Die Energie- und Klimapolitik verändert sich rasant – und mit ihr die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen. Ob Energieeffizienzgesetz, Gebäudeenergiegesetz oder CO₂-Bepreisung nach dem BEHG: Neue Vorgaben bringen Chancen, aber auch Pflichten mit sich. Auf unserer Seite finden Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Entwicklungen, die Ihr Unternehmen kennen sollte, um rechtssicher und zukunftsorientiert handeln zu können.
Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurden erstmals verbindliche Ziele für den Energieverbrauch in Deutschland festgelegt. Für viele Unternehmen bringt das Gesetz konkrete Verpflichtungen mit sich – von Management- und Auditpflichten über Anforderungen zur Abwärmenutzung bis hin zu Effizienzstandards für Rechenzentren. Informieren Sie sich, welche Maßnahmen Ihr Unternehmen umsetzen muss und wie Sie rechtzeitig vorbereitet sind.
Zum 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Damit ist klar: Ab 2045 ist Schluss mit Öl- und Gasheizungen, und neue Heizungsanlagen müssen künftig mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen. Für Unternehmen bringt das Gesetz konkrete Pflichten mit sich – von Übergangsregelungen beim Heizungstausch über neue Anforderungen an die Gebäudeautomatisierung bis hin zu Prüf- und Optimierungspflichten für Heizungen. Auf unserer Seite erfahren Sie, welche Vorgaben gelten und was das für Ihr Unternehmen bedeutet.
Unternehmen, die laut Definition der EU nicht als „klein“ oder „mittelgroß“ (KMU) gelten, einen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 500.000 kWh pro Jahr haben (juristische Einheit, nicht Standort) und weder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 noch ein Umweltmanagementsystem nach EMAS vorhalten, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 1647-1 durchführen. Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) als nationale Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie
Wer ist betroffen?
Nicht-KMU sind laut EU-Begriffsbestimmung Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden sowie einem Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von 43 Mio. Euro. Keine „KMU“ sind unabhängig von Größe und Umsatz definitionsgemäß auch alle Unternehmen, deren Kapital zu 25 Prozent oder mehr von der öffentlichen Hand gehalten wird.
Die Verpflichtung zu einem Audit gilt nicht nur für Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, sondern auch für auch für den Handel, Banken, Versicherungen, Kliniken, Verwaltungen und insbesondere Unternehmensbeteiligungen sowie verbundene Unternehmen
Inhalt eines Energieaudits
Das Gesetz schreibt vor, dass ein Energieaudit gemäß den Vorgaben der DIN EN 16247-1 aufzubauen ist. Laut dieser Norm bezieht sich ein Energieaudit immer auf eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation. Ziel ist es, die Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und darüber zu berichten.
Die Zulassung als Energieauditor wird im EDL-G §8b definiert:
Das Energieaudit ist von einer Person durchzuführen, die aufgrund ihrer Ausbildung oder beruflichen Qualifizierung und praktischen Erfahrung über die erforderliche Fachkunde zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Energieaudits verfügt. Die Fachkunde erfordert
eine einschlägige Ausbildung, nachgewiesen durch a) den Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums in einer einschlägigen Fachrichtung oder b) eine berufliche Qualifikation zum staatlich geprüften Techniker oder zur staatlich geprüften Technikerin in einer einschlägigen Fachrichtung oder einen Meisterabschluss oder gleichwertigen Weiterbildungsabschluss, und
eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisseüber die betriebliche Energieberatung erworben wurden.
Seit 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Damit werden fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Kohle oder Kraftstoffe mit einem CO₂-Preis belegt. Die Kosten tragen nicht nur die Inverkehrbringer, sondern mittelbar auch alle Unternehmen über die Energiepreise. Erfahren Sie, wie die CO₂-Bepreisung funktioniert, welche Kostensteigerungen auf Ihr Unternehmen zukommen können – und wie mögliche Entlastungen aussehen. Nutzen Sie auch unseren IHK-CO₂-Preisrechner zur Orientierung.
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist eine Onlineplattform und ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes, das von Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Verantwortlich für das Betreiben der Plattform ist die Bundesnetzagentur.
Wer muss sich mit welchen Daten registrieren?
Zu registrieren sind alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die mit dem Strom- oder Gasnetz direkt oder indirekt verknüpft sind oder sein können; Energieverbrauchsanlagen sind nur dann im MaStR zu registrieren, wenn sie an ein Stromhöchst- oder -hochspannungsnetz bzw. an ein Gasfernleitungsnetz angeschlossen sind. Zudem sind alle Akteure des Strom- und Gasmarktes zu registrieren. Dies gilt auch für Letztverbraucher, deren Verbrauchsanlage an ein Höchst- oder Hochspannungsnetz oder an ein Fernleitungsnetz angeschlossen ist.
Registrierung ist Voraussetzung für Marktprämien
Außerdem ist die Registrierung von EEG- und geförderten KWK-Anlagen Voraussetzung dafür, dass Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie Zuschlagszahlungen und sonstige finanzielle Förderungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gezahlt werden.
Um die Netzfrequenz in Deutschland dauerhaft stabil zu halten, müssen die Netzbetreiber oftmals in die Fahrweise von Stromerzeugungsanlagen eingreifen. Das Anpassen der aktuellen Leistung dieser Anlagen wird als Redispatch bezeichnet. Aus §§ 13 und 13a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ergibt sich die Höhe der Entschädigung für entgangene Einnahmen der Anlagenbetreiber. Der bilanzielle Ausgleich erfolgt dabei über den Übertragungsnetzbetreiber bzw. Anschlussnetzbetreiber.
Seit dem Start des Redispatch 2.0 im Oktober 2021 werden auch Erneuerbare-Energien-Anlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und Speicheranlagen für Redispatch-Maßnahmen herangezogen, sofern sie eine Leistung von über 100 kW aufweisen oder vom Netzbetreiber gesteuert werden können. Alle Anlagen, die eine entsprechende installierte Leistung aufweisen, müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Teilnahme am Redispacth 2.0 einhalten. Folgende Aufgaben sind zu erfüllen:
Ernennung eines Einsatzverantwortlichen und eines Betreibers der technischen Ressource
Übermittlung von Daten an den Netzbetreiber
Wahl der Übermittlung einer Leistungsanpassung
Definition des Bilanzierungsmodells
Definition der Abrechnungsvariante
Eine genauere Beschreibung der einzelnen Aufgaben finden Sie im Merkblatt der DIHK.
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können von erheblichen Steuererleichterungen bei der Energie- und Stromsteuer profitieren. Die Entlastungen gleichen die im internationalen Vergleich hohen Energiekosten in Deutschland aus – müssen aber aktiv beantragt werden. Auf unserer Seite erfahren Sie, welche Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten es gibt, welche Fristen und Pflichten Sie beachten müssen und wie Sie Ihre Ansprüche berechnen können.
Tool zum Vergleich von Strom- und Gaspreisen in Europa
Das Statistische Amt der Europäischen Union, Eurostat, bietet ein kostenloses, interaktives Tool, über das Strom- und Gaspreise in Europa für verschiedene Verbrauchsklassen verglichen werden können. Das Tool steht auch in deustcher Sprache zur Verfügung.