Sachkenntnis im Einzelhandel – freiverkäufliche Arzneimittel

Sachkenntnis im Einzelhandel – freiverkäufliche Arzneimittel
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Inhalte

Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus § 4 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln. Die Kenntnis der für freiverkäufliche Arzneimittel geltenden Vorschriften umfasst insbesondere:

  • die §§ 1-5, 8-11, 13, 21, 38, 43-52, 55, 60, 64-69, 84, 94-98 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln in der zurzeit gültigen Fassung
  • die Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel in der zurzeit gültigen Fassung
  • die Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln in der zurzeit gültigen Fassung
  • das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens in der zurzeit gültigen Fassung
  • die Richtlinien für die wissenschaftliche Information und für die Arzneimittelwerbung in der zurzeit gültigen Fassung
  • Prüfungsordnung der IHK Mittlerer Niederrhein für die Durchführung der Prüfung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Zulassungsvoraussetzungen

Grundsätzlich dürfen Arzneimittel im Einzelhandel nur in Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Sie sind in der Regel erkennbar durch die Aufdrucke „apothekenpflichtig“ oder „verschreibungspflichtig“.

Außerhalb von Apotheken dürfen nur sogenannte „freiverkäufliche Arzneimittel“ vertrieben werden.

1. Welche Arzneimittel freiverkäuflich sind, ist im Einzelfall oft schwierig festzustellen. Ein Anzeichen hierfür ist insbesondere das Fehlen der Vermerke „verschreibungspflichtig“ oder „apothekenpflichtig“ auf den Packungen. Einzelheiten ergeben sich aus:

  • den § § 43, 44 Arzneimittelgesetz und
  • der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel.

Demnach gehören beispielsweise zu den freiverkäuflichen Arzneimitteln: Baldrian-Extrakt, Kamillen-Extrakt, Knoblauchöl und Pfefferminzwasser.

2. Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers, einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person; bei mehreren Betriebsstellen ist eine Person mit Sachkenntnis für jede Betriebsstelle erforderlich.

3. Ohne Nachweis der Sachkenntnis können jedoch folgende freiverkäufliche Fertigarzneimittel verkauft werden, die mit ihrem verkehrsüblichen deutschen Namen bezeichnet sind:

  • in ihren Wirkungen allgemein bekannte Pflanzen oder Pflanzenteile sowie Presssäfte aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen, sofern nur mit Wasser gelöst;
  • Mineral-, Heil- und Meerwasser und deren Salze in ihrem natürlichen Mischungsverhältnis oder ihre Nachbildungen;
  • als flüssige Verbandsstoffe nur zu ihrer Entkeimung mit nicht verschreibungspflichtigen Stoffen oder Zubereitungen versehen;
  • ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmte Desinfektionsmittel.

Sachkenntnisprüfung

Der Prüfungsbewerber hat sich bei derjenigen Industrie- und Handelskammer anzumelden, in deren Bezirk sein Beschäftigungsort, seine Aus- oder Fortbildungsstätte liegt oder in der er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte. Die Prüfungen werden abgenommen bei folgenden Industrie- und Handelskammern:

  • IHK Ostwestfalen zu Bielefeld für die Bewerber in den Bezirken der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld und der IHK Lippe zu Detmold
  • IHK zu Dortmund für die Bewerber in den Bezirken der IHK Arnsberg Hellweg-Sauerland, IHK zu Dortmund, IHK Nord Westfalen (Münster), Südwestfälische IHK zu Hagen, IHK Siegen
  • IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen für die Bewerber in den Bezirken der IHK Mittleres Ruhrgebiet, Bochum, IHK zu Düsseldorf, Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg, IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid
  • IHK Mittlerer Niederrhein, Krefeld, für die Bewerber in den Bezirken der IHK Aachen, IHK Bonn/Rhein-Sieg, IHK zu Köln, IHK Mittlerer Niederrhein, Krefeld

Ausnahmen

  1. Einzelhändler, die vor dem 1. Januar 1978 freiverkäufliche Arzneimittel erlaubterweise verkauft haben, also entweder eine Erlaubnis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln und ärztlichen Hilfsmitteln besessen oder einen Drogenschrank angezeigt hatten, dürfen diese Tätigkeit weiter ausüben.
  2. Als Sachkenntnisnachweis werden bestimmte Prüfungen und Nachweise anerkannt (§ § 10, 11, Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln). Hierzu gehören einmal zum Beispiel das abgeschlossene Pharmaziestudium, die Kaufmannsgehilfenprüfung als Drogist oder die Abschlussprüfung als Apothekenhelfer. Zum anderen gilt jedoch auch als sachkundig, wer nach Ablegung der Kaufmannsgehilfenprüfung eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren in einem Handelsbetrieb mit freiverkäuflichen Arzneimitteln oder eine fünfjährige kaufmännische Tätigkeit, davon zwei Jahre leitend, mit freiverkäuflichen Arzneimitteln nachweist. Diese Bestandsklausel gilt jedoch nur für Unternehmen, die den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln vor dem 1. Januar 1978 befugt ausgeübt haben. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine Sachkenntnisprüfung vor einem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer ablegen.

