Grundsteuererhöhung in Jüchen
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein warnt vor der geplanten Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Jüchen. Die Stadtverwaltung hat im Zuge der Haushaltseinbringung für das Jahr 2026 angekündigt, im kommenden Jahr eine Erhöhung des Hebesatzes um 145 Punkte beziehungsweise 21 Prozent zu beantragen, sofern keine alternativen Einsparmöglichkeiten gefunden werden. „Eine derart massive Steuererhöhung wäre das falsche Signal zur falschen Zeit“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Viele Unternehmen sind derzeit enorm belastet.“ Die IHK appelliert daher an die Verwaltung, im Jahresverlauf konsequent Einsparmöglichkeiten zu identifizieren, um die Steuererhöhung zu vermeiden.
Für die Betriebe in Jüchen zählt der Hebesatz der Grundsteuer B zu den wichtigsten Standortfaktoren. Das zeigt die jüngste IHK-Standortumfrage. Gleichzeitig sehen die Jüchener Unternehmerinnen und Unternehmer die Grundsteuer besonders kritisch: Sie wurde unter den Top-Ten-Faktoren am schlechtesten bewertet. „Hohe Hebesätze mindern die Attraktivität des Standorts und erschweren Investitionen“, betont Steinmetz. „Gerade kleine und mittlere Unternehmen spüren solche Belastungen unmittelbar.“
Darüber hinaus verweist die IHK auf die weiterhin angespannte wirtschaftliche Lage vieler Betriebe. Das zeigen sowohl der aktuelle IHK-Konjunkturbericht als auch das gemeinsam mit Creditreform Düsseldorf/Neuss veröffentlichte Risikobarometer. Diese Analyse prognostiziert für 2026 eine steigende Ausfallwahrscheinlichkeit der Unternehmen in Jüchen, die zudem über dem Bundesdurchschnitt liegt. „In dieser Situation erhöhen zusätzliche Steuerbelastungen die Fixkosten und verschärfen die Krise zusätzlich“, sagt Steinmetz. Zugleich gebe der Konjunkturbericht auch Anlass zu vorsichtigem Optimismus: Die wenigen Lichtblicke – etwa die positiven Erwartungen in Teilen der Industrie – könnten nach Auffassung der IHK bei konsequenten Strukturreformen zu einer Erholung beitragen. „Diese Perspektiven würden jedoch durch zusätzliche Belastungen konterkariert“, argumentiert Steinmetz.
Grundsätzlich sollte eine Haushaltskonsolidierung aus Sicht der IHK vorrangig auf der Aufwandsseite ansetzen. Steuererhöhungen dürften nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden und müssten in ein ambitioniertes Konsolidierungskonzept eingebettet sein. Gleichzeitig sieht die IHK auf der Ertragsseite weitere Potenziale durch eine gezielte Ansiedlungspolitik. Die Realsteueraufbringungskraft der Gewerbesteuer je Einwohner lag in Jüchen zuletzt bei 306 Euro – dem niedrigsten Wert im gesamten IHK-Bezirk. Im Regierungsbezirk Düsseldorf weisen lediglich zwei Kommunen noch geringere Werte auf. „Ein Teil der aktuellen Haushaltsprobleme ist auch darauf zurückzuführen, dass die Ansiedlung neuer Unternehmen in der Vergangenheit nicht ausreichend ambitioniert verfolgt wurde“, so Steinmetz.
Konkret verweist die IHK auf die Weiterentwicklung des Industrieparks Elsbachtal, die Planung des interkommunalen Gewerbegebiets Jüchen/Titz sowie die im Regionalplan Düsseldorf vorgesehenen Flächen im Bereich Sasserath. Dort könnten zusätzliche interkommunale Gewerbeflächen entstehen. „Diese Potenziale müssen konsequenter genutzt werden, um steuerstarkes Gewerbe anzusiedeln“, erklärt Steinmetz. „Für genau diese Unternehmen sind hohe Hebesätze jedoch abschreckend.“
Die IHK appelliert daher an Politik und Verwaltung, die geplante Grundsteuererhöhung für 2027 noch einmal kritisch zu überprüfen. „Die Stadt sollte alles daransetzen, diese Belastung für Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden“, sagt Steinmetz. „Ein wirtschaftsfreundlicher Kurs ist der bessere Weg zu stabilen Kommunalfinanzen.“
Positiv bewertet die IHK, dass der aktuelle Haushaltsentwurf keine weitere Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes vorsieht. Dieser liege allerdings landesweit bereits auf einem sehr hohen Niveau. Von den kreisangehörigen Kommunen im IHK-Bezirk mit weniger als 25.000 Einwohnern weist Jüchen bereits heute den dritthöchsten Gewerbesteuerhebesatz auf.
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