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Unterrichtung im Bewachungsgewerbe für Mitarbeiter nach §34a GewO

Kursnummer
U001-SK326
Art der Weiterbildung
Unterrichtung
Zielgruppe

Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34 a Abs. 1 Satz 4 der Gewerbeordnung beschäftigt werden sollen

 

1. Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung als Selbstständige ausüben wollen,

2. bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind,

3. die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen und

4. sonstige Unselbstständige, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a Absatz 1 Satz 5 der Gewerbeordnung beschäftigt werden sollen

Ort

IHK Mittlerer Niederrhein
Nordwall 39
47798 Krefeld

Preis pro Person

300,00 €
pro Person, ohne Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 21a) bb) UStG
Für 40 Unterrichtseinheiten

Voraussetzungen

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, so dass die zu unterrichtende Person über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen muss.

 

Hinweis:

Die Kenntnisse der unterrichteten Themen werden durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen (Test) überprüft. Der Test muss mindestens zu 50 % bestanden werden!

Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse, nicht bestandenem Test sowie bei Fehlzeiten verweigert werden. Es besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht.

Montag, 23.02.2026 -
Freitag, 27.02.2026

Mo. - Fr. 08:30 - 15:30 Uhr, Montag bis 16:00 Uhr

+ 21 Termine

Kompaktinformationen

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe vermittelt den Teilnehmern die notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten sowie deren praktische Anwendung anhand der gesetzlichen Vorgaben. Im Anschluss können sie eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben wahrnehmen. Praktisch bedeutet dies, dass sowohl der Unternehmer als auch seine Mitarbeiter ihre Tätigkeit erst aufnehmen können, wenn sie zuvor an einer Unterrichtung bei der IHK teilgenommen haben.

 

Am Ende des letzten Unterrichtstags wird ein Test geschrieben. Nur bei Bestehen des Tests wird eine Bescheinigung ausgehändigt (bitte Personalausweis mitbringen).

 

Hinweis:

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, so dass die zu unterrichtende Person über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen muss.

Ihre Inhalte

- Recht der öffentl. Sicherheit und Ordnung

- Gewerberecht und Datenschutzrecht

- Bürgerliches Gesetzbuch

- Straf- und Verfahrensrecht einschl. Umgang mit Waffen

- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen

und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, Eigensicherung

- Interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt

- Brandschutz

- Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherungsdienste

- Grundzüge der Sicherheitstechnik

Informationen

Dozent/-in

Enrico Münch

Abschluss

Interner Test, IHK-Bescheinigung

Wir sind für Sie da

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