Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach §34a GewO

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach §34a GewO
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Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Unterrichtung können sie eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben wahrnehmen. Praktisch bedeutet dies, dass sowohl der Unternehmer als auch seine Mitarbeiter ihre Tätigkeit erst aufnehmen können, wenn sie zuvor an einer Unterrichtung bei der IHK teilgenommen haben.

•  Recht der öffentl. Sicherheit und Ordnung
•  Gewerberecht und Datenschutzrecht
•  Bürgerliches Gesetzbuch
•  Straf- und Verfahrensrecht einschl. Umgang mit Waffen
•  Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen
   und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, Eigensicherung
•  Interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
•  Brandschutz
•  Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherungsdienste
•  Grundzüge der Sicherheitstechnik

Am Ende des letzten Unterrichtstags wird ein Test geschrieben. Nur bei Bestehen des Tests wird eine Bescheinigung ausgehändigt (bitte Personalausweis mitbringen).

Hinweis:
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, so dass die zu unterrichtende Person über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen muss.