Unternehmen reagieren auf Mindestlohn-Anstieg
Die geplante sukzessive Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 12,82 auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Das ist das Ergebnis einer Sonderauswertung der jüngsten Konjunkturumfrage der Industrie- und Handelskammern (IHK) Mittlerer Niederrhein und Düsseldorf. Rund 750 Unternehmen mit mehr als 60.000 Beschäftigten hatten sich an der Befragung beteiligt. „Unsere Wirtschaft steckt in einer strukturellen Krise, und die geplante Erhöhung des Mindestlohns erschwert die Lage einiger Unternehmen zusätzlich“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Gerade jetzt müssen wir die Betriebe entlasten.“ Nach einer Analyse der IHK wird die Erhöhung des Mindestlohns insbesondere Branchen mit geringeren Gewinnmargen zusätzlich belasten.
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns trifft die Unternehmen in einer Phase, in der die steigenden Arbeitskosten als Geschäftsrisiko zunehmend an Bedeutung gewinnen. Bei der gemeinsamen Konjunkturumfrage im Herbst 2025 gaben etwa die Hälfte der Unternehmen in der Region an, dass die Arbeitskosten ein wesentliches Risiko für ihre Geschäftsentwicklung darstellen. „Die Bedeutung der Arbeitskosten als Geschäftsrisiko ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und hat inzwischen ein dauerhaft hohes Niveau erreicht“, erläutert Steinmetz. Die Bedeutung des Faktors Arbeitskosten ist für die Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr nochmals gestiegen und liegt weiterhin deutlich über den Werten des vergangenen Jahrzehnts. Die Gründe liegen auf der Hand: Steigende Lohnforderungen, höhere Sozialabgaben und der anhaltende Fachkräftemangel treiben die Personalkosten in die Höhe. Gleichzeitig erschweren die schwache Auftragslage und der intensive Wettbewerbsdruck eine Weitergabe dieser Kosten an den Kunden.
In dieser Gemengelage sehen die Betriebe die Mindestlohnerhöhung mit Sorge. Das zeigt die IHK-Sonderumfrage: 60 Prozent der Betriebe sehen sich gezwungen, mit unterschiedlichen Maßnahmen auf die Mindestlohnsteigerung zu reagieren. Bei kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sind es sogar 64 Prozent . Ein Viertel der Betriebe hat Personal zum Mindestlohn beschäftigt und muss die Löhne anheben. 35 Prozent der Betriebe müssen die Entgelte höherer Lohngruppen anpassen, um das interne Lohngefüge aufrechtzuerhalten. Damit sind diese Betriebe mit Kostensteigerungen konfrontiert, die weit über die direkt betroffenen Mindestlohnbeschäftigten hinausgehen.
34 Prozent der Unternehmen planen, aufgrund der steigenden Personalkosten ihre Preise anzuheben. „Sollten die Unternehmen Preiserhöhungen infolge der Mindestlohnsteigerungen vornehmen, erhöht dies das Risiko für inflationäre Effekte für die Gesamtwirtschaft“, so Steinmetz. 10 Prozent der Betriebe planen, Stellen abzubauen oder Neueinstellungen zu reduzieren. „Der Mindestlohn darf nicht zum Beschäftigungsrisiko werden“, mahnt Steinmetz. Gut 3 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass sie ihre Produktion oder Dienstleistungsangebote einschränken werden. „Diese Anpassungsmaßnahmen verdeutlichen das Spannungsfeld zwischen sozialpolitischen Zielen und betriebswirtschaftlichen Zwängen“, kommentiert der IHK-Hauptgeschäftsführer.
Der Mindestlohn wird insbesondere für Unternehmen aus Branchen mit geringeren Gewinnmargen eine Herausforderung. Im Einzelhandel beschäftigen knapp 40 Prozent der Unternehmen Beschäftigte zum Mindestlohn. Dementsprechend plant hier mit 14 Prozent ein überdurchschnittlicher Anteil der Betriebe einen Beschäftigungsabbau. Bei Verkehrsdienstleistern sind dies sogar 20 Prozent. „Uns wird bei öffentlichen Diskussionen häufig entgegengehalten, dass die Anhebung des Mindestlohns in der Vergangenheit nicht zu Entlassungen geführt habe. Der Unterschied ist, dass diese deutliche Erhöhung die Unternehmen jetzt in einer strukturellen Krise trifft“, erklärt Steinmetz.
Der vollständige Konjunkturbericht ist auf der IHK-Website veröffentlicht: mittlerer-niederrhein.ihk.de/P599
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