planentwurf liegt vom 16.01.2026 bis einschließlich 18.02.2026 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Gemeinde Brüggen einzureichen.

Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 11. Februar 2026 per E-Mail an bauleitplanung(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellung­­nahme aufneh­men, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamt­wirtschaftli­chen Belan­gen vereinbar sind.

Bebauungsplan Nr. Brü/52 – Fristende: 18.02.2026

Planverfahren

Beschreibung des Vorhabens

Die Gemeinde Brüggen beab­sichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Sondergebietes, dass der Erholung dient, zu schaffen. Damit sollen die Voraussetzungen für die Neugestaltung und Erweiterung des ehemaligen Heide-Camps geschaffen werden.

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Der Planentwurf liegt vom 16.01.2026 bis einschließlich 18.02.2026 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Gemeinde Brüggen einzureichen.

Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 11. Februar 2026 per E-Mail an bauleitplanung(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellung­­nahme aufneh­men, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamt­wirtschaftli­chen Belan­gen vereinbar sind.

Bebauungsplan Nr. Brü/43 – Fristende: 18.02.2026

Planverfahren

Beschreibung des Vorhabens

Die Gemeinde Brüggen beab­sichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige Entwicklung im Übergangsbereich zwischen Wohnen und Gewerbe im Umfeld der Borner Straße und Hagenkreuzweg zu sichern. Ziel ist es, die bestehenden Wohn- und Gewerbenutzungen planungsrechtlich abzusichern, Unstimmigkeiten im bisherigen Planungsrecht zu beheben und eine städtebaulich geordnete Entwicklung entsprechend der heutigen städtebaulichen Anforderungen zu ermöglichen. 

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Der Planentwurf liegt vom 16.01.2026 bis einschließlich 18.02.2026 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Gemeinde Brüggen einzureichen.

Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 11. Februar 2026 per E-Mail an bauleitplanung(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellung­­nahme aufneh­men, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamt­wirtschaftli­chen Belan­gen vereinbar sind.

Webcode: P841