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Zulassungsbescheinigung für Umschüler/innen

Was ist zu beachten?

Laut der bundesweiten Richtlinie der Industrie- und Handelskammern für trägergestützte Umschulungen müssen bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung bestimmte Nachweise vorgelegt werden, damit die IHK die Zulassung zur Prüfung aussprechen kann. 

Diese Unterlagen sind erforderlich

  • Nachweis über das Betriebspraktikum 
    Eine Bestätigung des Praktikumsbetriebs über die Durchführung des betrieblichen Teils der Umschulung
  • Teilnahmebescheinigung des Umschulungsträgers 
    Eine Bestätigung über die regelmäßige Teilnahme an der Umschulungsmaßnahme

Tipp: Für eine zügige Bearbeitung empfiehlt sich die frühzeitige Abstimmung mit dem Umschulungsträger und dem Praktikumsbetrieb – idealerweise vor dem offiziellen Anmeldestart zur Prüfung. 

Wo finde ich das Formular?

Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular gemeinsam mit der Prüfungsanmeldung ein. 

Hinweis

Bitte beachten Sie:

Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung kann nur bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Nachweise vollständig und fristgerecht vorliegen. 

Hinweis

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Kontakt

Webcode: P546