Präqualifizierung & Amtliches Verzeichnis
Ihr Weg zum öffentlichen Auftrag
Öffentliche Aufträge können für Ihr Unternehmen ein attraktives Geschäftsfeld sein. Um sich rechtssicher und effizient als geeigneter Auftragnehmer zu präsentieren, gibt es die Präqualifizierung und die Eintragung ins Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) – Ihr einfacher und anerkannter Weg zum öffentlichen Auftrag.
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet Präqualifizierung?
- Das Amtliche Verzeichnis – Ihr rechtssicherer Nachweis
- Welche Unternehmen können sich eintragen lassen?
- Ihre Vorteile als präqualifiziertes Unternehmen im AVPQ
- Ablauf und Antrag
- Kosten
- Ansprechpartner zum Vergaberecht bei den IHKs in NRW
- Einsatz von Nachunternehmern
- Noch Fragen zum Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Was bedeutet Präqualifizierung?
Die Präqualifizierung ist eine vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung Ihrer Eignungsnachweise nach dem Vergaberecht. Sie reichen einmal jährlich Ihre Firmendokumente und Erklärungen bei uns ein. Nach Prüfung durch die PQ-Stelle werden Sie ins Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) eingetragen und erhalten ein Zertifikat mit Zertifikatsnummer und Zugangscode. Dieses Zertifikat ist bundesweit ein Jahr gültig und wird von allen öffentlichen Auftraggebern als Eignungsnachweis anerkannt.
Das Zertifikat enthält:
- Ihr Leistungsprofil mit CPV-Code (Common Procurement Vocabulary)
- den Gültigkeitszeitraum
- den Umfang der geprüften Unterlagen
Als präqualifiziertes Unternehmen sind Sie im Internetverzeichnis www.amtliches-verzeichnis.ihk.de gelistet. Dort können öffentliche Auftraggeber gezielt nach geeigneten Unternehmen suchen.
Das Amtliche Verzeichnis – Ihr rechtssicherer Nachweis
Seit 2016 führen die Industrie- und Handelskammern das Amtliche Verzeichnis (AVPQ) als hoheitliche Aufgabe. Mit der Eintragung wird eine gesetzliche Eignungsvermutung geschaffen, die öffentliche Auftraggeber nur in begründeten Ausnahmefällen in Zweifel ziehen dürfen (§ 48 VgV, § 35 UVgO).
Im AVPQ sind Ihre allgemeinen Unternehmensdaten und Nachweisunterlagen hinterlegt. Öffentlich sichtbar sind die Unternehmensdaten und Leistungsbereiche, Ihre Nachweise sind geschützt und können nur über Zertifikatsnummer und Zugangscode eingesehen werden.
Die Eintragung gilt für ein Jahr. Bei Ausschreibungen reicht die Vorlage des Zertifikats oder die Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes. Gerade bei elektronischen Vergabeverfahren wird so Ihr Eintrag sofort erkennbar.
Welche Unternehmen können sich eintragen lassen?
- Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich
- Freiberufler
Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes lassen sich über den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. zertifizieren.
Ihre Vorteile als präqualifiziertes Unternehmen im AVPQ
- Rechtssicherheit: Die verpflichtende Anerkennung des AVPQ ist gesetzlich verbindlich geregelt (§ 122 GWB, § 48 Abs. 8 VgV sowie im Geltungsbereich der UVgO, § 35 UVgO).
- Zeit- und Kostenersparnis: Statt für jede Ausschreibung Einzelnachweise einzureichen, genügt das Zertifikat.
- Schutz vor Ausschluss: Ihre geprüften Nachweise liegen vollständig vor – fehlende Unterlagen sind kein Risiko mehr.
- Auffindbarkeit: Öffentliche Auftraggeber können Sie gezielt über die Suchfunktion im AVPQ finden.
- Synchronität zur EEE: Ihre Nachweise entsprechen den Vorgaben der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Ablauf und Antrag
- Online-Antrag stellen
- Mantelbogen ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen (siehe Liste beizubringender Nachweise) an die IHK senden
- Prüfung durch die IHK Mittlerer Niederrhein (zentral zuständig für alle Unternehmen in NRW)
- Eintragung ins AVPQ und Ausstellung des Zertifikats.
Kosten
- Präqualifizierung: 180 € zzgl. MwSt.
- Eintragung ins Amtliche Verzeichnis: 87 € zzgl. MwSt.
(inklusive freiwilliger Aktualisierungen während der einjährigen Gültigkeit)
Mehr zum Thema „Präqualifizierung & Amtliches Verzeichnis“ erfahren Sie in unserem Erklärfilm.

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Ansprechpartner zum Vergaberecht bei den IHKs in NRW
Wenn Sie weitere Informationen und Auskünfte zum Vergaberecht haben möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige IHK (Stand Juli 2024).
IHK | Ansprechpartner/in | Telefon | |
---|---|---|---|
Aachen | | | |
Arnsberg | Franziska Fretter | fretter(at)arnsberg.ihk.de | 02931 878-162 |
Bielefeld | Katharina Buddenberg | k.buddenberg(at)bielefeld.ihk.de | 0521 554-159 |
Bochum | Fatma Yüceoglu | yueceoglu(at)bochum.ihk.de | 0234 9113-156 |
Bonn/Rhein-Sieg | Vanessa Schmeier | schmeier(at)bonn.ihk.de | 0228 2284-237 |
Detmold | Frank Lumma | lumma(at)detmold.ihk.de | 05231 7601-28 |
Dortmund | Roland Georgii | r.georgii(at)dortmund.ihk.de | 0231 5417-99 |
Düsseldorf | Tanja Lesch | lesch(at)duesseldorf.ihk.de | 0211 3557-278 |
Niederrhein | Kristina Volkwein | volkwein(at)niederrhein.ihk.de | 0203 2821-309 |
Essen | Andreas Zaunbrecher | andreas.zaunbrecher(at)essen.ihk.de | 0201 1892-208 |
Hagen | Claus Hegewaldt | hegewaldt(at)hagen.ihk.de | 02351 9094-13 |
Köln | Susanne Wollenweber | susanne.wollenweber(at)koeln.ihk.de | 0221 1640-3100 |
Mittlerer Niederrhein | Sebastian Greif | sebastian.greif(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de | 02151 635-410 |
Nordwestfalen | Monika Santamaria | santamaria(at)ihk-nordwestfalen.de | 0251 707-299 |
Siegen | Jens Brill | jens.brill(at)siegen.ihk.de | 0271 3302-160 |
Wuppertal | Ralph Oermann | r.oermann(at)bergische.ihk.de | 0202 2490-310 |
Einsatz von Nachunternehmern
Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW fordert, dass der Hauptauftragnehmer nur Nachunternehmen einsetzt, die die gesetzlichen Anforderungen ebenfalls erfüllen. Somit bietet es sich an, dass sich die von Ihnen vorgesehenen Nachunternehmer ebenfalls präqualifizieren und in das AVPQ aufnehmen lassen.
Auftragswesen Aktuell
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- Auftragswesen Aktuell 3/2025 (PDF, 316 KB, nicht barrierefrei)
Noch Fragen zum Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt-
Michaela Drösser
Sachbearbeiterin
-
Stefanie Schroers
Sachbearbeiterin
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Bianca von Holtum
Sachbearbeiterin
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