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IHK warnt vor Steuererhöhung

09.12.2025

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein spricht sich gegen die Erhöhung der Grundsteuer B in Meerbusch aus. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat in einer Vorlage zur Ratssitzung am 18. Dezember, den Hebesatz der Grundsteuer B um 255 Punkte auf 680 Punkte anzuheben. Dieser Schritt ist aus Sicht der IHK problematisch – insbesondere in der vorgeschlagenen Größenordnung. Unternehmensbefragungen der IHK zeigen, dass die Grundsteuer B für Betriebe ein relevanter Standortfaktor ist. In der jüngsten Meerbuscher Standortanalyse gehörte diese Steuer zu den TOP-3-Standortfaktoren im Themenfeld „Kommunale Kosten und Leistungen“. „Wir raten davon ab, in der jetzigen Situation einen derartig deutlichen Sprung vorzunehmen“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz in einer Stellungnahme an Bürgermeister Christian Bommers.

Die Lage der Betriebe in der Region ist nicht gut. Das hatten zuletzt der IHK-Konjunkturbericht und das Risikobarometer gezeigt. Letzteres hat die IHK kürzlich gemeinsam mit Creditreform veröffentlich. Es prognostiziert auf Basis von Creditreform-Daten, dass die Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit von Meerbuscher Unternehmen im kommenden Jahr deutlich steigen und auch über dem Schnitt für das gesamte Bundesgebiet liegen dürfte. „Eine Grundsteuererhöhung steigert in dieser Phase die Fixkosten und wirkt krisenverschärfend“, sagt Steinmetz.

Insbesondere auf den Einzelhandel weist Steinmetz in der IHK-Stellungnahme hin. Diese Branche sei für den Wirtschaftsstandort impulsgebend. Die IHK-Standortanalyse für Meerbusch hatte gezeigt, dass die attraktiven Ortskerne und der funktionierende Einzelhandel eine Standortstärke sind, auch wenn das Potenzial nicht komplett ausgeschöpft wird. Die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler haben ihre Geschäftsräume zwar meist gemietet, allerdings tragen sie meist auch höhere Grundsteuerbeträge, weil Vermieter diese Kosten üblicherweise auf die Mieter umlegen. „Eine höhere Grundsteuer trifft die Einzelhandelsunternehmen damit gleich in doppelter Weise. Schließlich werden Mieten bei der Gewerbesteuer teilweise wieder hinzugerechnet“, so Steinmetz.

Grundsätzlich sollte aus Sicht der IHK eine Haushaltskonsolidierung in erster Linie auf der Seite der Aufwendungen erfolgen. „Wenn eine Erhöhung eines Hebesatzes als Ultima Ratio erforderlich wird, sollte dies immer eingebettet sein in ein ambitioniertes Haushaltskonsolidierungskonzept, das auf der Aufwandsseite ansetzt“, sagt der IHK-Hauptgeschäftsführer. „Insbesondere sollte die interkommunale Kooperation im Rhein-Kreis Neuss noch verstärkt werden.“ Bommers hatte die Notwendigkeit einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen den Kommunen zuletzt beim IHK-Regionalforum Rhein-Kreis Neuss selbst ins Spiel gebracht.

Dennoch gibt es auf der Ertragsseite aus Sicht der IHK noch andere Potenziale. Bei der Realsteueraufbringungskraft der Gewerbesteuer je Einwohner liegt der Wert Meerbuschs bei 802,79 Euro und damit unter dem Landesdurchschnitt. „Das zeigt, dass die Steuerkraft in Meerbusch nicht besonders groß ist“, so Steinmetz. Die meisten anderen Nachbarstädte Düsseldorfs – wie zum Beispiel Erkrath, Langenfeld, Hilden, Neuss oder Ratingen – haben alle deutliche höhere Gewerbesteuereinnahmen pro Kopf. „Die restriktive Gewerbeflächenpolitik in Meerbusch in den vergangenen Jahren ist auch eine Ursache für die aktuelle Haushaltslage“, sagt Steinmetz. „Deswegen ist die geplante Entwicklung im Bereich Bundenrott ein erster guter Schritt.“ Zudem spricht sich die IHK weiterhin für eine Realisierung des Gewerbegebiets an der A44 aus. Mittelfristig können damit nach Einschätzung der IHK steuerstarke Unternehmen für den Standort gewonnen werden – mit einem positiven Beitrag für den städtischen Haushalt.

Die IHK appelliert daher in ihrer Stellungnahme an die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger in Meerbusch, die geplante Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes in der vorliegenden Form kritisch zu überdenken. Gleichzeitig macht sie aber auch deutlich, dass ihr die schwierige finanzielle Lage der Kommunen bewusst ist. Steigende Personalaufwendungen, höhere Kosten für Sach- und Dienstleistungen, wachsende Sozialausgaben sowie steigende Zinslasten belasten die kommunalen Haushalte spürbar. Um auf die angespannte Situation aufmerksam zu machen, haben die nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern gemeinsam eine Kampagne zur Zukunftsfähigkeit der Kommunalfinanzen gestartet. „Finanziell handlungsfähige Kommunen sind für eine starke regionale Wirtschaft unverzichtbar“, betont Steinmetz. „Deswegen setzen wir uns bei der Bundes- und Landesregierung dafür ein, dass die Kommunen finanziell gut ausgestattet werden.“

In einem anderen Punkt unterstützt Steinmetz Bürgermeister Christian Bommers. „In der Verwaltungsvorlage sind die richtigen Gründe genannt, warum von einer Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes abzusehen ist“, so Steinmetz. Zudem sei die Bedeutung des Gewerbesteuerhebesatzes für die Unternehmen noch höher als die des Grundsteuerhebesatzes. „Es ist gut und verantwortungsvoll, dass die Stadt Meerbusch diesen Schritt nicht geht. Nordrhein-Westfalen jetzt schon ein steuerteurer Standort“, argumentiert Steinmetz.

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