Prüfung ohne Ausbildungsbetrieb
Sie besitzen jahrelange Erfahrung in Ihrem Beruf, aber haben noch keinen Berufsabschluss? Wir helfen Ihnen, diesen zu erlangen!
Um eine Zulassung zur Abschlussprüfung zu bekommen, müssen Sie ohne Berücksichtigung von Verkürzungsgründen wie zum Beispiel Fachoberschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur nachweisen, dass Sie mindestens das anderthalbfache der regulären Ausbildungszeit in dem angestrebten Beruf gearbeitet haben. Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf sowie ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland können ebenfalls berücksichtigt werden.
Welche Unterlagen müssen bei der IHK eingereicht werden?
Zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns folgende Unterlagen in Kopie ein:
- Antrag auf Zulassung
- Nachweis des Wohnsitzes (Kopie des Personalausweises)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Tätigkeitsnachweise/Arbeitszeugnisse des Beschäftigungsbetriebs mit Art und Dauer (wöchentliche Arbeitszeiten) des Beschäftigungsverhältnisses
- Zeugnisse einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung
- Nachweis spezieller Seminare/Lehrgänge, die den Ausbildungsinhalten des gewünschten Ausbildungsberufes entsprechen.