Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens vier Stunden drei praktische Aufgaben, auch rechnergestützt, bearbeiten sowie in insgesamt höchstens zwei Stunden sich auf diese Aufgaben beziehende Fragen schriftlich beantworten und Berechnungen durchführen. Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
1. Zweidimensionale Darstellungen, Parallelperspektiven,
2. Freihandzeichnungen,
3. Baugruben, Gräben, Gründungen und Verbau,
4. Baukörper aus Steinen, Bauwerksabdichtungen,
5. Beton und Stahlbeton.
In der Zwischenprüfung soll der Prüfling zeigen, dass er technologische, mathematische und zeichnerische Inhalte verknüpfen kann. Dabei soll er Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz berücksichtigen.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Der Prüfling soll im Teil A der Prüfung in höchstens insgesamt 14 Stunden zwei praktische Aufgaben, die sich auf ein Projekt beziehen sollen, bearbeiten. Mindestens eine Aufgabe ist rechnergestützt zu fertigen. Eine der Aufgaben ist zu dokumentieren sowie dem Prüfungsausschuss in einem Fachgespräch von höchstens 15 Minuten zu erläutern. Dem Prüfling ist vor der Prüfung Gelegenheit zu geben, das System zur rechnergestützten Zeichnungserstellung, an dem er geprüft wird, in einem angemessenen Zeitraum kennen zu lernen. Die praktischen Aufgaben sind unter Berücksichtigung des Schwerpunktes nach § 5 Absatz 1 Satz 1 aus zwei der nachfolgenden Bereiche zu entnehmen. Die Bereiche, aus denen die Aufgaben entnommen werden, sind vom Prüfling festzulegen.
Prüfungsfächer und deren Gewichtung
1. im Schwerpunkt Architektur:
a) Prüfungsbereich Baueingabe 30 Prozent,
b) Prüfungsbereich Rohbau 25 Prozent,
c) Prüfungsbereich Ausbau 25 Prozent,
d) Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent
2. im Schwerpunkt Ingenieurbau:
a) Prüfungsbereich Tragwerke 25 Prozent,
b) Prüfungsbereich Massivbau 30 Prozent,
c) Prüfungsbereich Stahl- und Holzbau 25 Prozent,
d) Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent
3. im Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau:
a) Prüfungsbereich Straßenbau 30 Prozent,
b) Prüfungsbereich Ver- und Entsorgung 25 Prozent,
c) Prüfungsbereich Landschaftsbau 25 Prozent,
d) Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent
Die Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung variieren je nach Fachrichtung.