Bescheinigung von Außenhandelsdokumenten
Ob Exportrechnung, Handelsdokument, Packliste oder Vertrag – wir bescheinigen eine Vielzahl von Geschäftspapieren für den internationalen Warenverkehr. Erfahren Sie, welche Dokumente bescheinigt werden können, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie Ihre Unterlagen einfach und digital einreichen. Mit klaren Hinweisen zur Form und inhaltlichen Prüfung unterstützen wir Sie bei einem reibungslosen Exportprozess.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Bescheinigung?
Bescheinigungen sind Beurkundungen von Tatsachen durch die IHK. Um hierbei sicherzustellen, dass die von der Industrie- und Handelskammer bescheinigten Dokumente ihren „Wert“ im internationalen Handelsverkehr behalten und dass ihre internationale Anerkennung gewährleistet ist, unterliegt die Bearbeitung gesetzlichen Vorschriften, die immer zu beachten sind.

Wer fordert eine Bescheinigung?
In nachfolgenden Fällen können Bescheinigungen gefordert werden:
- Die Behörden vieler Staaten verlangen bei der Einfuhr von Waren amtliche Bescheinigungen von Geschäftspapieren durch die Industrie- und Handelskammer.
- In vielen Fällen ist eine konsularische Legalisierung von Handelsdokumenten vorgeschrieben. Dies setzt eine Bescheinigung der Dokumente durch die IHK voraus. Eine Übersicht der Länder, die eine IHK-Bescheinigung und/oder konsularische Legalisierung vorschreiben, finden Sie hier.
- Eine IHK-Bescheinigung kann vom Kunden ausdrücklich gewünscht werden, z. B. als
- Bestandteil des Kaufvertrages
- zur Erfüllung der Bedingungen eines Akkreditivgeschäftes
Was ist zu beachten?
Für eine Bescheinigung Ihrer Außenhandelsdokumente durch die IHK sind folgende Grundsätze zu beachten:
- Die gesetzlichen Vorschriften Deutschlands bzw. der Europäischen Union sind einzuhalten. Die Wünsche des Empfangslandes können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit diesen Vorschriften übereinstimmen.
- Erklärungen auf Firmenbogen müssen original unterschrieben sein.
- Die Angaben in den Dokumenten müssen nachgewiesen werden (dies gilt insbesondere für die Bescheinigung von Ursprungsangaben).
- Vordatierungen sind unzulässig.
- Kopien der Unterlagen verbleiben bei der IHK.
Welche Dokumente bescheinigt die IHK?
Wir bescheinigen eine Vielzahl von Dokumenten. Bitte beachten Sie: Ist in zu bescheinigenden Dokumenten eine Ursprungslandangabe enthalten, kann eine Bescheinigung nur dann erfolgen, wenn geeignete Ursprungsnachweise vorgelegt werden. Zu bescheinigende Dokumente können unter anderem sein:
Welche Dokumente dürfen nicht von der IHK bescheinigt werden?
Nicht alle Dokumente, für die eine IHK-Bescheinigung gefordert wird, dürfen von der Industrie- und Handelskammer „abgestempelt“ werden. Ursache hierfür kann sein:
- Eine andere Institution ist örtlich und/oder rechtlich (sachlich) zuständig.
- Die Angaben in den Dokumenten sind nicht erlaubt, zum Beispiel Boykott-Erklärungen gegen ein bestimmtes Land.
- Die Richtigkeit der Angaben kann nicht nachgewiesen werden.
Noch Fragen rund um das Thema Außenhandelsdokumente? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Markus Knelleken
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Gabriela Tischler
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Niklas Soboczynski
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