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Sexuelle Belästigung am Ausbildungsplatz

Sexuelle Belästigung und Diskriminierung haben im Arbeitsleben und darüber hinaus keinen Platz. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schafft hierfür seit 2006 eine klare rechtliche Grundlage: Alle Menschen haben die gleichen Rechte und müssen respektvoll behandelt werden – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung. Das AGG verbietet ausdrücklich jede unerwünschte Handlung als Form geschlechtsbezogener Diskriminierung im beruflichen Kontext.

Insbesondere in der Ausbildung ist ein wertschätzendes und sicheres Arbeitsumfeld wichtig. Ausbilderinnen, Ausbilder und Arbeitgeber tragen eine große Verantwortung für die persönliche und fachliche Entwicklung der Auszubildenden und müssen Grenzüberschreitungen früh erkennen und konsequent handeln.

Sexuelle Belästigung umfasst jedes unerwünschte sexualisierte Verhalten – ob durch Worte, Berührungen, Blicke oder Bilder. Entscheidend ist dabei nicht die Absicht der handelnden Person, sondern wie das Verhalten von der betroffenen Person wahrgenommen wird.

Diese Seite unterstützt Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Ausbilder/innen dabei, sexuelle Belästigung zu erkennen, richtig einzuordnen und angemessen zu reagieren. Sie bietet Orientierung, zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und informiert über rechtliche Aspekte.

Was können Betriebe und Betroffene tun?

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