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IHK kritisiert geplante Steuererhöhung in Rommerskirchen

02.12.2025

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein zeigt sich besorgt über den Vorschlag der Gemeindeverwaltung Rommerskirchen, den Gewerbesteuerhebesatz im Jahr 2026 auf 490 Punkte anzuheben. Die geplante Steuererhöhung geht aus der Verwaltungsvorlage zur Ratssitzung am 4. Dezember hervor. Die Vorlage wurde erst drei Tage vor der Sitzung veröffentlicht. „Eine Erhöhung um 40 Punkte – also nahezu neun Prozent – wäre eine erhebliche zusätzliche Belastung für die Unternehmen am Standort“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Damit würde Rommerskirchen künftig den zweithöchsten Gewerbesteuerhebesatz im gesamten IHK-Bezirk aufweisen. In einer Phase, in der viele Betriebe ohnehin mit den Folgen der Strukturkrise kämpfen, ist das ein schweres Handicap im Standortwettbewerb.“

Kritisch bewertet die IHK auch das Vorgehen der Verwaltung. „Eine Vorlage mit derartiger erheblicher Tragweite so kurzfristig zu veröffentlichen, dürfte nicht den Ansprüchen der Kommune an transparente politische Entscheidungsprozesse entsprechen“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer. Zudem fehle für eine fundierte Beurteilung der geplanten Steuererhöhungen eine zentrale Grundlage: der Haushaltsplanentwurf für 2026. „Eine Entscheidung über Realsteuerhebesätze ohne vorherige Haushaltsberatungen ist höchst fragwürdig“, kritisiert Steinmetz.

Die IHK fordert, vor einer Belastung der Wirtschaft alle Einsparpotenziale auszuschöpfen und zudem im Sinne der Gemeindeordnung NRW zu agieren. Danach müssen zunächst Entgelte für kommunale Leistungen überprüft und angepasst werden, bevor Steuererhöhungen erwogen werden dürfen. Die IHK weist auch auf ungenutzte Chancen hin: „Eine vertiefte interkommunale Zusammenarbeit zwischen Kreis, Städten und Gemeinde ist zwingend notwendig. Die vorhandenen Möglichkeiten sind bei weitem nicht ausgeschöpft“, betont Steinmetz.

Insbesondere aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise spricht sich die IHK gegen die Steuererhöhung aus. Die jüngst veröffentlichten Zahlen des gemeinsamen Risikobarometers von IHK und Creditreform zeigen eine deutliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage am Standort Rommerskirchen. Für 2026 wird eine überdurchschnittlich hohe Unternehmensausfallrate prognostiziert. „Diese Zahlen sind alarmierend. Die Unternehmen brauchen Entlastungen – keine zusätzlichen Belastungen. Die geplante Steuererhöhung konterkariert die auf Bundesebene vereinbarten Entlastungseffekte vollständig“, so Steinmetz.

Parallel zur Gewerbesteuer soll der Hebesatzsatzung zufolge auch der Grundsteuerhebesatz deutlich angehoben werden. Zwar liegt Rommerskirchen damit weiterhin unter dem fiktiven Hebesatz, dennoch warnt die IHK vor einer weiteren Mehrbelastung. Da die Grundsteuer eine Substanzsteuer ist, könne eine starke Erhöhung insbesondere Betriebe mit geringen Gewinnmargen zusätzlich in die Krise treiben.

Mit Blick auf den laufenden Strukturwandelprozess befürchtet die IHK erhebliche Standortnachteile: „Rommerskirchen hat große Chancen, steuerstarke und impulsgebende Unternehmen anzuziehen. Ein zu hoher Gewerbesteuerhebesatz gefährdet diese Chancen massiv. Die Gemeinde läuft Gefahr, für wichtige Investoren unattraktiv zu werden“, warnt Steinmetz.

Die IHK fordert die Gemeinde auf, die geplante Erhöhung zu überdenken. Steinmetz: „Wir bitten den Bürgermeister und den Gemeinderat eindringlich, die vorgeschlagenen Steuererhöhungen kritisch zu prüfen und alternative Konsolidierungswege zu nutzen. Wir hoffen, dass unsere Argumente bei den abschließenden Beratungen berücksichtigt werden – im Sinne einer nachhaltigen und wirtschaftsfreundlichen Entwicklung des Standorts Rommerskirchen.“

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