Gründungsformalitäten – So starten Sie richtig
Der erste Schritt zur Selbstständigkeit beginnt mit der Bürokratie – aber keine Sorge, wir helfen Ihnen dabei. Ob Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag, spezielle Genehmigungen oder die Anmeldung beim Finanzamt: Wir zeigen Ihnen, was Sie wann erledigen müssen und worauf Sie achten sollten. So starten Sie rechtssicher und gut vorbereitet durch.
Inhaltsverzeichnis
Gewerbeanmeldung
Wichtig zu wissen
In Deutschland gilt grundsätzlich Gewerbefreiheit. Es gibt jedoch Tätigkeiten, für die eine spezielle Erlaubnis erforderlich ist – z. B. bei der Eröffnung einer Fahrschule, eines Pfandhauses oder für Versicherungsvermittler und Sicherheitsdienste. Informieren Sie sich vorab, ob für Ihr Vorhaben besondere Anforderungen gelten.
Sobald Sie eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen – ganz gleich, ob haupt- oder nebenberuflich – müssen Sie diese beim Gewerbeamt anmelden. Das gilt auch, wenn Sie nur wenige Stunden pro Woche arbeiten. Entscheidend ist: Sie handeln dauerhaft und mit dem Ziel, Gewinn zu erzielen.
Ausnahmen: Freiberufler sowie Land- und Forstwirte benötigen in der Regel keine Gewerbeanmeldung.
Die Anmeldung erfolgt beim Ordnungsamt bzw. der Gemeindeverwaltung an dem Ort, an dem sich Ihr Unternehmen befindet. Wichtig: Wer seine Selbstständigkeit nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld.
Eine gesonderte Anmeldung bei der IHK ist nicht nötig – wir erhalten Ihre Daten automatisch vom Gewerbeamt (§ 14 Abs. 9 Nr. 1 GewO).
Steuernummer
Mit der Gewerbeanmeldung erfüllen Sie gleichzeitig Ihre Mitteilungspflicht gegenüber dem Finanzamt (§ 138 Abs. 1 AO). In der Regel meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen.
Sollten Sie nach zwei Wochen nichts gehört haben, nehmen Sie am besten selbst Kontakt auf. Für die Anmeldung Ihrer Tätigkeit – ob gewerblich oder freiberuflich – benötigen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie online über das ELSTER-Portal ausfüllen.
Erst nach der Abgabe erhalten Sie Ihre Steuernummer – und die brauchen Sie, um ordnungsgemäß Rechnungen schreiben zu können. Deshalb: Kümmern Sie sich frühzeitig darum.
Betriebsnummer
Wenn Sie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einstellen – egal ob in Vollzeit, als Minijobber oder Auszubildende – brauchen Sie eine Betriebsnummer. Nur damit können Sie am Meldeverfahren zur Sozialversicherung teilnehmen und Beiträge korrekt zuordnen lassen.
Die Betriebsnummer beantragen Sie online beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Die Beantragung ist Pflicht – bitte erledigen Sie das rechtzeitig vor dem ersten Arbeitstag Ihrer Beschäftigten.
Berufsgenossenschaft
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Beschäftigten im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Zuständig sind die Berufsgenossenschaften.
Als selbstständig tätige Person sind Sie automatisch Mitglied der für Ihre Branche zuständigen Berufsgenossenschaft – ganz gleich, ob Sie Mitarbeitende beschäftigen oder nicht. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme Ihrer Tätigkeit oder bereits mit den vorbereitenden Arbeiten.
Die Zugehörigkeit endet erst, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit vollständig und dauerhaft einstellen – auch wenn Sie keine Angestellten mehr haben.
Lassen Sie sich frühzeitig beraten! Wir helfen gerne weiter.
Kontakt-
Stephanie Efertz
Beraterin Existenzgründung und Unternehmensförderung
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Lea Kriscio
Beraterin Existenzgründung und Unternehmensförderung
Webcode: P174