Zulassungsbescheinigung für Umschüler/innen
Was ist zu beachten?
Laut der bundesweiten Richtlinie der Industrie- und Handelskammern für trägergestützte Umschulungen müssen bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung bestimmte Nachweise vorgelegt werden, damit die IHK die Zulassung zur Prüfung aussprechen kann.
Diese Unterlagen sind erforderlich
- Nachweis über das Betriebspraktikum
Eine Bestätigung des Praktikumsbetriebs über die Durchführung des betrieblichen Teils der Umschulung - Teilnahmebescheinigung des Umschulungsträgers
Eine Bestätigung über die regelmäßige Teilnahme an der Umschulungsmaßnahme
Tipp: Für eine zügige Bearbeitung empfiehlt sich die frühzeitige Abstimmung mit dem Umschulungsträger und dem Praktikumsbetrieb – idealerweise vor dem offiziellen Anmeldestart zur Prüfung.
Wo finde ich das Formular?
Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular gemeinsam mit der Prüfungsanmeldung ein.
Zum Download
Hinweis
Bitte beachten Sie:
Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung kann nur bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Nachweise vollständig und fristgerecht vorliegen.
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