Geprüfte/r Pharmareferent/in
Inhalte der Prüfung
Die für Ihre Prüfung relevanten Inhalte und Abläufe sind in der vom Gesetzgeber erlassenen Verordnung festgelegt (siehe Downloads). Um Ihnen einen ersten Eindruck der Anforderungen zu geben, finden Sie hier einige Auszüge daraus:
Ziel der Prüfung ist es festzustellen, ob Sie über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügen, um die Aufgaben eines Pharmaberaters im Sinne des Arzneimittelgesetzes auszuüben. Dazu gehören insbesondere:
- Fachgerechte Information:
Sie müssen Angehörige von Heilberufen sachlich, kritisch und umfassend über Arzneimittel informieren – unter Beachtung aller geltenden Rechtsvorschriften. - Dokumentation von Rückmeldungen:
Mitteilungen von Heilberufsangehörigen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Gegenanzeigen oder sonstige Risiken bei Arzneimitteln müssen Sie dokumentieren, schriftlich aufzeichnen und an den Auftraggeber weiterleiten.
Dazu ist es notwendig, dass Sie in der Lage sind,
- biologische, biochemische und molekularbiologische Zusammenhänge sowie klinische Grundlagen von Krankheitsbildern zu beschreiben
- Krankheitsverläufe mit geeigneten Pharmakotherapien zu verknüpfen
- Wirkungen von Arzneimitteln und deren Anwendungsempfehlungen zu erläutern
- Beratungsgespräche kompetent zu führen und Marketinginstrumente gezielt einzusetzen
Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur Prüfung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese sind in § 2 und § 3 der Verordnung (PDF, nicht barrierefrei, 89 KB) geregelt.
Ihre Zulassung beantragen Sie über unser Onlineportal.
Prüfungsablauf
Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile:
- Schriftlicher Teil:
Drei Prüfungsfächer im Multiple-Choice-Verfahren - Mündlicher Teil:
Ein Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss
Detaillierte Informationen zum Prüfungsablauf erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch oder direkt in der Verordnung (siehe Downloads). Zudem sollten Sie sich über die für die Prüfung zugelassenen Hilfsmittel informieren.
Eine vereinfachte Darstellung der Prüfungsstruktur (PDF, nicht barrierefrei, 33 KB) stellen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Prüfungstermine und Gebühren
- Prüfungsgebühr: 395 Euro
Rücktritt / Storno:
- Bis 4 Wochen vor Prüfung: 75 % Erstattung
- Weniger als 4 Wochen: 50 % Erstattung
Die aktuell verfügbaren Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie online. Bitte beachten Sie, dass diese Prüfung nicht zwangsläufig zu jedem angegebenen Termin angeboten wird.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte melden Sie sich über unser Onlineportal an.
Anmeldefristen:
- Frühjahr: 15. Oktober – 15. Januar
- Herbst: 1. April – 30. Juni
Achten Sie darauf, dass Ihre Anmeldung vollständig und fristgerecht eingeht – verspätete oder unvollständige Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.
Unser Tipp:
Schauen Sie sich vorab unseren kurzen Infofilm an – viele Fragen klären sich damit bereits. Und falls doch noch etwas unklar ist: Wir sind gerne für Sie da!

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Vorbereitung auf die Prüfung
Wir dürfen keine Empfehlung für einzelne Anbieter aussprechen. Im IHK-Weiterbildungsprogramm finden Sie eine Übersicht aller Lehrgangsanbieter, die uns gemeldet wurden – inklusive Links zu Weiterbildungsdatenbanken für eigene Recherchen.
Gerne beraten wir Sie individuell und neutral. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 02151 635-0.
Fördermöglichkeiten
Berufliche Weiterbildung kann finanziell unterstützt werden – z. B. durch Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutscheine. Eine Übersicht der wichtigsten Förderprogramme sowie Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für eine persönliche Beratung finden Sie auf unserer Seite „Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Weiterbildung“.
Nützliche Links
Sie haben Fragen zur Prüfung? Wir helfen gerne weiter!
Kontakt-
Cigdem Vural
Prüfungskoordinatorin Fortbildung
Webcode: P578