Fachkräfte von morgen begleiten – mit pädagogischer und fachlicher Kompetenz
Nur wer persönlich und fachlich geeignet ist, darf nach dem Berufsbildungsgesetz ausbilden. Deshalb setzen Ausbildungsbetriebe qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder ein, die die Berufsausbildung fachlich organisieren und begleiten.
Voraussetzungen im Überblick
Diese gilt grundsätzlich als gegeben. Sie kann jedoch aberkannt werden, wenn z. B. Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz vorliegen oder einschlägige Vorstrafen bestehen.
Die fachliche Eignung setzt sich aus den Aspekten „berufliche Eignung“ und „berufs- und arbeitspädagogische Eignung“ zusammen.
Nachgewiesen wird sie durch einen Berufsabschluss oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im jeweiligen Ausbildungsberuf.
Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen zusätzlich berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse – z. B. durch eine bestandene Ausbildereignungsprüfung (AEVO) oder eine Meisterprüfung. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Befreiungen oder Zurückstellungen möglich.