EU-Mercosur-Freihandelskommen: Zollvorteile richtig nutzen
Internationale Lieferbeziehungen mit den Mercosur-Staaten – Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay – gewinnen für viele Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Mit dem EU-Mercosur-Freihandelsabkommen, das seit dem 1. Mai vorläufig in Kraft ist, können Zollvorteile genutzt werden. Voraussetzung ist die richtige Einordnung der im Abkommen vorgesehenen Herkunfts- und Präferenzvorgaben – ein Thema, das in der Praxis häufig Fragen aufwirft.
Antworten gibt das kostenlose Webinar „EU-Mercosur-Freihandelsabkommen – Zollvorteile richtig nutzen“, zu dem die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein für den 1. Juni, 10 bis 11.30 Uhr, einlädt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren praxisnah, worauf sie im Warenverkehr mit den Mercosur-Staaten achten müssen. Folgende Themen stehen auf der Agenda: „Einordnung des EU Abkommens, beteiligte Staaten sowie aktueller Stand der vorläufigen Anwendung“, „Grundlogik des vorgesehenen Zollabbaus und Einordnung betroffener Waren und Branchen“, „Produktbezogene Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Zollpräferenzen“, „Zulässige und unzulässige Be- oder Verarbeitungsschritte sowie Kumulierungsmöglichkeiten zwischen der EU und den Mercosur-Staaten“, „Präferenznachweise, Dokumentationspflichten und Abgrenzung zum nicht präferenziellen Ursprung“, „Praxisbeispiele zur Einordnung typischer Warenkonstellationen sowie konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmen“.
Referent ist Jonas Kösters, Diplom Finanzwirt (FH) und Steuerberater bei der AWB Tax GmbH. Eine Anmeldung ist erforderlich unter:
Ansprechpartner zum Thema
Kontakte-
Susanne Bergner
Beraterin Außenwirtschafts- und Zollrecht
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Carmen Granderath
Pressereferentin
Webcode: N359