Das Ursprungszeugnis

Ein wichtiges Zolldokument
Das Ursprungszeugnis ist ein zentrales Zolldokument im internationalen Warenverkehr. Es bescheinigt den Ursprung Ihrer Ware und ist für viele Exportgeschäfte unerlässlich. Hier erfahren Sie, wann ein Ursprungszeugnis benötigt wird, wie Sie es korrekt beantragen und welche Angaben im Formular wichtig sind.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Ursprungszeugnis und wann wird es benötigt?
Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde und bescheinigt den Ursprung einer Ware. Die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses erfolgt auf Antrag. Mit der Ausstellung des Ursprungszeugnisses sind grundsätzlich die Industrie- und Handelskammern beauftragt. Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen sollte nur dann beantragt werden, wenn die Importvorschriften des Empfangslandes oder der Kunde dies fordern.
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Hinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses
Grundsätzlich sind beim Ausfüllen eines Ursprungszeugnisformulars (PDF, nicht barrierefrei, 4 MB) die Hinweise auf der Vorder- und Rückseite zu beachten. Weiterhin dürfen die Kopfspalten der einzelnen Felder des Formulars nicht ergänzt oder gestrichen werden. Ebenso sind Radierungen und Übermalungen (Tipp-Ex) nicht zulässig.
Für nachfolgende Felder sind die jeweiligen Ausfüllhinweise zu beachten:
Feldbezeichnung | Inhalt | |
---|---|---|
1 - Absender |
| |
2 - Empfänger |
| |
3 - Ursprungsland | Bei Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist die Angabe Europäische Union zwingend erforderlich. | |
4 - Angaben über die Beförderung | freiwillige Angabe des Transportmittels | |
5 - Bemerkungen | freiwillige Angabe zum Beispiel zur Rechnung, Packliste oder Vertrag | |
6 - Warenbeschreibung | Genaue Beschreibung der zu liefernden Waren mit Angabe über Art und Anzahl der Packstücke | |
7 - Menge | Angabe über die
| |
8 - Erklärung des Unterzeichners |
|
Rückseite des Ursprungszeugnisses
Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisformulars (PDF, nicht barrierefrei, 4 MB) können spezielle Erklärungen, die entweder vom Empfangsland oder vom Kunden gefordert werden und die nicht auf der Vorderseite stehen dürfen, abgegeben werden. Diese Erklärungen sind auf allen Ausfertigungen (Antrag, Original und ggf. Durchschrift) anzugeben und immer vom Antragsteller zu unterschreiben. Welche Erklärungen abgegeben werden müssen bzw. dürfen, darüber informieren wir Sie gerne.
Ursprungsnachweise
Werden in Ursprungszeugnissen oder anderen Exportpapieren (z. B. Handelsrechnungen) Ursprungsländer angegeben, so müssen diese anhand von Ursprungsnachweisen nachgewiesen werden, sofern die Waren nicht im eigenen Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt wurden.
Folgende Ursprungsnachweise können von der IHK anerkannt werden:
Ursprungsland der Ware | Art des Nachweises |
---|---|
Deutschland und/oder Europäische Union |
|
Land, mit dem die Europäische Union Präferenzabkommen geschlossen hat oder dem die Europäische Union einseitig Zollpräferenzen gewährt |
|
Drittland |
|
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Länderübersicht
Grundsätzlich können – unabhängig vom Empfangsland – Dokumente oder Erklärungen in den Dokumenten von Ihren Kunden oder den ausländischen Behörden im Einzelfall gefordert werden. In der Online-Datenbank Access2Markets finden Sie unter Angabe des Empfangslandes und der Zolltarifnummer der zu liefernden Waren Informationen zu den benötigten Exportdokumenten. Eine Abstimmung mit Ihrem Kunden über erforderliche Dokumente ist ebenfalls zu empfehlen.
