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Energiemanagement & Digitalisierung

Mehrere moderne digitale Stromzähler sind nebeneinander an einer Wand montiert. Ein Zähler im Vordergrund zeigt einen aktuellen Stromverbrauch von 03598 Kilowattstunden (kWh) an.
Zu wissen, wo, wann und wie viel Strom im Unternehme verbraucht wird, ist wichtig, um Verbesserungspotenziale zu erkennen und bedarfsgerechte Maßnahmen umzusetzen.

In der Serie „Energiespartipps für Unternehmen“ werden Möglichkeiten zu Energieeffizienz-Einsparungen, interessante Tools und passende Förderangebote vorgestellt. Die Themen der vierten Ausgabe sind Energiemonitoring, Digitalisierung, Automatisierung und Energiemanagement.

Die Transparenz über den eigenen Energieverbrauch ist elementar wichtig, um Verbesserungspotenziale zu erkennen und bedarfsgerechte Maßnahmen umzusetzen. Dies gilt sowohl für den Energieverbrauch von Prozessen, beispielsweise im produzierenden Gewerbe, als auch für den Verbrauch von Gebäuden.

  • Doch welche Möglichkeiten, den Verbrauch zu erfassen, gibt es?
  • Wann sollte in Messtechnik investiert werden?
  • Wann ist ein Energiemanagementsystem sinnvoll oder sogar verpflichtend?

Hintergrund und politische Ziele

Das Energieeffizienzgesetz und das Gebäudeenergiegesetz sehen für Unternehmen bestimmte Pflichten im Bereich der Gebäudeautomatisierung sowie für die Einführung von Energiemanagementsystemen vor.

So sind Unternehmen nach dem Energieeffizienzgesetz mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh) verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN 16247-1 durchzuführen und für die dort identifizierten wirtschaftlichen Maßnahmen Umsetzungspläne zu entwickeln und zu veröffentlichen. Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS eingeführt haben und ebenfalls Umsetzungspläne entwickeln und veröffentlichen.

Nichtwohngebäude, deren Heizungsanlage, kombinierte Raumheizungs- und Lüftungsanlage, Klimaanlage oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlage eine Nennleistung von mehr als 290 kW aufweist, müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz seit dem 1. Januar 2025 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgestattet sein, das folgende Anforderungen erfüllt:

  • die kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischer Systeme
  • die erhobenen Daten über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle müssen zugänglich sein, sodass Auswertungen firmen- und herstellerunabhängig erfolgen können
  • Anforderungswerte in Bezug auf die Energieeffizienz des Gebäudes müssen aufgestellt werden
  • Effizienzverluste von gebäudetechnischen Systemen müssen erkannt werden
  • die für die Einrichtung oder das gebäudetechnische Management zuständige Person muss über mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz informiert werden

Energiemanagementsysteme

In Deutschland gibt es verschiedene Managementsysteme für Energie. Unternehmen mit einem bestimmten Energieverbrauch sind verpflichtet, solche Systeme einzuführen, um ihren Umgang mit Energie kontinuierlich zu verbessern. Im Folgenden werden die gängigsten Systeme vorgestellt.

Energiemonitoring, Digitalisierung und Automatisierung

Das Energiemonitoring, also die systematische Erfassung, Analyse und Auswertung von Energieverbräuchen, ist der erste und unverzichtbare Schritt zu einem strukturierten Energiemanagement. Das Monitoring ermöglicht es, Potenziale aufzudecken, zu heben und die Verbesserung zu messen. Im Umkehrschluss können die Erfolge von umgesetzten Maßnahmen ohne eine gute Datenlage nicht quantifiziert werden. Die Art des Monitorings richtet sich nach Unternehmensgröße, vorhandener Infrastruktur, durchgeführten Prozessen, Reifegrad und Zielsetzung.

Förderprogramme

Mit dem Modul 3 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft können sich Unternehmen den Erwerb von Energiemanagement-Software sowie Sensoren, Analog-Digital-Wandlern sowie Steuer- und Regelungstechnik zum Zweck der Reduktion des Energieverbrauchs fördern lassen. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude steht Unternehmen eine Förderung für den Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN 18599 zur Verfügung.

Beratungsmöglichkeiten

In der Regel ist es hilfreich, sich zu den zahlreichen technischen Möglichkeiten beraten zu lassen. Passende Berater finden Sie beispielsweise auf folgenden Seiten:

Oder vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung mit unserem Effizienz-Experten.

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