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Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Was bedeutet „vorzeitige Zulassung“?

Auszubildende mit überdurchschnittlichen Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden – also vor dem regulären Ende der Ausbildungszeit. 

Eine vorzeitige Zulassung ist ein großer Schritt – und gleichzeitig ein starkes Zeichen für Motivation, Engagement und Können. 

Tipp: Die Entscheidung zur vorzeitigen Zulassung sollte gemeinsam zwischen Betrieb, Schule und Auszubildendem sorgfältig abgewogen werden – im Interesse eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses.

Voraussetzungen

Eine vorzeitige Zulassung kommt infrage, wenn: 

  • die betrieblichen Leistungen des Auszubildenden überdurchschnittlich sind

UND

  • auch die schulischen Leistungen entsprechend gut sind 

Die Entscheidung treffen wir auf Antrag – eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen ist Voraussetzung. 

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie folgende Dokumente vollständig ein: 

  • Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs über die betrieblichen Leistungen 
  • Bescheinigung der Berufsschule über die schulischen Leistungen 
  • Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses 

Fristen

Die Antragstellung muss rechtzeitig erfolgen. Die konkreten Fristen zur Prüfungsanmeldung finden Sie unter: 

Fragen?

Wenden Sie sich bei Unsicherheiten zur Antragstellung oder zu den Voraussetzungen bitte an die zuständige Person aus unserem Team Ausbildungsberatung

Oder rufen Sie uns an! Wir vermitteln den passenden Ansprechpartner.

Kontakt

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