Ausbildereignungsprüfung

Ausbildereignungsprüfung
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Inhalte der Ausbildereignungsprüfung

Die für Ihre Prüfung relevanten Inhalte und Abläufe finden sich in der vom Gesetzgeber erlassenen Verordnung (siehe Downloads). Um Ihnen einen ersten Eindruck der Anforderungen zu geben, finden Sie hier einige Auszüge daraus:

Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

In der schriftlichen Prüfung sind fallbezogene Aufgaben zu bearbeiten. Sie bestehen aus programmierten Aufgaben (Multiple-Choice). Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten.

Die schriftliche Prüfung wird mit Tablets durchgeführt. Weitere Informationen darüber erhalten Sie hier.

Die praktische Prüfung besteht aus der Präsentation oder praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation und einem anschließenden Fachgespräch. Über den Ablauf der Prüfung im Detail können Sie sich gerne bei uns informieren.

Eine vereinfachte Darstellung der Prüfungsstruktur finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte nutzen Sie unser Onlineportal, um sich online zu registrieren und zu einem Prüfungstermin anzumelden. Der Anmeldeschluss von vier Wochen vor Prüfungsbeginn ist unbedingt einzuhalten. Unvollständige oder verspätete Anmeldungen können dazu führen, dass diese zum gewünschten Prüfungstermin nicht berücksichtigt werden können.

Haben Sie Fragen, rund um den Ablauf Ihrer Prüfung? Werfen Sie einen Blick in unseren kurzen Film, er gibt Ihnen bestimmt die ein oder andere Antwort. Sollten Sie danach noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da!

Bitte beachten Sie, dass monatlich nur eine begrenzte Kapazität an Prüfungsplätzen zur Verfügung steht.

Prüfungstermine

Die schriftliche Ausbildereignungsprüfung bieten wir im Regelfall in der ersten Woche eines jeden Monats an mehreren Tagen an. Die schriftlichen Prüfungen finden in der Industrie- und Handelskammer in Neuss statt. Die praktischen Ausbildereignungsprüfungen erfolgen zeitnah zur schriftlichen Prüfung an unterschiedlichen Prüfungsstandorten.

Monat Schriftliche Prüfungstermine Mündliche Prüfungstermine
Oktober 2023 04.10. oder 05.10.2023 09.10., 10.10.,12.10., 17.10. oder 31.10.2023
November 2023 02.11. oder 07.11.2023 10.11., 14.11., 15.11., 16.11., 23.11. oder 30.11.2023
Dezember 2023 05.12. oder 06.12.2023 12.12., 13.12., 14.12., 19.12. oder 20.12.2023
Januar 2024 09.01. oder 10.01.2024 16.01., 17.01., 18.01., 23.01., 24.01. oder 25.01.2024
Februar 2024 01.02. oder 05.02.2024 15.02., 27.02., 28.02., 29.02. oder 01.03.2024
März 2024 05.03. oder 06.03.2024 19.03., 20.03., 21.03., 26.03., 27.03. oder 28.03.2024
April 2024 02.04. oder 03.04.2024 04.04., 10.04., 11.04., 24.04. oder 25.04.2024
Mai 2024 07.05. oder 08.05.2024 13.05., 16.05., 22.05., 23.05. oder 24.05.2024
Juni 2024
04.06. oder 05.06.2024 Termine folgen in Kürze
Juli 2024 02.07. oder 03.07.2024 Termine folgen in Kürze

 

Bitte beachten Sie, dass diese Termine lediglich Ihrer Orientierung dienen und sich noch ändern können. Sie erhalten nach Ihrer Prüfungsanmeldung eine Anmeldebestätigung per Mail und werden rechtzeitig zur Prüfung von uns eingeladen sowie über den Ablauf der Prüfung informiert.

Wir versuchen individuelle Wünsche zum Prüfungstermin zu berücksichtigen. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl kann dies aber nicht immer gewährleistet werden.

Prüfungsgebühr

Wir weisen darauf hin, dass sich die Prüfungsgebühren und Stornierungsbedingungen für diese Prüfung zum 1. Januar 2024 voraussichtlich ändern werden. Sie gilt für alle Prüfungstermine ab diesem Datum. Diese Gebührenanpassung steht noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung und dient vorerst nur Ihrer Information. Die Prüfungsgebühr beträgt voraussichtlich 140 Euro.

Bei Rücktritt und Nichtteilnahme werden laut Gebührenordnung der IHK bei Abmeldung von der Prüfung bis 4 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin 90 Prozent, weniger als 4 Wochen 70 Prozent, der Prüfungsgebühr erstattet.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Ausbildereignungsprüfung ist laut Verordnung keine Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erforderlich. Bitte melden Sie sich unter Beachtung der Anmeldefrist zur Prüfung an.

Absolventen bestimmter IHK-Fortbildungsprüfungen können gemäß deren Verordnung auf Antrag vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit werden. In diesem Fall legen Sie bitte das Fachwirt-Zeugnis der Anmeldung zur Prüfung in Kopie bei.

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und praktischen Prüfungsteil jeweils mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden.

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung

Eine Empfehlung für einen Lehrgangsanbieter, der Sie auf die IHK Prüfung vorbereitet, dürfen wir nicht aussprechen. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten und uns darüber informieren. Die Übersicht finden Sie im IHK Weiterbildungsprogramm.

Dort sind ebenfalls Links zu Weiterbildungsdatenbanken hinterlegt, mit deren Hilfe Sie externe Angebote recherchieren können. Eine neutrale und individuelle Weiterbildungsberatung erhalten Sie bei der IHK. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin unter 02151 635-0.

Finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung

Eine Übersicht der wichtigsten Förderinstrumente sowie Ihrer IHK-Ansprechpartner für eine persönliche Beratung finden Sie ebenfalls auf der Seite der IHK Weiterbildung.