Neues Jahr, neue Gesetze: Das ändert sich
Mit dem neuen Jahr wird es auch neue Gesetze und Regelungen geben. Dieser Überblick hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zumal bisher einige Beschlüsse noch nicht gefasst waren. Wir werden diese Seite fortlaufend aktualisieren.
Inhaltsverzeichnis
- Neue Vorschriften für Nutzfahrzeuge
- CO₂-Steuer und steigende Spritpreise
- Steuern, Steuerfreigrenzen und Grenzwerte
- Anspruch auf ganztägige Betreuung
- Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
- Arbeitsrecht, Mindestlohn, Entgelttransparenz
- Verbraucherschutz
- Produkt- und Verpackungsvorschriften
- Ansprechpartner zum Thema
Neue Vorschriften für Nutzfahrzeuge
Ab dem 1. Juli 2026 müssen leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend oder im Rahmen von Kabotage eingesetzt werden, mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgestattet sein. Diese Geräte erfassen automatisch Lenk- und Ruhezeiten sowie Grenzübertritte. Sie sind mit GNSS-Technologie ausgestattet, um die Position des Fahrzeugs zu dokumentieren.
Die Daten dienen der Kontrolle durch Behörden und sollen Manipulationen verhindern. Ziel der Regelung ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern und faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Transportwesen zu schaffen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die ausschließlich im nationalen Verkehr oder für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden sowie bestimmte Handwerksfahrten im Umkreis von 100 Kilometern.
Die Euro-7-Abgasnorm gilt ab November 2026 für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.
CO₂-Steuer und steigende Spritpreise
Ab 2026 wird die CO2-Steuer auf 55 bis 65 Euro pro Tonne angehoben. Somit werden sowohl Benzin als auch Diesel teurer. Die Maßnahme soll Anreize schaffen, auf sparsamere oder elektrische Fahrzeuge umzusteigen.
Auch beim öffentlichen Nahverkehr steigen die Preise: Das Deutschlandticket kostet künftig 63 Euro pro Monat (bisher 58 Euro). Das Angebot wird in Deutschland von rund 14 Millionen Menschen genutzt.
Steuern, Steuerfreigrenzen und Grenzwerte
Der Grundfreibetrag beträgt 12.348 Euro (2025: 11.604 Euro). Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift ab 69.799 Euro (2025: 66.761 Euro). Die Grenze für die Reichensteuer von 45 Prozent liegt weiterhin bei 277.826 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 9.756 Euro (2025: 9.312 Euro), das Kindergeld auf 259 Euro monatlich (2025: 250 Euro).
Die Pendlerpauschale beträgt 38 ct ab dem ersten Kilometer (bisher: 30 ct bis 20 Kilometer, darüber 38 ct. Für ehrenamtliche Tätigkeiten steigt die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro (2025: 3.000 Euro) und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro (2025: 840 Euro).
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 69.750 Euro betragen (2025: 66.600 Euro), in der Rentenversicherung 101.400 Euro (2025: 100.200 Euro). Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung beträgt 3,6 Prozent.
Der ursprünglich als Corona-Maßnahme eingeführte, reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft entfristet.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt: Ein häusliches Arbeitszimmer zählt nicht mehr zum Betriebsvermögen, wenn dessen Wert unter 40.000 Euro oder die Fläche unter 30 Quadratmetern liegt. In diesen Fällen ist ein Abzug der Abschreibung (AfA) nicht mehr möglich. Laufende Kosten wie Miete, Strom und Heizung können jedoch weiterhin anteilig steuerlich geltend gemacht werden. Alternativ bleibt die Home-Office-Pauschale in Höhe von 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro pro Jahr) bestehen.
Für rein elektrische Fahrzeuge (PKW, LKW, Busse – Neu- und Gebrauchtfahrzeuge), die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, kann eine degressive Abschreibung in Anspruch genommen werden. Dies ermöglicht eine beschleunigte steuerliche Geltendmachung der Anschaffungskosten und soll die Investitionsbereitschaft in Elektromobilität stärken.
Die Kaufpreisgrenze für die Anwendung der 0,25%-Regelung bei der privaten Nutzung reiner Elektrofahrzeuge wird für Fahrzeuge mit Anschaffung nach dem 30. Juni 2025 von 70.000 € auf 100.000 € angehoben. Damit können künftig auch teurere E-Autos steuerlich begünstigt als Firmenwagen genutzt werden.
Ab 2026 gilt für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft eine dauerhaft reduzierte Stromsteuer: Die Steuerlast wird auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt. Damit profitieren laut Gesetzesbegründung über 600.000 Unternehmen von einer spürbaren Entlastung. Ziel der Neuregelung ist es, Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Zusätzlich entfällt ab 2026 die Gasspeicherumlage, was die Energiekosten weiter reduziert.
Anspruch auf ganztägige Betreuung
Ab August 2026 haben alle Erstklässler in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dies wird durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt, das die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27 vorsieht. Der Anspruch umfasst acht Stunden an fünf Werktagen in der Woche und gilt auch während der Schulferien.
Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
Auch bei den Erwerbsminderungsrenten steigen 2026 die anrechnungsfreien Beträge deutlich. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf künftig bis zu 20.763,75 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt die Mindesthinzuverdienstgrenze bei 41.527,50 Euro jährlich. Je nach individueller Situation kann dieser Wert sogar höher ausfallen. Wichtig ist, dass es keine monatliche Grenze mehr gibt – entscheidend ist nur der Jahreswert. Damit wird der Zuverdienst flexibler, was insbesondere für Menschen mit schwankendem Einkommen oder saisonaler Beschäftigung von Vorteil ist.
Ab dem 1. Januar 2026 sind sozialversicherungspflichtige Arbeitslöhne bis zu 2.000 Euro monatlich (maximal 24.000 Euro jährlich) für Arbeitnehmer steuerfrei, sofern die gesetzliche Regelaltersgrenze überschritten wurde. Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und nicht für Beamte, Selbstständige, Minijobber oder sozialversicherungsfreie Arbeitnehmer. Sozialversicherungsbeiträge sind weiterhin zu entrichten. Die Regelung soll einen Anreiz schaffen, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten und so das Fachkräftepotenzial zu stärken.
Arbeitsrecht, Mindestlohn, Entgelttransparenz
Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde (bisher 12,85 Euro), ab 1. Januar 2027 wird der Satz weiter auf 14,60 Euro angehoben. Dadurch wird auch die Minijob-Grenze angehoben, sie steigt zunächst auf 603 Euro im Monat, ab Januar 2027 auf 633 Euro im Monat.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten für neu beginnende Ausbildungsverhältnisse nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung folgende gesetzliche Mindestvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: 724 Euro brutto pro Monat, 2. Ausbildungsjahr: 854 Euro brutto pro Monat, 3. Ausbildungsjahr: 977 Euro brutto pro Monat und 4. Ausbildungsjahr: 1.014 Euro brutto pro Monat. Diese Beträge stellen die gesetzliche Untergrenze dar und dürfen von Ausbildungsbetrieben nicht unterschritten werden. Die Anpassung erfolgt jährlich und orientiert sich an der Entwicklung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen der Vorjahre.
Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird auf 24 Monate verlängert.
Ab dem 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz (EU 2023/970) in nationales Recht umsetzen. Ziel ist es, die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern und für mehr Transparenz bei Gehaltsstrukturen zu sorgen. Geplant ist, dass Arbeitgebende künftig bereits in Stellenanzeigen oder spätestens vor einem Bewerbungsgespräch die Gehaltsspanne sowie die Kriterien für die Vergütung offenlegen. Beschäftigte sollen ein erweitertes Auskunftsrecht erhalten, um Informationen über ihr eigenes Entgelt und das durchschnittliche Entgelt vergleichbarer Tätigkeiten getrennt nach Geschlecht zu bekommen. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden werden verpflichtet, regelmäßig Berichte zu geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschieden zu veröffentlichen – abhängig von ihrer Größe ab 2027 oder 2031. Verstöße können Sanktionen wie Bußgelder und Schadensersatz nach sich ziehen. Da der deutsche Gesetzesentwurf noch nicht vorliegt, können Details variieren. Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten, transparente Vergütungsstrukturen schaffen und ihre Prozesse im Personalwesen anpassen.
Verbraucherschutz
Ab November 2026 gelten in Deutschland strengere Vorgaben für „Buy Now, Pay Later“-Angebote (BNPL). Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU 2023/2225), die diese Kurzzeitfinanzierungen künftig wie klassische Verbraucherkredite behandelt. Anbieter müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kundinnen und Kunden prüfen, auch bei Beträgen unter 200 Euro. Vor Vertragsabschluss sind klare Informationen zu Kosten, Zinsen und Rückzahlungsbedingungen verpflichtend. Händler und Fintechs müssen ihre Geschäftsmodelle, Verträge und IT-Prozesse entsprechend anpassen. Zudem ist eine neue Aufsicht im Rahmen des geplanten Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetzes vorgesehen. Ziele der Reform sind mehr Transparenz und ein wirksamer Schutz vor Überschuldung.
Ab 2026 wird für Online-Shops in Deutschland ein verpflichtender „Widerrufsbutton“ eingeführt. Ziel ist es, Verbraucher:innen die Ausübung ihres Widerrufsrechts deutlich zu erleichtern und die Transparenz im E-Commerce zu erhöhen.
Produkt- und Verpackungsvorschriften
Ab dem 12. August 2026 gelten in der EU die neuen Regeln der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Verpackungen müssen künftig bereits beim Design recyclingfähig und dürfen nicht überdimensioniert sein. Hersteller, Importeure und Händler sind verpflichtet, technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen vorzuhalten. Zudem treten erweiterte Berichtspflichten, strengere Rücknahme- und Recyclingregeln sowie eine erweiterte Herstellerverantwortung in Kraft.
Für bestimmte Materialien wie PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen gelten ab August 2026 zusätzliche Restriktionen. Unternehmen sollten ihre Verpackungen, Materialien und Prozesse frühzeitig prüfen und gegebenenfalls anpassen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Ansprechpartner zum Thema
Kontakt-
Gregor Waschau
Berater Recht
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