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Optimierung der Gebäudehülle

Eine Person mit weißen Arbeitshandschuhen installiert Dämmmaterial aus Mineralwolle an der Außenwand eines Gebäudes unterhalb eines Fensters. Das Gebäude befindet sich im Rohbauzustand.
Die Gebäudehülle ist maßgeblich für Wärmeverluste verantwortlich – umso wichtiger ist die Dämmung.

In der Serie „Energiespartipps für Unternehmen“ werden Möglichkeiten zu Energieeffizienz-Einsparungen, interessante Tools und passende Förderangebote vorgestellt. Das Thema der fünften Folge ist die Optimierung der Gebäudehülle.

Ein Großteil der Gebäude in Deutschland wurde vor 1979 errichtet – also bevor erstmals Anforderungen an den Wärmeschutz in der Wärmeschutzverordnung festgelegt wurden. Diese Gebäude haben oft eine unzureichende Dämmung, veraltete Fenster und hohe Wärmeverluste.

Etwa 35 bis 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Gebäude und etwa 10 Prozent auf wirtschaftlich genutzte Gebäude, insbesondere aus dem Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistung (GHD). Der überwiegende Teil wird für Heizung und Warmwasser benötigt. Neben Optimierungsmaßnahmen an der Wärmeerzeugung können insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle den Wärmebedarf signifikant senken. Sie können besonders für ältere Gebäude interessant sein – etwa für Einzel-, Großhandels- und Bürogebäude, Bauten im Gesundheitswesen, beheizte Lagerhallen, Hotels und Gastronomiegebäude sowie Bildungseinrichtungen.

Hintergrund und politische Ziele

Die Gebäudehülle umfasst Außenwände, Dachflächen, Fenster, Türen, Tore und die Kellerdecke beziehungsweise Perimeterdämmung. Sie trennt den Innenraum von der Außenwelt und ist maßgeblich für Wärmeverluste verantwortlich. Wärmebrücken, ungedämmte Bauteile oder Undichtigkeiten können den Energiebedarf stark nach oben treiben.

Im Gebäudeenergiegesetz werden Anforderungen an die Gebäudehülle neuer und bestehender Gebäude gestellt. So darf der Jahres-Primärenergiebedarf eines neu zu errichtenden Nichtwohngebäudes für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebauter Beleuchtung das 0,55-fache des Jahres-Primärenergiebedarfs eines entsprechenden Referenzgebäudes nicht überschreiten. Auch die einzelnen Bauteile der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Fenster, etc.) müssen bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) einhalten. Diese U-Werte definieren, wie viel Wärme durch ein Bauteil entweicht – je geringer sie sind, desto besser ist die Dämmung. Weitere Anforderungen werden beispielsweise durch die Luftdichtheit, den sommerlichen Wärmeschutz oder Wärmebrücken definiert.

Bei bestehenden Gebäuden kommen die Gesetzesanforderungen insbesondere dann zum Tragen, wenn sie umgebaut werden.

Maßnahmen

Die einzuhaltenden Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) für die Änderung an bestehenden Gebäuden sind in der Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes zu finden.

Fazit und Hinweis

Die energetische Sanierung der Gebäudehülle zählt zu den wirksamsten Maßnahmen für Effizienzsteigerung und CO₂-Reduktion im Gebäudesektor. Bei einer ganzheitlichen Sanierung der Gebäudehülle lassen sich im Bestand 30 bis 50 Prozent der Heizenergie einsparen. Gerade bei Altbauten sollten Dämmmaßnahmen oder ein Austausch von Fenstern immer mit einer Feuchtigkeitsprüfung einhergehen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich Schimmel bildet. Um den Effekt von Maßnahmen quantifizieren zu können, sollte nach der Umsetzung von Maßnahmen den Verbrauch gemonitort und mit dem Verbrauch vor der Maßnahme verglichen werden. Dabei sollten die Daten witterungsbereinigt sein.

Vorgehen und Beratung

Vor dem Umsetzen einer Maßnahme empfiehlt sich eine qualifizierte Beratung, idealerweise mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Auch die Fachplanung und Baubegleitung sollte durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden. 

Oder vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung mit dem Effizienz-Experten der IHK.

Förderung

Sowohl die Sanierung als auch die Planung und Baubegleitung werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder den KFW-Kredit Nr. 263 gefördert. Bei der BEG werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Austausch von Fenstern sowie die Anbringung von sommerlichem Wärmeschutz standardmäßig mit 15 Prozent gefördert. Die Fachplanung und Baubegleitung werden über die BEG mit 50 Prozent gefördert. Beim dem KfW-Kredit Nr. 263 wird die Sanierung beziehungsweise der Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes sowie ebenfalls die Fachplanung und Baubegleitung gefördert. 5 bis 35 Prozent der Kreditsumme müssen dabei als Tilgungszuschuss nicht zurückgezahlt werden.

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