Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
Voraussetzung für den Einstieg in die Sicherheitsbranche
Wer im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte – sei es als Unternehmer oder Mitarbeiter –, muss vor Aufnahme der Tätigkeit an einer Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) durch die IHK teilnehmen. Diese Unterrichtung ist gesetzlich vorgeschrieben und vermittelt die grundlegenden rechtlichen und fachlichen Kenntnisse für die Ausübung von Bewachungsaufgaben.
Nach erfolgreicher Teilnahme sind Sie berechtigt, eigenverantwortlich Bewachungstätigkeiten auszuüben – etwa im Objekt- und Werkschutz, Revier- und Streifendienst, Empfangsdienst oder bei Veranstaltungen.
Inhalte der Unterrichtung nach § 34a GewO
Die Unterrichtung umfasst insgesamt 40 Unterrichtsstunden und behandelt folgende Themenbereiche:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Strafrecht und Strafverfahrensrecht, inklusive Umgang mit Waffen
- Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken, Eigensicherung
- Interkulturelle Kompetenz und gesellschaftliche Vielfalt
- Grundlagen des Brandschutzes
- Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherheitsdienste
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Ablauf und Abschluss
Die Unterrichtung findet in deutscher Sprache statt und erfordert gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1). Am Ende des letzten Unterrichtstags wird ein Verständnistest durchgeführt. Nur bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung der IHK über die absolvierte Unterrichtung.
Bitte bringen Sie zum Unterricht einen gültigen Personalausweis mit.
Wichtig!
- Die Teilnahme ist nur mit vollständiger Anwesenheit möglich.
- Die IHK kann die Bescheinigung verweigern, wenn die Sprachkenntnisse nicht ausreichen oder der Unterricht nicht aktiv mitverfolgt wurde.
- Die Unterrichtung ist nicht mit der Sachkundeprüfung zu verwechseln, die für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Türsteher, Citystreifen, Flüchtlingsunterkünfte) erforderlich ist.
Sie möchten im Sicherheitsgewerbe arbeiten und benötigen die Unterrichtung nach § 34a GewO?
Kontakt-
Sandra Borgartz
Weiterbildung
Webcode: P336