Stop-the-clock Regelung der CLP-Verordnung veröffentlicht
Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt seit 2008 die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien. Mit der überarbeiteten Verordnung (EU) 2024/2865 wurden unter anderem neue Vorgaben für Etikettenformate, Neukennzeichnung, Werbung, Fernabsatz und die Kennzeichnung an Tankstellen eingeführt. Ursprünglich sollten diese Regelungen ab dem 1. Januar 2027 gelten.
Das sogenannte „Stop-the-clock“-Gesetz bildet den ersten Teil des Chemikalien-Omnibusses, den die Kommission im Juli 2025 vorgelegt hat. Da einige der mit der CLP-Revision eingeführten zusätzlichen Pflichten zu erheblichem Verwaltungsaufwand führen würden, haben Rat und Parlament mit der „Stop-the-clock“-Verordnung beschlossen, zahlreiche Vorschriften der 2024 überarbeiteten CLP-Verordnung um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 zu verschieben. Der Text zur Regulierung der Verschiebung wurde nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Konkret wird der Geltungsbeginn der Änderungen an folgenden Regelungen um ein Jahr auf den 01.01.2028 verschoben:
- Artikel 30(1-4) – Regelungen zur Aktualisierung von Kennzeichnungsetiketten
- Artikel 31(3) sowie Annex I 1.2.1.4 / 1.2.1.5 – Formatierungsvorgaben für Kennzeichnungsetiketten (exklusive Faltetiketten)
- Artikel 48 – Werbevorschriften
- Artikel 48a – Fernabsatzvorschriften
- Anhang II Teil 5 a) – Regelungen zur Kennzeichnung an Tankstellen
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Emily Ravier
Beraterin Umwelt und Nachhaltigkeit
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