Die EU-Ökodesign Verordnung 2024/1781 in der Praxis
Geschäftsleitung und Mitarbeiter (Strategie und Unternehmensentwicklung, Produktkonstruktion, Design, Qualitätsmanagement, Marketing, Produktmanagement, Ein-/Verkauf, Kundendienst) von Unternehmen, die Waren herstellen oder in den EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) einführen, bzw. auf dem Markt bereitstellen.
255,00 €
pro Person, ohne Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 21a) bb) UStG
Kompaktinformationen
Der Begiff 'Ökodesign' wird oft missverstanden, denn es geht in erster Linie nicht um Ökologie und nicht um Produktdesign.
Mit der neuen EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) kommen auch neue Anforderungen, die den gesamten Lebenszyklus eines Produktes abdecken und der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Verlängerung der Produktlebensdauer dienen sollen. Im Blickpunkt sind z.B. Reparierbarkeit, Wiederaufbereitung oder Recycling, aber auch die Einführung digitaler Produktpässe mit einer Ausweisung des CO2- bzw. Umweltfußabdruckes.
Welchen Einfluss haben die Anforderungen der EU-Ökodesign-Verordnung auf zukünftige Produkte und was für Aufgaben kommen auf die Unternehmen in der Praxis dann zu? Hierzu wird ein praxisnaher Überblick gegeben um künftige konkrete Aufgaben für Unternehmen zu benennen.
Welche zusätzlichen Anforderungen und auch Erleichterungen bringt der digitale Produktpass, wie können Unternehmen für sich die Weichen schon jetzt in Richtung Zukunft stellen?
Informationen
Dozent/-in
Lutz Gathmann, Designer VDID und Sicherheitstechniker VDSI
Abschluss
IHK-Teilnahmebescheinigung
Wir sind für Sie da
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Kundenservice
Webcode: E787