Geschäftsübernahme – rechtliche Aspekte im Überblick
Sie planen, ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen? Das kann viele Vorteile gegenüber einer Neugründung bringen: ein bewährtes Geschäftsmodell, eingespielte Abläufe, vorhandene Kundenbeziehungen. Doch: Eine Übernahme ist auch mit rechtlichen Fragen verbunden – insbesondere zu Haftung, Verträgen und Steuern.
Damit Sie gut vorbereitet sind, finden Sie hier die wichtigsten rechtlichen Grundlagen rund um die Geschäftsübernahme – klar und kompakt erklärt.
Inhaltsverzeichnis
Formen der Unternehmensübernahme
Je nachdem, wie Sie in das Unternehmen einsteigen, ergeben sich unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen:
- Unternehmenskauf: Erwerb aller Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens
- Pachtvertrag: Übernahme zur Nutzung, z. B. als Übergangslösung
- Beteiligung: Einstieg in ein bestehendes Unternehmen – oft als erster Schritt zur späteren Übernahme
Haftungsfragen bei der Übernahme
Eine der wichtigsten rechtlichen Fragen betrifft die Haftung – sowohl gegenüber Geschäftspartnern als auch dem Finanzamt.
Sie sollten wissen:
- Bei Fortführung des Firmennamens haften Sie automatisch für bestehende Schulden – es sei denn, Sie schließen dies gegenüber den Gläubigern oder im Handelsregister ausdrücklich aus.
- Beim Eintritt in eine GbR, OHG oder KG haften Sie auch für frühere Verbindlichkeiten – teils sogar ohne Einschränkung.
- Bei GmbHs und als Kommanditist (KG) ist die Haftung meist auf Ihre Einlage beschränkt – sofern diese erbracht wurde.
- Steuerlich haften Sie für alle betriebsbezogenen Steuerschulden des Vorgängers (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer), wenn sie im Jahr vor der Übernahme entstanden sind.
Tipp: Verlangen Sie vorab eine Finanzamtsbescheinigung über steuerliche Unbedenklichkeit.
Namenswahl und Firmenfortführung
Wenn Sie den bisherigen Firmennamen weiterführen möchten, beachten Sie:
- Nur bei Handelsregistereintrag möglich
- Zustimmung des früheren Inhabers erforderlich
- Klarstellende Zusätze wie „Nachfolger von …“ können sinnvoll sein
- Bei nicht eingetragenen Namen müssen Sie Ihren eigenen Vor- und Nachnamen führen
Gewährleistung beim Unternehmenskauf
Die gesetzlichen Vorschriften greifen beim Unternehmenskauf nur eingeschränkt. Deshalb sollten Gewährleistungen individuell und detailliert im Vertrag geregelt werden – z. B.:
- Wer haftet für welche Mängel?
- Welche Angaben gelten als „zugesicherte Eigenschaften“?
- Wie lange gelten Gewährleistungsfristen?
Kaufpreiszahlung: Einmalbetrag oder Rente?
Sie können sich mit dem Verkäufer oder der Verkäuferin auf eine Einmalzahlung oder eine laufende Rentenzahlung einigen – Letzteres vor allem bei familieninternen Nachfolgen.
Hinweis: Rentenvereinbarungen benötigen ggf. eine Genehmigung der Landeszentralbank und sollten inflationsgeschützt ausgestaltet sein.
Fazit: Gut informiert in die Übernahme starten
Eine Geschäftsübernahme ist eine hervorragende Chance – wenn sie gut vorbereitet ist. Lassen Sie sich beraten, sichern Sie sich rechtlich ab und prüfen Sie alle Vereinbarungen genau. So legen Sie den Grundstein für Ihre erfolgreiche Zukunft als Unternehmerin oder Unternehmer.
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Kontakt-
Bert Mangels
Referent Existenzgründung und Unternehmensförderung
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