Klimaschutzgesetz der Bundesregierung
Deutschland hat sich verpflichtet die Klimaziele von Paris einzuhalten. Die Bundesregierung hat daher im Jahr 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 vorgelegt, in demMaßnahmen zur Erreichung der Klimaziele festgehalten werden. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nun schrittweise mit Hilfe von Gesetzen und Förderprogrammen.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz ist dabei ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030. Zweck dieses Gesetzes ist es, die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten.
Inhaltsverzeichnis
Das Klimaschutzgesetz
Das Klimaschutzgesetz legt folgende Punkte fest:
- Bei der Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2019 wurde das Ziel definiert, Treibhausgasneutralität bis 2050 zu erreichen. Durch die Novelle 2021 wurde die Anhebung der deutschen Klimaschutzziele beschlossen. Mit dieser Änderung wurde das Reduktionsziel bis 2030 von bislang 55 auf 65 Prozent gegenüber 1990 angehoben. Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen um 88 Prozent fallen. Treibhausgasneutralität soll bis 2045 und damit fünf Jahre früher als bislang vorgesehen erreicht werden. An die höheren Ziele angepasst wurden auch die jährlichen Zwischenziele für die einzelnen Sektoren bis 2030. Für die Zeit nach 2030 wurden in der Novelle die Jahresziele genauer als bislang spezifiziert, wie es das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mit Beschluss vom 24. März 2021 mit einer Frist zur Umsetzung bis zum 31. Dezember 2022 vorgegeben hatte. Zur Bindung unvermeidbarer Restemissionen wird im Gesetz der Beitrag natürlicher Ökosysteme wie Wälder und Moore betont. Nach 2050 soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken binden, als es ausstößt.
- Die jeweiligen Bundesministerien sind verpflichtet, für die Einhaltung der jährlichen Emissionsziele in den einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Abfallwirtschaft) zu sorgen. Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgesehenen Ziele nicht, steuert die Bundesregierung umgehend nach. Das zuständige Ministerium muss innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen.
- Die genauen Emissionsdaten in den einzelnen Sektoren werden jährlich vom Umweltbundesamt ermittelt und im März des Folgejahres veröffentlicht. Die Fortschritte werden durch einen unabhängigen Expertenrat begleitet. Er prüft jeweils die vom Umweltbundesamt im März des Folgejahres vorgelegten Emissionsdaten. Seine Bewertung legt er der Bundesregierung und dem Bundestag innerhalb eines Monats vor.
Das Klimaschutzprogramm 2030
Das Klimaschutzprogramm besteht aus vier Säulen: der CO2-Bepreisung, der Förderung (bzw. Anreizen), der Entlastung von Bürgern (explizit keine Unternehmen) sowie regulatorischen Maßnahmen.
Einführung einer CO2-Bepreisung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
2021 startete eine zusätzliche CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme in Form eines nationalen Emissionshandels (nEHS). Die rechtliche Grundlage hierfür wurde über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geschaffen.
Hierdurch soll ein zusätzliches Preissignal für die Wärmeerzeugung im Gebäudesektor und in Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandels sowie für den Verkehrssektor (ohne Luftfahrt) erreicht werden. Teilnehmer am nEHS sind die Inverkehrbringer oder Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe. Das Handelssystem soll ab 2026 greifen (inkl. Preiskorridor für die Auktionierung von 35 bis 60 Euro pro Tonne). Für die Übergangszeit ist ab 2021 ein gestuftes Festpreissystem vorgesehen:
- 2021: 25 € pro Tonne CO2
- 2022: 30 € pro Tonne CO2
- 2023: 35 € pro Tonne CO2
- 2024: 45 € pro Tonne CO2
- 2025: 55 € pro Tonne CO2
- 2026: 55 - 65 € pro Tonne CO2
Entlastung von Bürgern und Wirtschaft
Senkung der Stromkosten: Die EEG-Umlage und andere Preisbestandteile sollen sukzessive aus der CO2-Bepreisung finanziert werden. Anfangs sank die EEG-Umlage um 0,25 Cent, 2023 um 0,625 Cent.
Sektorbezogene Maßnahmen
Einzelmaßnahmen außerhalb der Sektoren
Die Bundesregierung bestätigt, bis Ende des Jahres eine Wasserstoffstrategie vorzulegen, und bekennt sich zur Batteriezellfertigung in Deutschland. Die Bundesregierung will zudem die Forschung an CCS (carbon dioxide capture and storage = CO2-Speicherung) wieder fördern.
Gesetzliche Umsetzung und Monitoring
- Es ist eine gesetzliche Verankerung der Sektorziele inklusive Festschreibung jährlich definierter Minderungsziele vorgesehen.
- Die Fortschritte in den einzelnen Sektoren sollen jährlich ermittelt und von einem Expertenrat bewertet werden.
- Das Klimakabinett wird fortgeführt und überprüft Wirksamkeit und Effizienz der eingeleiteten Maßnahmen.
- Bei Verfehlung des jährlichen Sektorziels besteht für den verantwortlichen Ressortminister eine Initiativpflicht, nach der er innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Zielabweichung ein Maßnahmenprogramm vorlegen muss.
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Kontakt-
Dominik Heyer
Referent Energie
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Heike Jani
Beraterin für Umwelt und Nachhaltigkeit
-
Emily Ravier
Beraterin Umwelt und Nachhaltigkeit
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