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Abkehr von differenziertem Grundsteuer-Hebesatz

24.04.2026

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein begrüßt die Entscheidung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligung der Stadt Krefeld, künftig auf differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer zu verzichten und zu einem einheitlichen Hebesatz von 680 Punkten zurückzukehren. Damit greift die Politik eine zentrale wirtschaftspolitische Empfehlung der IHK auf. „Die Grundsteuer bemisst sich am Wert eines Grundstücks beziehungsweise einer Immobilie. Ist der Wert geringer, sollte auch die Steuerbelastung entsprechend niedriger ausfallen“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Bei der Differenzierung wurden Nicht-Wohngebäude höher besteuert als Wohngebäude. Sollte der Stadtrat dem Antrag der Verwaltung ebenfalls zustimmen, wäre dies aus Sicht der IHK daher aus Gründen der Steuergerechtigkeit konsequent.

Bereits im Vorfeld der kommunalen Entscheidungen zur Umsetzung der Grundsteuerreform hatte die IHK im Jahr 2025 wiederholt darauf hingewiesen, dass differenzierte Hebesätze zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken erhebliche Nachteile mit sich bringen können. Sie führen zu zusätzlicher Komplexität, erschweren die Nachvollziehbarkeit für Unternehmen und Eigentümer und bergen das Risiko neuer Verzerrungen innerhalb der kommunalen Steuerbelastung. Gerade in der Krefelder Innenstadt gibt es zahlreiche Immobilien mit gemischter Nutzung – etwa Einzelhandel im Erdgeschoss und Wohnen in den oberen Etagen. In vielen Fällen wurden diese Gebäude als Nichtwohnimmobilien eingestuft. „Die höhere Belastung durch einen erhöhten Grundsteuerhebesatz war für viele Eigentümer in der Krefelder Innenstadt ein klarer Wettbewerbsnachteil“, so Steinmetz.

Vor diesem Hintergrund ist die nun vorgesehene Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz aus Sicht der IHK konsequent und richtig. Auch die zwischenzeitlichen Entwicklungen – insbesondere die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu differenzierten Hebesätzen in Nordrhein-Westfalen – haben die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten verdeutlicht. „Mit ihrer Entscheidung sorgt die Stadt Krefeld nun für mehr Klarheit und Stabilität“, betont Steinmetz. „Angesichts der angespannten Haushaltslage sollte die Stadt zudem keine Risiken durch eventuelle Rückzahlungen eingehen.“  

Gleichzeitig zeigt Steinmetz Verständnis für die Kritik privater Hausbesitzer, für die nun ein deutlich höherer Grundsteuerhebesatz gilt: Die Erhöhung um mehr als 170 Punkte bedeutet für viele Krefelderinnen und Krefelder eine spürbare Mehrbelastung. Das sind Ausgaben, die an anderer Stelle – etwa im Einzelhandel oder in der Gastronomie – nicht mehr getätigt werden können. Grundsätzlich gelte: „Die Steuerbelastung ist in Deutschland insgesamt zu hoch. Es braucht spürbare Entlastungen – sowohl für Unternehmen als auch für Bürgerinnen und Bürger“, fordert Steinmetz.

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