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Der Ausbildungsvertrag – Alle Infos auf einen Blick

Bevor eine Berufsausbildung beginnen kann, muss ein Ausbildungsvertrag zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden geschlossen werden. Dieser regelt alle wesentlichen Rahmenbedingungen und muss gesetzliche Vorgaben erfüllen.

Inhalt und Form des Ausbildungsvertrags

Der Ausbildungsvertrag muss gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Dauer der täglichen Ausbildungszeit
  • Dauer der Probezeit (mind. 1 Monat, max. 4 Monate)
  • Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Kündigungsbedingungen
  • Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen und von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden – bei Minderjährigen zusätzlich von den Erziehungsberechtigten.

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Ihre Vorteile:

  • Benutzerfreundliche Online-Eingabe mit Plausibilitätsprüfung
  • Datenfelder zu Betrieb, Beruf und Ausbilder automatisch vorausgefüllt
  • Schnelle Bearbeitung und Rückmeldung durch die IHK
  • Nutzung bestehender Verträge als Vorlage
  • Digitale Einreichung von Änderungen oder Lösungen
  • Keine Gebühren für digitale Einreichung
  • Meldung neuer Ausbildungsberufe oder Ausbilder möglich

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Vertrag per PDF einreichen (nur eingeschränkt empfohlen)

Alternativ können Sie die PDF-Version des Vertrags nutzen und per E-Mail einreichen an:
verzeichnis(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Eintragung (unterschrieben vom Betrieb)
  • Vollständig unterschriebener Ausbildungsvertrag
  • Bei Minderjährigen: Unterschriften der Erziehungsberechtigten
  • Ärztliche Erstuntersuchungsbescheinigung (gemäß JArbSchG)
  • Zusatzvereinbarung (ZV) – falls berufsspezifisch erforderlich 
Hinweis

Bitte beachten Sie:

Seit dem 01.01.2024 fällt für manuelle Einreichungen (auch per PDF) eine Gebühr von 19,00 € pro Vertrag an.

Hinweis

Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

Die Eintragung ist verpflichtend und Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit des Vertrags. Erst mit Bestätigung der IHK gilt der Vertrag als vollständig registriert.

Änderungen (z. B. Berufswechsel, Verkürzungen, Standortwechsel) müssen schriftlich vereinbart und der IHK gemeldet werden – idealerweise direkt online über das ASTA-Infocenter.

Häufige Fragen (FAQ)

Wir sind für Sie da – Ihre Ausbildungsberatung vor Ort

Beratung
Weiße Sprechblase mit einem schwarzen, fett gedruckten Kleinbuchstaben „i“ in der Mitte, auf einem leuchtend gelben Hintergrund. Das Symbol steht für Information oder Hinweis.

Wir sind mit Standorten in Krefeld, Mönchengladbach und Neuss für Sie erreichbar. Unsere Ausbildungsberaterinnen und -berater sind regional zuständig – so ist immer jemand in Ihrer Nähe, der Ihre Branche kennt und Sie individuell beraten kann. 

Damit Sie schnell die passende Ansprechperson finden, stellen wir unser Team hier nach Einsatzgebiet sortiert vor.

Noch Fragen? Unser Team in der Verzeichnisführung hilft Ihnen gerne weiter.

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