Geprüfte/r Aus- und Weiterbildungspädagoge/-in
Inhalte der Prüfung
Mit dieser Prüfung weisen Sie nach, dass Sie über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, um eigenständig und verantwortlich in der Aus- und Weiterbildung tätig zu sein. Konkret geht es darum, dass Sie:
- Bildungsprozesse in der Berufsausbildung und betrieblichen Weiterbildung ganzheitlich planen und umsetzen können
- Ausbildungsordnungen anwenden und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen gestalten
- Auszubildende gewinnen, auswählen und beraten sowie Beschäftigte in Bildungsfragen unterstützen
- Bildungsmaßnahmen organisatorisch und pädagogisch – auch im Team – realisieren
- Lernprozesse begleiten und individuell fördern
- Fachkräfte in der Aus- und Weiterbildung berufspädagogisch betreuen
- die Qualität von Lehr- und Lernprozessen sichern und weiterentwickeln
Zulassung zur Prüfung
Für die Teilnahme an der Prüfung gelten bestimmte Voraussetzungen. Diese sind in § 2 der Verordnung „Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge / Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin“ (PDF, nicht barrierefrei, 74 KB) geregelt.
Ihre Zulassung beantragen Sie einfach über unser Onlineportal.
Prüfungsablauf
Die Prüfung ist in drei Teile gegliedert:
Teil A: Lernprozesse und Lernbegleitung
- Zwei schriftliche Prüfungen
- Ein mündliches Fachgespräch zu einem praxisnahen Thema, das der Prüfungsausschuss auswählt
Teil B: Planungsprozesse in der beruflichen Bildung
- Zwei schriftliche Prüfungen
Teil C: Berufspädagogisches Handeln
- Eine schriftliche Projektarbeit innerhalb von 30 Tagen
- Ein Fachgespräch über Ihre Projektarbeit
Voraussetzung für die Teilnahme an Teil C ist das Bestehen von Teil A und B.
Weitere Informationen zum Ablauf geben wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch. Die vollständige Prüfungsstruktur sowie die erlaubten Hilfsmittel finden Sie in der Prüfungsverordnung und unter Prüfungsinformationen.
Eine vereinfachte Übersicht der Prüfungsstruktur finden Sie hier (PDF, nicht barrierefrei, 47 KB).
Prüfungstermine und Gebühren
Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Gebühren gemäß unserer Gebührenordnung:
- Gesamte Prüfung: 575 Euro
- Teil A (Lernprozesse und Lernbegleitung): 260 Euro
- Teil B (Planungsprozesse): 170 Euro
- Teil C (Projektarbeit & Fachgespräch): 145 Euro
- Wiederholungsprüfungen: 50 % der jeweiligen Teilgebühr
Rücktritt / Storno:
- Bis vier Wochen vor dem Prüfungstermin: 75 % Erstattung
- Weniger als vier Wochen: 50 % Erstattung
Die aktuell verfügbaren Prüfungstermine finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Nicht jeder Termin garantiert die Durchführung der Prüfung – dies hängt von der Anzahl der Anmeldungen ab.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte registrieren Sie sich über unser Onlineportal.
Anmeldefristen:
- Frühjahrsprüfung: 15. Oktober – 15. Januar
- Herbstprüfung: 1. April – 30. Juni
Achten Sie darauf, dass Ihre Anmeldung vollständig und fristgerecht eingeht – verspätete oder unvollständige Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.
Unser Tipp:
Schauen Sie sich vorab unseren kurzen Infofilm an – viele Fragen klären sich damit bereits. Und falls doch noch etwas unklar ist: Wir sind gerne für Sie da!

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Vorbereitung auf die Prüfung
Wir dürfen keine Empfehlung für einzelne Anbieter aussprechen. Im IHK-Weiterbildungsprogramm finden Sie eine Übersicht aller Lehrgangsanbieter, die uns gemeldet wurden – inklusive Links zu Weiterbildungsdatenbanken für eigene Recherchen.
Gerne beraten wir Sie individuell und neutral. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 02151 635-0.
Fördermöglichkeiten
Berufliche Weiterbildung kann finanziell unterstützt werden – z. B. durch Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutscheine. Eine Übersicht der wichtigsten Förderprogramme sowie Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für eine persönliche Beratung finden Sie auf unserer Seite „Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Weiterbildung“.
Nützliche Links
Sie haben Fragen zur Prüfung? Wir helfen gerne weiter!
Kontakt-
Svenja Scharein
Prüfungskoordinatorin Fortbildung
Webcode: P393