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Externenprüfung

Berufsabschluss nachholen – Mit Erfahrung zum Erfolg

Sie haben jahrelange Berufserfahrung – aber keinen formalen Berufsabschluss? Wir unterstützen Sie dabei, diesen Schritt nachzuholen – durch eine sogenannte Externenprüfung. 

Was ist eine Externenprüfung?

Die Externenprüfung bietet Ihnen die Möglichkeit, auch ohne klassische Ausbildung einen anerkannten IHK-Berufsabschluss zu erlangen – auf Grundlage Ihrer praktischen Berufserfahrung. 

Wer kann zugelassen werden?

Sie können zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in dem angestrebten Beruf mindestens das 1,5-Fache der regulären Ausbildungszeit tätig waren. 

Dabei gilt: 

  • Vollzeitbeschäftigung als Maßstab 
  • Ausbildungszeiten in verwandten Berufen, berufliche Erfahrungen im Ausland und ausländische Abschlüsse können berücksichtigt werden 
  • Verkürzungsgründe wie Abitur oder Fachhochschulreife werden nicht mitgerechnet 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte reichen Sie für die Überprüfung Ihrer Zulassung folgende Dokumente in Kopie bei uns ein: 

  • Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung 
  • Kopie des Personalausweises (Nachweis des Wohnsitzes) 
  • Tabellarischer Lebenslauf 
  • Arbeitszeugnisse/Tätigkeitsnachweise des Arbeitgebers (inkl. Art und Dauer) 
  • Zeugnisse abgeschlossener Berufsausbildungen (falls vorhanden) 
  • Nachweise über Fortbildungen, Seminare oder Lehrgänge, die den Ausbildungsinhalten entsprechen 

Noch Fragen zur Antragstellung und zu den Zulassungsvoraussetzungen? Wir helfen gerne weiter!

Kontakt

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