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IHK kritisiert geplante Steuererhöhungen in Kaarst

12.03.2026

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein weist in einer Stellungnahme an Bürgermeister Christian Horn-Heinemann darauf hin, dass eine Erhöhung der Steuern eine zusätzliche Belastung für die Unternehmen wäre. Nach einer Vorlage für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll der Gewerbesteuerhebesatz im Jahr 2027 von derzeit 439 auf 449 Punkte steigen. Der Hebesatz der Grundsteuer B soll bereits rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 454 auf 650 Punkte angehoben werden. „Beide Steuern sind wichtige Standortfaktoren für Unternehmen“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Gerade in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage würden die geplanten Erhöhungen die Betriebe zusätzlich belasten.“ Die IHK rät der Stadt daher, auf die geplanten Maßnahmen zu verzichten und zunächst andere Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung zu prüfen.

Die Kommunen sehen sich derzeit mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Steigende Personalkosten infolge der Tarifabschlüsse, höhere Preise für Sach- und Dienstleistungen, wachsende Sozialausgaben sowie steigende Zinsen setzten die kommunalen Haushalte unter Druck. Um in Düsseldorf und Berlin auf diese schwierige Lage der Kommunalfinanzen aufmerksam zu machen, haben die nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern eine gemeinsame Kampagne gestartet.

Gleichzeitig befindet sich die Wirtschaft in einer schwierigen Situation. Der aktuelle IHK-Konjunkturbericht zeigt, dass zahlreiche Branchen weiterhin in einer angespannten Lage sind – insbesondere der Groß- und Einzelhandel. Zudem prognostiziert das gemeinsam mit Creditreform Düsseldorf/Neuss veröffentlichte Risikobarometer für das Jahr 2026 deutlich mehr zahlungsunfähige Unternehmen in Kaarst als 2025. Die sogenannte Ausfallwahrscheinlichkeit dürfte voraussichtlich über dem Bundesdurchschnitt und auch über dem Durchschnitt der Region liegen. „Eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer lässt in dieser Situation die Fixkosten der Unternehmen steigen und wirkt krisenverschärfend“, so Steinmetz. Auch die geplante Anhebung der Gewerbesteuer würde vor allem jene Betriebe treffen, die noch investieren und Arbeitsplätze sichern. „Gerade diese Unternehmen brauchen jetzt Planungssicherheit und keine zusätzlichen Belastungen“, betont Steinmetz.

Besonders kritisch sieht die IHK die geplante Erhöhung der Grundsteuer B mit Blick auf den Einzelhandel, der in Kaarst eine besonders große wirtschaftliche Bedeutung hat. Viele Händler sind Mieter ihrer Immobilien. Steigende Grundsteuerbeträge werden in der Regel über die Nebenkosten auf die Mieten umgelegt. Dadurch erhöht sich für die Betriebe nicht nur die Miete, sondern teilweise auch die gewerbesteuerliche Belastung, da Mietkosten bei der Gewerbesteuer teilweise wieder hinzugerechnet werden.

Zwar liegt Kaarst derzeit mit 454 Punkten bei der Grundsteuer B noch unter vielen anderen Kommunen. „Eine Erhöhung um mehr als 40 Prozent ist jedoch alles andere als maßvoll“, so Steinmetz. Hinzu komme die derzeit allgemein angespannte wirtschaftliche Lage, die durch internationale Krisen – etwa den Krieg im Iran – zusätzlich belastet werde.

Aus Sicht der IHK verfügt die Stadt zudem über Potenziale auf der Einnahmeseite, die ohne Steuererhöhungen erschlossen werden könnten. So liegt die Realsteueraufbringungskraft der Gewerbesteuer je Einwohner in Kaarst bei 816 Euro und damit unter dem Landesdurchschnitt von 941 Euro. „Mit Blick auf die Gewerbesteuerstärke anderer Nachbarstädte Düsseldorfs – wie zum Beispiel Erkrath, Langenfeld, Hilden, Neuss oder Ratingen – zeigt sich, dass es hier noch deutlich größere Potenziale gibt“, erklärt der IHK-Hauptgeschäftsführer.

„Langfristig können Kommunen ihre Einnahmesituation vor allem durch die Ansiedlung steuerstarker Unternehmen verbessern“, betont Steinmetz. Gute Voraussetzungen dafür böten unter anderem die Gewerbegebiete Kaarst-Ost und Kaarster Kreuz. Eine Erweiterung des Gebietes Kaarster Kreuzes sollte aus IHK-Sicht in Angriff genommen werden. „Damit dies zu einer Erfolgsgeschichte wird und der Haushalt der Stadt mittelfristig gestärkt wird, bedarf es aber mutiger Ansiedlungsentscheidungen und weniger Restriktionen seitens der Politik“, sagt Steinmetz.

Zudem empfiehlt die IHK der Stadt, sich um das Zertifikat „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ zu bemühen. Das könne dazu beitragen, Verwaltungsprozesse stärker auf die Bedürfnisse von Unternehmen auszurichten und damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts zu erhöhen. „Es ist bedauerlich, dass der Stadtrat in der vergangenen Wahlperiode die Teilnahme der Stadt an dem Prozess abgelehnt hat“, so Steinmetz.

Grundsätzlich sollte aus Sicht der IHK vor Steuererhöhungen zunächst ein umfassendes Konsolidierungskonzept erarbeitet werden, das auf der Aufwandsseite ansetzt. „Steuererhöhungen dürfen immer nur der letzte Schritt sein“, sagt Steinmetz. Höhere Hebesätze könnten kurzfristig zwar zu Mehreinnahmen führen, langfristig aber auch dazu beitragen, dass Ansiedlungen ausbleiben oder Unternehmen den Standort verlassen.

„Im Interesse der Kaarster Wirtschaft wäre es wünschenswert, zusätzliche Einsparmöglichkeiten im Haushalt zu identifizieren und auf Steuererhöhungen zu verzichten“, empfiehlt Steinmetz. „Nur so lässt sich die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts langfristig sichern.“

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