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Entsendung von Mitarbeitenden ins Ausland

Person steht mit Handgepäck am Fenster eines Flughafens und blickt auf startendes Flugzeug bei Sonnenuntergang.

Mit der zunehmenden Internationalisierung stehen viele Unternehmen vor der Aufgabe, Mitarbeitende für Projekte, Montagen oder Beratungen ins Ausland zu entsenden. Dabei gelten je nach Zielland unterschiedliche rechtliche Vorgaben – von Meldepflichten über Sozialversicherungsnachweise bis hin zu Visabestimmungen.

Gerade außerhalb der EU ist eine frühzeitige Planung entscheidend, um bürokratische Hürden zu vermeiden. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig mit den Anforderungen der jeweiligen Länder vertraut machen.

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Ausgesuchte Informationsportale rund um das Thema Entsendung

Auf den folgenden Webseiten finden Sie ausführliche Informationen zu den Melde- und Nachweisvorschriften in den EU-Ländern sowie in Norwegen und der Schweiz.

  • Außenwirtschaftsportal NRW – Dienstleistungen im Ausland
    Das Portal hält umfangreiche Informationen über die Entsendung von Mitarbeitenden in fast alle EU-Länder sowie die Nicht-EU-Länder Norwegen und Schweiz bereit. Die Informationen sind in die Bereiche „Grundlagen“ und „Länder“ aufgeteilt. Die „Grundlagen“ umfassen allgemeine Themen wie z.B. die Definition einer Auslandsentsendung sowie vertragliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Im Bereich „Länder“ werden die jeweiligen nationalen Entsendevorschriften ausführlich beleuchtet. Dazu gehören die Rechtsgrundlagen, Meldepflichten, Besonderheiten für Bau/Montage, Arbeitsrecht und –sicherheit sowie die vor Ort benötigten Unterlagen.
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz der Republik Österreich – Entsendeplattform
    Auf dieser offiziellen österreichischen Webseite sind alle Informationen und Rechtsgrundlagen zum Thema Mitarbeiterentsendung nach Österreich zu finden. Neben Hinweisen zu den Formalitäten der Meldepflichten gibt es Informationen zu den Themen Arbeitsrecht, Mindestlohn, Kollektivverträge und Besonderheiten im Baubereich. Zusätzlich wird bei wichtigen Themen auf weiterführende Webseiten und auf Ansprechpartner verwiesen.
  • Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Schweiz – Informationsplattform entsendung.admin.ch
    Die Schweizer Behörden haben auf dieser Seite alle wichtigen Informationen für eine Entsendung in die Schweiz ausführlich zusammengefasst. Dazu gehört eine Beschreibung der Abläufe, Regelungen und Begriffe, die sich teilweise von den europäischen Vorgehensweisen unterscheiden. Die Webseite informiert über die Pflichten gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern, den Schweizer Behörden und weist auf die Regelungen für Selbstständige hin.
  • IHK Südlicher Oberrhein – Das Wichtigste zu Schweiz & Frankreich
    Die IHK Südlicher Oberrhein mit Sitz in Freiburg ist aufgrund ihrer geografischen Lage Anlaufstelle für viele Unternehmen, die in der Schweiz und Frankreich Geschäfte machen und Dienstleistungen erbringen wollen. Auf der Webseite finden sich umfangreiche Informationen über die Mitarbeiterentsendung in diese beiden Länder. Für Frankreich finden sich noch zusätzlich Informationen zur Entsendung im Gütertransport und bei Personenbeförderung sowie zur Carte BTP für den Baubereich.
  • Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (dvka): Merkblätter „Arbeiten in…“ zum Thema Sozialversicherung
    Auf dieser Webseite werden die Besonderheiten bei einer Entsendung von Mitarbeitenden ins Ausland aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht beleuchtet. In den Merkblättern „Arbeiten in...“ werden die Besonderheiten der Sozialversicherung bei der Entsendung in einzelne Länder der EU, der EWR-Staaten, der Schweiz, in Drittstaaten mit Sozialversicherungsabkommen und in vertragslose Staaten dargestellt. Zusätzlich enthält die Webseite noch ergänzende Informationen.
  • Bundesministerium der Finanzen – Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
    Bei einer Entsendung sind auch die steuerlichen Besonderheiten zu beachten. Mit vielen Länder weltweit hat die Bundesrepublik Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen getroffen, um eine doppelte Besteuerung möglichst zu vermeiden. Dabei hat die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit eine besondere Bedeutung. Die jeweiligen Regelungen finden sich in den Abkommen.

Sie haben noch Fragen zum Thema Entsendung? Wir helfen gerne weiter!

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