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Rommerskirchen

Hier finden Sie die aktuellen Planungsverfahren in Rommerskirchen.

Bebauungsplan Nr. Ro-53, 1. vereinfachte Änderung – Fristende: 08.04.2026

Planverfahren

Beschreibung des Vorhabens

Die Gemeinde Rommerskirchen beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen. Da sich nach Angaben der Gemeinde Rommerskirchen einige Festsetzungen des seit dem 01.03.2024 rechtskräftigen Bebauungsplans RO 53 in der Praxis als zu strikt erwiesen haben, soll eine 1. Änderung erfolgen. Unter anderem ist vorgesehen, die maximal zulässige Gebäudehöhe zu erhöhen und die Baugrenze zu vergrößern.

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Der Planentwurf liegt vom 05.03.2026 bis einschließlich 08.04.2026 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Gemeinde Rommerskirchen einzureichen.

Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 01.04.2026 per E-Mail an bauleitplanung(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellung­­nahme aufneh­men, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamt­wirtschaftli­chen Belan­gen vereinbar sind.

Webcode: P890