Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung
Inhalte der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriemeister / zur Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung und damit die Befähigung:
- In Betrieben unterschiedlicher Größe, Branchen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen
- In den Produktionsbereichen Textiltechnik, Produktveredlung, Bekleidungstechnik, Technische Konfektion und Textilservice tätig zu sein
- Sich flexibel auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, neue Strukturen der Arbeitsorganisation sowie Methoden der Organisationsentwicklung, Personalführung und -entwicklung einzustellen
- Den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb aktiv mitzugestalten
Die vollständigen Inhalte sind in der Verordnung „Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung“ festgelegt (siehe Downloads).
Zulassung zur Prüfung
Die Voraussetzungen sind in § 3 der Verordnung (PDF, nicht barrierefrei, 97 KB) geregelt.
Ihre Zulassung beantragen Sie über unser Onlineportal.
Prüfungsablauf
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
Teil 1: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Vier schriftliche Klausuren
Teil 2: Handlungsspezifische Qualifikationen
- Zwei schriftliche Klausuren
- Ein Fachgespräch
Hinweis: Die Prüfungstermine für die Handlungsspezifischen Qualifikationen werden nach Ablauf der Anmeldefrist vom Prüfungsausschuss individuell festgelegt. Die Teilnehmenden werden anschließend direkt informiert.
Eine ausführliche Beschreibung des Prüfungsablaufs finden Sie in der Verordnung (siehe Downloads).
Die erlaubten Hilfsmittel sowie weitere Hinweise haben wir hier zusammengestellt.
Eine vereinfachte Übersicht der Prüfungsstruktur finden Sie hier (PDF, nicht barrierefrei, 2 MB).
Prüfungstermine und Gebühren
- Prüfungsgebühr gesamt: 505 Euro
- Teilgebühren:
- Teil 1 (Basisqualifikationen): 305 Euro
- Teil 2 (Handlungsspezifische Qualifikationen): 200 Euro
- Wiederholungsprüfungen: 50 % der jeweiligen Teilgebühr
Rücktritt / Storno:
- Bis 4 Wochen vor Prüfung: 75 % Erstattung
- Weniger als 4 Wochen: 50 % Erstattung
Die Termine des Prüfungsteils Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen können Sie hier einsehen. Die Termine für den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen werden vom Prüfungsausschuss nach dem Ablauf der Anmeldefrist individuell festgelegt. Wir werden Sie dann umgehend über die Termine informieren.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung nicht zu jedem Termin angeboten wird.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte melden Sie sich über unser Onlineportal an.
Anmeldefristen:
- Frühjahr: 15. Oktober – 15. Januar
- Herbst: 1. April – 30. Juni
Achten Sie darauf, dass Ihre Anmeldung vollständig und fristgerecht eingeht – verspätete oder unvollständige Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.
Unser Tipp:
Schauen Sie sich vorab unseren kurzen Infofilm an – viele Fragen klären sich damit bereits. Und falls doch noch etwas unklar ist: Wir sind gerne für Sie da!

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Vorbereitung auf die Prüfung
Wir dürfen keine Empfehlung für einzelne Anbieter aussprechen. Im IHK-Weiterbildungsprogramm finden Sie eine Übersicht aller Lehrgangsanbieter, die uns gemeldet wurden – inklusive Links zu Weiterbildungsdatenbanken für eigene Recherchen.
Gerne beraten wir Sie individuell und neutral. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 02151 635-0.
Fördermöglichkeiten
Berufliche Weiterbildung kann finanziell unterstützt werden – z. B. durch Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutscheine. Eine Übersicht der wichtigsten Förderprogramme sowie Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für eine persönliche Beratung finden Sie auf unserer Seite „Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Weiterbildung“.
Nützliche Links
Sie haben Fragen zur Prüfung? Wir helfen gerne weiter!
Kontakt-
Nata Sidonashvili
Prüfungskoordinatorin Fortbildung
Webcode: P565