Oftmals wird zusätzlich zur IHK-Bestätigung des Ursprungszeugnisses und der Handelsrechnung eine konsularische Legalisierung durch die Botschaft des Empfangslandes der gelieferten Waren vorgeschrieben. Die Übersicht zeigt die Länder, in denen Dokumente durch die IHK bescheinigt und/oder aufgrund nationaler Zollgesetze bei der Einfuhr benötigt werden. Die Aufteilung erfolgt nach den Kontinenten.
Europa
Land | Bescheinigung durch die IHK | Legalisierung der Dokumente vor der Konsulats-Legalisierung durch die GHORFA Arab-German Chamber of Commerce and Industry e. V. | Konsulats-Legalisierung | ||
---|---|---|---|---|---|
| Ursprungszeugnis Anzahl | Rechnung Anzahl | | Ursprungszeugnis | Rechnung |
Albanien | 1; für bestimmte Waren | | | | |
Belasus (Weißrussland) | 3** | | | | |
Bosnien und Herzegowina | x; für bestimmte Waren | | | | |
Kosovo | x; für bestimmte Waren | | | | |
Russland | x | | | | |
Serbien | 1; für bestimmte Waren | | | | |
Türkei | x | | | | |
Ukraine | 2; für bestimmte Waren | | | | |
Usbekistan | x |
Erläuterungen:
** = Auf der Rückseite des UZ sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und ggf. Hersteller der Ware, die unterzeichnet werden müssen. Je nach Land gibt es unterschiedliche Texte.
x = Eine Bescheinigung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben.
Afrika
Land | Bescheinigung durch die IHK | Legalisierung der Dokumente vor der Konsulats-Legalisierung durch die GHORFA Arab-German Chamber of Commerce and Industry e. V. | Konsulats-Legalisierung | ||
---|---|---|---|---|---|
| Ursprungszeugnis Anzahl | Rechnung Anzahl | | Ursprungszeugnis | Rechnung |
Ägypten | 2* | 4 | | x; wenn Ursprungsland nicht die EU | x; wenn Ursprungsland nicht die EU |
Äthiopien | 1 | 3 | | | |
Algerien | 1 | | | | |
Angola | 4 | | | | |
Burkina Faso | 1 | | | | |
Elfenbeinküste | x; für Waren, wenn Ursprungsland nicht die EU | | | | |
Eritrea | 3 | | | | |
Guinea-Bissau | 4 | | | | |
Kapverde | 4 | ||||
Komoren | 1 | ||||
Lybien | 4* | 4 | x | x | |
Madagaskar | 3** | ||||
Mali | 1 | 1 | |||
Marokko | x; für Wein | ||||
Mosambik | 4 | ||||
Ruanda | x; für bestimmte Waren | ||||
Sao Tomé und Principe Inseln | 4 | ||||
Seychellen | 1 | ||||
Sierra Leone | 1; für bestimmte Waren | ||||
Somalia | 1 | ||||
Sudan | 2; ab US-Dollar 10.000,-- | x | |||
Tunesien | 6** |
Erläuterungen:
* = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. Hersteller der Waren, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich.
** = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. Hersteller der Ware, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich.
x = Eine Bescheinigung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben.