Prüfungsablauf

Die Sachkundeprüfung wird elektronisch an einem Tablet durchgeführt. Die Dauer der Prüfung beträgt 75 Minuten und besteht aus einem Satz mit 65 Mehrfachauswahlaufgaben. Seit März 2021 erfolgt das Erkennen von Pflanzendrogen, die Angabe der medizinisch wirksamen Hauptinhaltsstoffe und die Auswahl der Hauptanwendungsgebiete mittels 15 Mehrfachwahlaufgaben anhand von Fotos.

Sämtliche Fotos der zu bestimmenden Pflanzendrogen finden Sie hier. Dort finden Sie auch eine Testprüfung.


Eine nicht bestandene Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Prüfungstermine und Prüfungsgebühren

 

Datum

Prüfungsort

18.01.2024

IHK Mittlerer Niederrhein in Neuss

29.02.2024

IHK Mittlerer Niederrhein in Neuss

14.03.2024

IHK Mittlerer Niederrhein in Neuss

11.04.2024

IHK Mittlerer Niederrhein in Neuss

13.05.2024

IHK Mittlerer Niederrhein in Neuss

14.06.2024

IHK Mittlerer Niederrhein in Neuss

30.08.2024

IHK Mittlerer Niederrhein in Neuss

13.09.2024

IHK Mittlerer Niederrhein in Neuss

04.10.2024

IHK Mittlerer Niederrhein in Neuss

08.11.2024

IHK Mittlerer Niederrhein in Neuss

13.12.2024

IHK Mittlerer Niederrhein in Neuss

 

 

 

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Prüfungsgebühr gemäß der Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein, 77 Euro.

Bei Rücktritt/Storno werden laut Gebührenordnung der IHK bei Abmeldung von der Prüfung bis 4 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin 20 Euro weniger als 4 Wochen 42 Euro, der Prüfungsgebühr berechnet.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte nutzen Sie unser Onlineportal, um sich online zu registrieren und zu einem Prüfungstermin anzumelden. Der Anmeldeschluss von vier Wochen vor Prüfungsbeginn ist unbedingt einzuhalten. Unvollständige oder verspätete Anmeldungen können dazu führen, dass diese zum gewünschten Prüfungstermin nicht berücksichtigt werden können.

Bitte beachten Sie, dass monatlich nur eine begrenzte Kapazität an Prüfungsplätzen zur Verfügung steht.

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung

Folgend finden Sie eine Übersicht über Anbieter von Lehrgängen zur Vorbereitung. Genannt sind Lehrgangsveranstalter, die in der Vergangenheit Vorbereitungskurse angeboten haben und nach aktuellem Kenntnisstand weiterhin anbieten. Zusätzlich können Anbieter am Markt auftreten, die nicht in der Liste genannt sind. Die Nennung in der Liste und die dort gewählte Reihenfolge sind mit keiner Wertung hinsichtlich der Qualität der Anbieter verbunden.

  • DCB-Seminare e. K., Ringstr. 5 b, 04720 Döbeln-Neudorf, Frau Kathrin Hartwig, Telefon: 03431 617942, Internet: www.dcb-seminare.de
  • MediCom Service e.K., Schulungszentrum, Industriestr. 21b, 41516 Grevenbroich, Herr Daniel Teichmann, Telefon: 02182 8275030, Internet: www.medicomservice.de
  • S-C-D Seminar-Centrum-Düsseldorf, Ikenstr. 66, 40625 Düsseldorf, Herr Günther Landau, Telefon: 0211 9292557, Internet: www.s-c-d.de
  • Q-Kolleg GmbH Alsdorfer Akademie, Bahnhofstr. 54, 52477 Alsdorf, Herr Markus Joußen, Telefon: 02404 9579-870, Internet: www.alsdorfer-akademie.de
  • Internetgestützte Kurse zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung „Freiverkäufliche Arzneimittel” eBildung AG, Höhlsgasse 5 (und 2b), 35039 Marburg, Frau Melanie Lessing, Telefon: 06421 92250, Internet: www.ebildung.de
  • 4b Bundesweite berufliche Bildung & Beratung, Gabelsbergerstr. 10, 33604 Bielefeld, Frau Christine Hartmann, Telefon: 0521 3043544
  • Seminare-Weiterbildung-Verkauf Elisabeth Th. Huxel, Kommunikationstrainerin/Dozentin im Gesundheitswesen, Am Katenberg 4, 46284 Dorsten, Telefon: 0176 51563550, Mail: ethuxel@web.de
  • otc-effektiv Seminare / Onlinekurse, Frau Ulla Hallmann, Xantener Str. 123, 46519 Alpen, Telefon: 02802 – 95 89 601 oder 0152 -318 08 337, Mail: otc-effektiv@gmx.de, Internet: www.otc-effektiv.de
  • Apothekerin Frau Christa Kade / Schulungen vor Ort und Onlinekurse, Dunckerstr. 20, 10437 Berlin, Telefon: 030 69207073, Mail: kontakt@sachkunde-arzneimittel.de, Internet: www.sachkunde-arzneimittel.de

Eine Empfehlung für einen Lehrgangsanbieter, der Sie auf die IHK-Prüfung vorbereitet, dürfen wir nicht aussprechen. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten und uns darüber informieren.