Externenprüfung
Berufsabschluss nachholen – Mit Erfahrung zum Erfolg
Sie haben jahrelange Berufserfahrung – aber keinen formalen Berufsabschluss? Wir unterstützen Sie dabei, diesen Schritt nachzuholen – durch eine sogenannte Externenprüfung.
Was ist eine Externenprüfung?
Die Externenprüfung bietet Ihnen die Möglichkeit, auch ohne klassische Ausbildung einen anerkannten IHK-Berufsabschluss zu erlangen – auf Grundlage Ihrer praktischen Berufserfahrung.
Wer kann zugelassen werden?
Sie können zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in dem angestrebten Beruf mindestens das 1,5-Fache der regulären Ausbildungszeit tätig waren.
Dabei gilt:
- Vollzeitbeschäftigung als Maßstab
- Ausbildungszeiten in verwandten Berufen, berufliche Erfahrungen im Ausland und ausländische Abschlüsse können berücksichtigt werden
- Verkürzungsgründe wie Abitur oder Fachhochschulreife werden nicht mitgerechnet
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte reichen Sie für die Überprüfung Ihrer Zulassung folgende Dokumente in Kopie bei uns ein:
- Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung
- Kopie des Personalausweises (Nachweis des Wohnsitzes)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Arbeitszeugnisse/Tätigkeitsnachweise des Arbeitgebers (inkl. Art und Dauer)
- Zeugnisse abgeschlossener Berufsausbildungen (falls vorhanden)
- Nachweise über Fortbildungen, Seminare oder Lehrgänge, die den Ausbildungsinhalten entsprechen
Noch Fragen zur Antragstellung und zu den Zulassungsvoraussetzungen? Wir helfen gerne weiter!
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