Asien
Land | Bescheinigung durch die IHK | Legalisierung der Dokumente vor der Konsulats-Legalisierung durch die GHORFA Arab-German Chamber of Commerce and Industry e. V. | Konsulats-Legalisierung | ||
---|---|---|---|---|---|
| Ursprungszeugnis Anzahl | Rechnung Anzahl | | Ursprungszeugnis | Rechnung |
Afghanistan | 3 | 5 | | x** | x** |
Bahrain | 1* | 5 | x | x** | x** |
Bangladesch | 2 | | | | |
Bhutan | x | | | | |
Brunei Darussalam | 1 | | | | |
Indien | x | | | | |
Indonesien | x; für bestimmte Waren | | | | |
Irak | 2* | 5 | x | x | x |
Iran | 2 | 3 | x** | x** | |
Israel | x; für bestimmte Waren | ||||
Japan | x; für bestimmte Waren | ||||
Jemen | 2* | 2 | x | x | x |
Jordanien | 1* | 2 | x | x | x |
Kambodscha | 2 | 4 | |||
Kasachstan | 2 | ||||
Katar | 3* | 4 | x | x | x |
Kirgistan | 2 | ||||
Demokratische Volksrepublik Korea (inoffiziell: Nordkorea) | x | ||||
Republik Korea (inoffiziell: Südkorea) | x** | ||||
Kuwait | 1* | 2 | x | x | x |
Laos | 1 | 3 | x | ||
Linbanon | 1*; für bestimmte Waren | ||||
Macau (Volksrepublik China) | 4 | ||||
Malaysia | x; für bestimmte Ursprungsländer | ||||
Mongolei | x | ||||
Oman | 3* | 4 | x | x | x |
Pakistan | 2 | ||||
Palästinensische Gebiete | x | ||||
Saudi-Arabien | x* | 2 | |||
Syrien | 3* | 4 | x | x | |
Tadschikistan | 2 | ||||
Taiwan | x; für bestimmte Waren | ||||
Turkmenistan | x | ||||
Vereinigte Arabische Emirate | 3* | 5 | x | x | x |
Vietnam | 2 |
Erläuterungen:
* = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. Hersteller der Waren, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich.
** = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. Hersteller der Ware, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich.
x = Eine Bescheinigung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben.
Amerika
Land | Bescheinigung durch die IHK | Legalisierung der Dokumente vor der Konsulats-Legalisierung durch die GHORFA Arab-German Chamber of Commerce and Industry e. V. | Konsulats-Legalisierung | ||
---|---|---|---|---|---|
| Ursprungszeugnis Anzahl | Rechnung Anzahl | | Ursprungszeugnis | Rechnung |
Argentinien | x; für bestimmte Waren und Ursprungsländer | | x | ||
Bolivien | 1; für bestimmte Waren | | | | |
Brasilien | x; für bestimmte Waren | | | | |
Dominikanische Republik | x; für bestimmte Waren | | | | |
Ecuador | x; für bestimmte Ursprungsländer | | | | |
El Salvador | x; für bestimmte Waren | | | | |
Guatemala | x; für bestimmte Waren | | | | |
Guyana | 2; für bestimmte Waren | 2; für bestimmte Ursprungsländer | | | |
Honduras | x; für bestimmte Waren | ||||
Jamaika | 2; für bestimmte Waren | ||||
Kolumbien | 2; für bestimmte Waren | ||||
Mexiko | x; für bestimmte Waren | ||||
Nicaragua | x; für bestimmte Waren | ||||
Panama | x; für bestimmte Waren | ||||
Paraguay | 3; ab US-Dollar 2.500,-- | 5 | x | x | |
Trinidad und Tobago | 2; für bestimmte Waren | ||||
Uruguay | x; für bestimmte Waren | ||||
Vereinigte Staaten von Amerika | x; für bestimmte Waren |
Erläuterungen:
* = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. Hersteller der Waren, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich.
** = Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. Hersteller der Ware, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich.
x = Eine Bescheinigung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben.
Australien
Land | Bescheinigung durch die IHK | Legalisierung der Dokumente vor der Konsulats-Legalisierung durch die GHORFA Arab-German Chamber of Commerce and Industry e. V. | Konsulats-Legalisierung | ||
---|---|---|---|---|---|
| Ursprungszeugnis Anzahl | Rechnung Anzahl | | Ursprungszeugnis | Rechnung |
Papa-Neuguinea | 1 | | | | |
Mustervordrucke für Ursprungszeugnisse
Länderbezeichnungen für Ursprungsangaben
Die richtige Staatsbezeichnung für die Ursprungsland-Angaben Ihrer Ursprungszeugnisse finden Sie hier:
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