Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Was bedeutet „vorzeitige Zulassung“?
Auszubildende mit überdurchschnittlichen Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden – also vor dem regulären Ende der Ausbildungszeit.
Eine vorzeitige Zulassung ist ein großer Schritt – und gleichzeitig ein starkes Zeichen für Motivation, Engagement und Können.
Tipp: Die Entscheidung zur vorzeitigen Zulassung sollte gemeinsam zwischen Betrieb, Schule und Auszubildendem sorgfältig abgewogen werden – im Interesse eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses.
Voraussetzungen
Eine vorzeitige Zulassung kommt infrage, wenn:
- die betrieblichen Leistungen des Auszubildenden überdurchschnittlich sind
UND
- auch die schulischen Leistungen entsprechend gut sind
Die Entscheidung treffen wir auf Antrag – eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen ist Voraussetzung.
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie folgende Dokumente vollständig ein:
- Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs über die betrieblichen Leistungen
- Bescheinigung der Berufsschule über die schulischen Leistungen
- Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses
Fristen
Die Antragstellung muss rechtzeitig erfolgen. Die konkreten Fristen zur Prüfungsanmeldung finden Sie unter:
Fragen?
Wenden Sie sich bei Unsicherheiten zur Antragstellung oder zu den Voraussetzungen bitte an die zuständige Person aus unserem Team Ausbildungsberatung.
Oder rufen Sie uns an! Wir vermitteln den passenden Ansprechpartner.
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