Der Ausbildungsvertrag – Alle Infos auf einen Blick
Bevor eine Berufsausbildung beginnen kann, muss ein Ausbildungsvertrag zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden geschlossen werden. Dieser regelt alle wesentlichen Rahmenbedingungen und muss gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Inhalt und Form des Ausbildungsvertrags
Der Ausbildungsvertrag muss gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter anderem folgende Angaben enthalten:
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Dauer der täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit (mind. 1 Monat, max. 4 Monate)
- Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer des Urlaubs
- Kündigungsbedingungen
- Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen und von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden – bei Minderjährigen zusätzlich von den Erziehungsberechtigten.
Vertrag digital einreichen – ASTA-Infocenter
Nutzen Sie unser digitales Tool zur effizienten Vertragseinreichung!
Ihre Vorteile:
- Benutzerfreundliche Online-Eingabe mit Plausibilitätsprüfung
- Datenfelder zu Betrieb, Beruf und Ausbilder automatisch vorausgefüllt
- Schnelle Bearbeitung und Rückmeldung durch die IHK
- Nutzung bestehender Verträge als Vorlage
- Digitale Einreichung von Änderungen oder Lösungen
- Keine Gebühren für digitale Einreichung
- Meldung neuer Ausbildungsberufe oder Ausbilder möglich
Vertrag per PDF einreichen (nur eingeschränkt empfohlen)
Alternativ können Sie die PDF-Version des Vertrags nutzen und per E-Mail einreichen an:
verzeichnis(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Eintragung (unterschrieben vom Betrieb)
- Vollständig unterschriebener Ausbildungsvertrag
- Bei Minderjährigen: Unterschriften der Erziehungsberechtigten
- Ärztliche Erstuntersuchungsbescheinigung (gemäß JArbSchG)
- Zusatzvereinbarung (ZV) – falls berufsspezifisch erforderlich
Bitte beachten Sie:
Seit dem 01.01.2024 fällt für manuelle Einreichungen (auch per PDF) eine Gebühr von 19,00 € pro Vertrag an.
Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
Die Eintragung ist verpflichtend und Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit des Vertrags. Erst mit Bestätigung der IHK gilt der Vertrag als vollständig registriert.
Änderungen (z. B. Berufswechsel, Verkürzungen, Standortwechsel) müssen schriftlich vereinbart und der IHK gemeldet werden – idealerweise direkt online über das ASTA-Infocenter.
Häufige Fragen (FAQ)
Zum Download
- Aktueller Berufsausbildungsvertrag (Stand 10-2024) - Eintragung gebührenpflichtig (PDF, 668 KB)
- Zusatzvereinbarung Chemielaborant/in (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei)
- Zusatzvereinbarung Chemikant/in (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei)
- Zusatzvereinbarung Immobilienkaufmann/frau (PDF, 203 KB, nicht barrierefrei)
- Zusatzvereinbarung Kaufleute für Büromanagement (PDF, 87 KB, nicht barrierefrei)
- Zusatzvereinbarung Kaufleute im Einzelhandel (PDF, 151 KB, nicht barrierefrei)
- Zusatzvereinbarung Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen (PDF, 169 KB, nicht barrierefrei)
- Zusatzvereinbarung Mediengestalter/in Digital und Print (PDF, 133 KB, nicht barrierefrei)
- Zusatzvereinbarung Mediengestalter/in Bild und Ton (PDF, 312 KB, nicht barrierefrei)
- Zusatzvereinbarung Medientechnologe/-in Druck (PDF, 94 KB, nicht barrierefrei)
- Zusatzvereinbarung Medientechnologe/-in Druckweiterverarbeitung (PDF, 82 KB, nicht barrierefrei)
- Zusatzvereinbarung Medientechnologe/-in Siebdruck (PDF, 85 KB, nicht barrierefrei)
- Zusatzvereinbarung Packmitteltechnologe/-in (PDF, 308 KB, nicht barrierefrei)
- Zusatzvereinbarung Verkäufer/in (PDF, 132 KB, nicht barrierefrei)
Noch Fragen? Unser Team in der Verzeichnisführung hilft Ihnen gerne weiter.
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