Ausbildereignungsprüfung
Inhalte der Ausbildereignungsprüfung
Die für Ihre Prüfung relevanten Inhalte und Abläufe finden sich in der vom Gesetzgeber erlassenen Verordnung (siehe Downloads). Um Ihnen einen ersten Eindruck der Anforderungen zu geben, finden Sie hier einige Auszüge daraus:
Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
In der schriftlichen Prüfung sind fallbezogene Aufgaben zu bearbeiten. Sie bestehen aus programmierten Aufgaben (Multiple-Choice). Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten.
Die schriftliche Prüfung wird mit Tablets durchgeführt. Weitere Informationen darüber erhalten Sie hier.
Die praktische Prüfung besteht aus der Präsentation oder praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation und einem anschließenden Fachgespräch. Über den Ablauf der Prüfung im Detail können Sie sich gerne bei uns informieren.
Eine vereinfachte Darstellung der Prüfungsstruktur finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte nutzen Sie unser Onlineportal, um sich online zu registrieren und zu einem Prüfungstermin anzumelden. Der Anmeldeschluss von vier Wochen vor Prüfungsbeginn ist unbedingt einzuhalten. Unvollständige oder verspätete Anmeldungen können dazu führen, dass diese zum gewünschten Prüfungstermin nicht berücksichtigt werden können.
Haben Sie Fragen, rund um den Ablauf Ihrer Prüfung? Werfen Sie einen Blick in unseren kurzen Film, er gibt Ihnen bestimmt die ein oder andere Antwort. Sollten Sie danach noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da!
Bitte beachten Sie, dass monatlich nur eine begrenzte Kapazität an Prüfungsplätzen zur Verfügung steht.
Prüfungstermine
Die schriftliche Ausbildereignungsprüfung bieten wir im Regelfall in der ersten Woche eines jeden Monats an mehreren Tagen an. Die schriftlichen Prüfungen finden in der Industrie- und Handelskammer in Neuss statt. Die praktischen Ausbildereignungsprüfungen erfolgen zeitnah zur schriftlichen Prüfung an unterschiedlichen Prüfungsstandorten.
Monat |
Schriftliche Prüfungstermine |
Mündliche Prüfungstermine |
Oktober 2024 |
01.10. oder 02.10.2024 |
22.10., 23.10., 24.10., 29.10. oder 30.10.2024 |
November 2024 |
04.11. oder 05.11.2024 |
05.11., 14.11., 20.11., 21.11., 26.11. oder 27.11.2024 |
Dezember 2024 |
03.12. oder 04.12.2024 |
10.12., 11.12., 12.12., 17.12. oder 18.12.2024 |
Januar 2025 |
07.01. oder 08.01.2025 |
09.01., 10.01., 14.01., 15.01. oder 17.01.2025 |
Februar 2025 |
04.02. oder 05.02.2025 |
07.02., 11.02., 12.02., 13.02., 18.02. oder 19.02.2025 |
März 2025 |
04.03. oder 05.03.2025 |
11.03., 13.03., 18.03., 19.03. oder 20.03.2025 |
April 2025 |
02.04. oder 03.04.2025 |
Termine folgen in Kürze |
Mai 2025 |
06.05. oder 07.05.2025 |
Termine folgen in Kürze |
Juni 2025 |
03.06. oder 04.06.2025 |
Termine folgen in Kürze |
Juli 2025 |
01.07. oder 02.07.2025 |
Termine folgen in Kürze |
Bitte beachten Sie, dass diese Termine lediglich Ihrer Orientierung dienen und sich noch ändern können. Sie erhalten nach Ihrer Prüfungsanmeldung eine Anmeldebestätigung per Mail und werden rechtzeitig zur Prüfung von uns eingeladen sowie über den Ablauf der Prüfung informiert.
Wir versuchen individuelle Wünsche zum Prüfungstermin zu berücksichtigen. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl kann dies aber nicht immer gewährleistet werden.
Prüfungsgebühr
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Prüfungsgebühr gemäß der Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein, 140 Euro.
Bei einer Teilprüfung bzw. Wiederholung fallen für den schriftlichen sowie für den praktischen Prüfungsteil jeweils 70 Euro Prüfungsgebühr an.
Bei Rücktritt/Storno werden laut Gebührenordnung der IHK bei Abmeldung von der Prüfung bis 4 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin 75 Prozent weniger als 4 Wochen 50 Prozent, der Prüfungsgebühr erstattet.
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Ausbildereignungsprüfung ist laut Verordnung keine Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erforderlich. Bitte melden Sie sich unter Beachtung der Anmeldefrist zur Prüfung an.
Absolventen bestimmter IHK-Fortbildungsprüfungen können gemäß deren Verordnung auf Antrag vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit werden. In diesem Fall legen Sie bitte das Fachwirt-Zeugnis der Anmeldung zur Prüfung in Kopie bei.
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und praktischen Prüfungsteil jeweils mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden.
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung
Eine Empfehlung für einen Lehrgangsanbieter, der Sie auf die IHK Prüfung vorbereitet, dürfen wir nicht aussprechen. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten und uns darüber informieren. Die Übersicht finden Sie im IHK Weiterbildungsprogramm.
Dort sind ebenfalls Links zu Weiterbildungsdatenbanken hinterlegt, mit deren Hilfe Sie externe Angebote recherchieren können. Eine neutrale und individuelle Weiterbildungsberatung erhalten Sie bei der IHK. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin unter 02151 635-0.
Finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung
Eine Übersicht der wichtigsten Förderinstrumente sowie Ihrer IHK-Ansprechpartner für eine persönliche Beratung finden Sie ebenfalls auf der Seite der IHK Weiterbildung.