Begabtenförderung
Was bietet die Begabtenförderung für junge Absolventinnen- und Absolventen?
Das Programm "Begabtenförderung berufliche Bildung" des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie möchte durch die finanzielle Förderung der Weiterbildung junger Fachkräfte die Attraktivität des dualen Ausbildungssystems steigern. Die maximale Förderungssumme liegt bei 8.700 €. Zudem sind auch die Prüfungskosten förderfähig und es wird ein IT-Bonus in Höhe von bis zu 250,00 € gewährt.
Wer wird gefördert?
Um ein Weiterbildungsstipendium bewerben können sich junge Fachkräfte nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung. Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium sind:
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf;
- Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser
oder - Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
oder - ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.
Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, von Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.
Was wird gefördert?
Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für
- fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in,
- fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,
- ein berufsbegleitendes Studium, das auf einer Ausbildung oder aktueller Berufstätigkeit aufbaut.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung. Nicht förderfähig sind bereits begonnene Maßnahmen.
Wie hoch ist die Förderung?
Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8.700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Bei jeder Fördermaßnahme beträgt der Eigenanteil 10 Prozent. Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.
Richtlinien
Für das Weiterbildungsstipendium hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Richtlinien erlassen, in denen die Leistungen und die Voraussetzungen der Förderung geregelt sind.
Antragstellung – so geht´s
Den Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung erhalten Interessenten bei der IHK Mittlerer Niederrhein. Die IHK entscheidet über die Aufnahme in die Förderung, ermittelt die Höhe des Förderbetrags und zahlt die Fördermittel aus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.