Antrag auf Nachteilsausgleich
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Ein Nachteilsausgleich ermöglicht es Prüflingen mit besonderen Beeinträchtigungen oder individuellen Einschränkungen, unter angepassten Bedingungen an Prüfungen teilzunehmen – ohne dass die Prüfungsanforderungen verändert werden.
Ziel ist es, Chancengleichheit sicherzustellen, wenn z. B. aufgrund von körperlichen, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigungen besondere Prüfungsbedingungen erforderlich sind.
Antragstellung – das müssen Sie beachten
Damit ein Nachteilsausgleich gewährt werden kann, ist ein Antrag mit entsprechenden Nachweisen einzureichen. Die Entscheidung trifft die IHK auf Basis der eingereichten Unterlagen und der Prüfungsordnung.
Wichtig!
Der Antrag muss spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung vollständig vorliegen. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs erfolgt individuell und sensibel abgestimmt auf den Einzelfall.
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie mit dem Antrag ein:
- Ärztliche Bescheinigung, Attest oder Gutachten (je nach Einzelfall)
- Ggf. Bescheid eines Kostenträgers oder Bildungsträgers
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