Berufsausbildung in Teilzeit
Was bedeutet Teilzeitausbildung?
Die klassische duale Berufsausbildung lässt sich auch in Teilzeitform absolvieren – ein Modell, das insbesondere Menschen mit familiären oder gesundheitlichen Herausforderungen den Weg in eine Ausbildung ermöglicht. Gleichzeitig gewinnen Betriebe so Zugang zu neuen Bewerbergruppen.
Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit wird dabei individuell angepasst – ohne dass die Qualität oder der Abschluss der Ausbildung beeinträchtigt werden.
Rechtlicher Rahmen
Die Teilzeitausbildung ist im § 7a des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt.
Wichtig: Die Verkürzung bezieht sich ausschließlich auf die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit – die Gesamtdauer der Ausbildung bleibt gleich, kann aber im Einzelfall ebenfalls verkürzt werden.
Eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Betrieb und Auszubildendem ist dabei Voraussetzung. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Vorteile für Betriebe
- Zugang zu engagierten Auszubildenden, die aufgrund persönlicher Umstände keine Vollzeitausbildung absolvieren können
- Stärkung der Arbeitgeberattraktivität durch familienfreundliche Ausbildungsmodelle
- Flexibilität bei der betrieblichen Ausbildungsplanung
Was ist zu tun?
- Beraten lassen – unsere Ausbildungsberaterinnen und -berater stehen Ihnen zur Seite.
- Teilzeitvereinbarung treffen – mit der Vorlage zur Vertragsänderung (PDF, nicht barrierefrei, 56 KB)
- Vertrag einreichen – zur Prüfung und Eintragung bei der IHK
Zum Download
Nützliche Links
Noch Fragen? Unser Inhouse-Ausbildungsberater hilft Ihnen gerne weiter.
Kontakt-
Stephan Mundt
Referent Ausbildungsberatung
Webcode: P485