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Präqualifizierung & Amtliches Verzeichnis

Ihr Weg zum öffentlichen Auftrag

Öffentliche Aufträge können für Ihr Unternehmen ein attraktives Geschäftsfeld sein. Um sich rechtssicher und effizient als geeigneter Auftragnehmer zu präsentieren, gibt es die Präqualifizierung und die Eintragung ins Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) – Ihr einfacher und anerkannter Weg zum öffentlichen Auftrag.

Was bedeutet Präqualifizierung?

Die Präqualifizierung ist eine vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung Ihrer Eignungsnachweise nach dem Vergaberecht. Sie reichen einmal jährlich Ihre Firmendokumente und Erklärungen bei uns ein. Nach Prüfung durch die PQ-Stelle werden Sie ins Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) eingetragen und erhalten ein Zertifikat mit Zertifikatsnummer und Zugangscode. Dieses Zertifikat ist bundesweit ein Jahr gültig und wird von allen öffentlichen Auftraggebern als Eignungsnachweis anerkannt.

Das Zertifikat enthält:

  • Ihr Leistungsprofil mit CPV-Code (Common Procurement Vocabulary)
  • den Gültigkeitszeitraum
  • den Umfang der geprüften Unterlagen

Als präqualifiziertes Unternehmen sind Sie im Internetverzeichnis www.amtliches-verzeichnis.ihk.de gelistet. Dort können öffentliche Auftraggeber gezielt nach geeigneten Unternehmen suchen.

Das Amtliche Verzeichnis – Ihr rechtssicherer Nachweis

Seit 2016 führen die Industrie- und Handelskammern das Amtliche Verzeichnis (AVPQ) als hoheitliche Aufgabe. Mit der Eintragung wird eine gesetzliche Eignungsvermutung geschaffen, die öffentliche Auftraggeber nur in begründeten Ausnahmefällen in Zweifel ziehen dürfen (§ 48 VgV, § 35 UVgO).

Im AVPQ sind Ihre allgemeinen Unternehmensdaten und Nachweisunterlagen hinterlegt. Öffentlich sichtbar sind die Unternehmensdaten und Leistungsbereiche, Ihre Nachweise sind geschützt und können nur über Zertifikatsnummer und Zugangscode eingesehen werden.

Die Eintragung gilt für ein Jahr. Bei Ausschreibungen reicht die Vorlage des Zertifikats oder die Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes. Gerade bei elektronischen Vergabeverfahren wird so Ihr Eintrag sofort erkennbar.

Welche Unternehmen können sich eintragen lassen?

  • Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich
  • Freiberufler

Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes lassen sich über den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. zertifizieren.

Ihre Vorteile als präqualifiziertes Unternehmen im AVPQ

  • Rechtssicherheit: Die verpflichtende Anerkennung des AVPQ ist gesetzlich verbindlich geregelt (§ 122 GWB, § 48 Abs. 8 VgV sowie im Geltungsbereich der UVgO, § 35 UVgO).
  • Zeit- und Kostenersparnis: Statt für jede Ausschreibung Einzelnachweise einzureichen, genügt das Zertifikat.
  • Schutz vor Ausschluss: Ihre geprüften Nachweise liegen vollständig vor – fehlende Unterlagen sind kein Risiko mehr.
  • Auffindbarkeit: Öffentliche Auftraggeber können Sie gezielt über die Suchfunktion im AVPQ finden.
  • Synchronität zur EEE: Ihre Nachweise entsprechen den Vorgaben der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).

Ablauf und Antrag

  • Online-Antrag stellen
  • Mantelbogen ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen (siehe Liste beizubringender Nachweise) an die IHK senden
  • Prüfung durch die IHK Mittlerer Niederrhein (zentral zuständig für alle Unternehmen in NRW)
  • Eintragung ins AVPQ und Ausstellung des Zertifikats.

Kosten

  • Präqualifizierung: 180 € zzgl. MwSt.
  • Eintragung ins Amtliche Verzeichnis: 87 € zzgl. MwSt.
    (inklusive freiwilliger Aktualisierungen während der einjährigen Gültigkeit)

Mehr zum Thema „Präqualifizierung & Amtliches Verzeichnis“ erfahren Sie in unserem Erklärfilm.

Vorschaubild eines YouTube-Videos der IHK mit dem Titel „Präqualifizierung im öffentlichen Auftragswesen“.

Wenn Sie auf diesen Platzhalter klicken, werden Inhalte von www.youtube.de nachgeladen. Dabei erhält der Anbieter Zugriff auf personenbezogene Daten wie ihre IP-Adresse. Weitere Informationen erhalten Sie unter mittlerer-niederrhein.ihk.de/datenschutzerklaerung

Ansprechpartner zum Vergaberecht bei den IHKs in NRW

Wenn Sie weitere Informationen und Auskünfte zum Vergaberecht haben möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige IHK (Stand Juli 2024).

IHKAnsprechpartner/inE-MailTelefon
Aachen­­­
ArnsbergFranziska Fretterfretter(at)arnsberg.ihk.de02931 878-162
Bielefeld­Katharina Buddenberg­k.buddenberg(at)bielefeld.ihk.de­0521 554-159
­BochumFatma Yüceoglu­yueceoglu(at)bochum.ihk.de­0234 9113-156
Bonn/Rhein-SiegVanessa Schmeierschmeier(at)bonn.ihk.de0228 2284-237
DetmoldFrank Lummalumma(at)detmold.ihk.de05231 7601-28
DortmundRoland Georgiir.georgii(at)dortmund.ihk.de0231 5417-99
DüsseldorfTanja Leschlesch(at)duesseldorf.ihk.de0211 3557-278
NiederrheinKristina Volkweinvolkwein(at)niederrhein.ihk.de 0203 2821-309
EssenAndreas Zaunbrecherandreas.zaunbrecher(at)essen.ihk.de0201 1892-208
HagenClaus Hegewaldthegewaldt(at)hagen.ihk.de02351 9094-13
KölnSusanne Wollenwebersusanne.wollenweber(at)koeln.ihk.de0221 1640-3100
Mittlerer NiederrheinSebastian Greifsebastian.greif(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de02151 635-410
NordwestfalenMonika Santamariasantamaria(at)ihk-nordwestfalen.de0251 707-299
SiegenJens Brilljens.brill(at)siegen.ihk.de0271 3302-160
WuppertalRalph Oermannr.oermann(at)bergische.ihk.de0202 2490-310

Einsatz von Nachunternehmern

Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW fordert, dass der Hauptauftragnehmer nur Nachunternehmen einsetzt, die die gesetzlichen Anforderungen ebenfalls erfüllen. Somit bietet es sich an, dass sich die von Ihnen vorgesehenen Nachunternehmer ebenfalls präqualifizieren und in das AVPQ aufnehmen lassen.

Noch Fragen zum Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt

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