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Industriestrompreis – Mögliche Erweiterung der Liste begünstigter Sektoren

22.01.2026

Der Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) ermöglicht den EU-Mitgliedstaaten die Gewährung von Strompreisentlastungen für strom- und handelsintensive Unternehmen (Industriestrompreis). Es können grundsätzlich nur (Teil-)Sektoren begünstigt werden, die sich auf Teilliste 1 der sogenannten KUEBLL-Liste (Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen) befinden oder – auf Antrag – die entsprechenden Kriterien nachweisen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) ruft daher zur Einreichung entsprechend belastbarer Gutachten oder Studien für die Erweiterungsanträge auf.

Das Eckpunktepapier des deutschen Industriestrompreises sieht vor, die Gestaltungsmöglichkeiten des CISAF weitestmöglich zu nutzen. Unter die KUEBLL-Liste fallen Wirtschaftszweige, bei denen die Multiplikation der Handels- mit der Stromintensität auf Unionsebene mindestens 2 Prozent ergibt und deren Handels- und Stromintensität auf Unionsebene mindestens 5 Prozent beträgt.

Auf Antrag eines Mitgliedstaats können nach CISAF-Vorgaben ausnahmsweise auch weitere (Teil-)Sektoren als beihilfefähig nach dem nationalen Förderprogramm angesehen werden. Hierfür ist ein unabhängiger Sachverständigennachweis erforderlich, dass die betreffenden (Teil-)Sektoren die genannten Schwellenwerte auf Unionsebene erfüllen. Die Mitgliedstaaten müssen dies anhand von Daten nachweisen, die

  • für den betreffenden Sektor bzw. Teilsektor auf Unionsebene repräsentativ sind,
  • von einem unabhängigen Sachverständigen überprüft wurden und
  • sich auf mindestens die vergangenen drei Jahren beziehen, für die Daten vorliegen.

Die EU-Kommission muss jeden einzelnen, zusätzlich einbezogenen Sektor genehmigen.

Branchenverbände aufgerufen

Das BMWE ruft nun die Verbände auf, bereits vorliegende Nachweise bzw. Gutachten einzureichen oder Datenerhebungen durchführen zu lassen. Der Aufruf richtet sich vor allem an die spezifischen Branchen(verbände). Sollten Sie in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Branche einen Ansprch vermuten, sollten Sie sich idealerweise mit Ihrem Branchenverband in Verbindung setzen.

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