IHK kritisiert mögliche Steuererhöhung
Die Stadt Neuss entgeht nach den Zahlen des aktuellen Haushaltsplanentwurfs nur knapp der Pflicht, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Gleichzeitig dürften die Aufwendungen stärker steigen als bislang prognostiziert. Die Basis der Kommunalfinanzen bleiben die lokalen Unternehmen. Das sind die zentralen Ergebnisse der Analyse des Finanzwissenschaftlers Prof. Dr. Harald Schoelen (Hochschule Niederrhein), der im Auftrag der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein ein Gutachten zum Haushaltsplanentwurf der Stadt Neuss für das Jahr 2026 erstellt hat. „Die Stadt muss ein geschlossenes Konsolidierungskonzept verabschieden, das vor allem auf der Aufwandsseite ansetzt“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Zudem erwarten wir in diesem Jahr Beschlüsse zur Neuausweisung von Gewerbeflächen.“ Eine Erhöhung der Grundsteuer B, die in der kommenden Ratssitzung zur Abstimmung steht, sieht die IHK kritisch. In der Sitzung des Finanzausschusses stimmten die CDU und die SPD bereits dafür.
Die Zahlen des Haushaltsplanentwurfs sprechen eine deutliche Sprache: Die Jahresergebnisdefizite zwischen 2026 und 2029 liegen im Durchschnitt bei etwas mehr als minus 50 Millionen Euro – trotz des Ansatzes eines globalen Minderaufwands, der die unterjährigen Sparbemühungen bereits erheblich fordern wird. „Bei allen Herausforderungen, die auch durch Bund und Land verursacht werden, ist der Stadt ein Teil der Entwicklung anzulasten. Trotz klarer Anzeichen für ein wachsendes strukturelles Defizit wurde in den vergangenen Jahren kein geschlossenes, freiwilliges Konsolidierungskonzept so vorbereitet, dass es im aktuellen Haushaltsplanentwurf greifen könnte“, erklärt Haushaltsexperte Schoelen. Die Folge: Das Eigenkapital dürfte sich vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 um rund 200 Millionen Euro verringern.
Dabei ist die Einnahmenseite in Neuss weiterhin solide. Gemessen an der Einwohnerzahl verfügt die Stadt über die höchste Steuerkraft sowie die höchste Gewerbesteueraufbringungskraft im gesamten IHK-Bezirk. Zudem zählt Neuss – ebenfalls bezogen auf die Einwohnerzahl – zu den 20 gewerbesteuerstärksten Kommunen in Nordrhein-Westfalen. „Der Wirtschaftsstandort Neuss zeichnet sich durch starke Unternehmen und einen ausgewogenen Branchenmix aus. Dennoch sind die Geschäftserwartungen der Betriebe aufgrund der aktuellen Strukturkrise in der gesamten Region derzeit verhalten“, erläutert Steinmetz. Aus Sicht der IHK sollte daher bei den prognostizierten Gewerbesteuererträgen ein konservativer und vorsichtiger Ansatz gewählt werden.
Deutlich problematischer stellt sich die Ausgabenseite dar. So werden die Transferaufwendungen von 2024 bis 2029 voraussichtlich um 77 Millionen Euro beziehungsweise 22 Prozent steigen. Zusätzlich belasten höhere Personalaufwendungen den städtischen Haushalt: Im Jahr 2026 liegen diese um 14 Prozent über dem Niveau von 2022. „Das zentrale Problem liegt klar auf der Ausgabenseite“, betont Steinmetz. Auch Gutachter Schoelen teilt diese Einschätzung und rechnet damit, dass sich die Aufwendungen in den kommenden Jahren ungünstiger entwickeln werden als von der Stadt angenommen. Dies betrifft insbesondere die Personalaufwendungen, für die bislang eine jährliche Steigerung von lediglich zwei Prozent eingeplant ist. „Die Tarifabschlüsse werden darüber liegen – zum einen aufgrund einer weiterhin erhöhten Teuerungsrate, zum anderen durch die Anhebung des Mindestlohns, die zusätzlichen Druck auf das gesamte Lohngefüge ausübt“, so Schoelen.
Die Konsequenzen beschreibt der Finanzwissenschaftler in seinem Gutachten deutlich: Unter der Voraussetzung, dass die Aufsichtsbehörde den aktuellen Haushalt genehmigt, bleiben der Stadt nur wenige Jahre, um ein strikt aufgabenkritisches und damit spürbar aufwandsenkendes Konsolidierungskonzept wirksam umzusetzen. „Bleibt dies aus, wird das die städtischen Aufgaben rund um die Daseinsvorsorge erheblich beeinträchtigen“, warnt Schoelen.
Einen positiven Aspekt erkennt die IHK dennoch im Haushaltsplanentwurf: Ab dem Jahr 2029 sind zusätzlich 6,5 Millionen Euro Brutto-Gewerbesteueraufkommen eingeplant, die aus der Erschließung neuer Gewerbeflächen resultieren sollen. „Dies setzt voraus, dass der Beschluss des Stadtrates aus dem März 2023, 100 Hektar neue Gewerbeflächen auszuweisen, nun zügig umgesetzt wird. Um Arbeitslosigkeit zu reduzieren und dauerhaft eine leistungsfähige Daseinsvorsorge sicherzustellen, braucht es ein klares politisches Bekenntnis zu Gewerbe- und Industrieflächen – sowohl für bestehende Betriebe als auch für neue Standorte“, sagt Steinmetz. Die IHK hatte zuletzt mehrfach darauf hingewiesen, dass die Umsetzung dieses Beschlusses auch aus finanzieller Sicht dringend geboten ist.
Der IHK-Hauptgeschäftsführer verweist zudem darauf, dass sich die IHK regelmäßig bei der Landespolitik für eine tragfähige Ausgestaltung der Kommunalfinanzen einsetzt. Der finanzielle Druck auf die Kommunen sei angesichts steigender Personal-, Sozial- und Zinsausgaben groß. „Deswegen ist auch das Land gefordert, die Kommunen zum Investieren zu befähigen”, so Steinmetz.
Negativ bewertet die IHK dagegen den Beschluss des Finanzausschusses von CDU und SPD, den Hebesatz der Grundsteuer B um 190 auf 800 Punkte zu erhöhen. „Vor einer derart deutlichen Erhöhung der Grundsteuer können wir nur warnen. Ein niedriger Grundsteuerhebesatz ist für Investoren ein wichtiges Signal für eine wirtschaftsfreundliche Verwaltung mit soliden Kommunalfinanzen“, erklärt Steinmetz. Diese Steuererhöhung käme aus Sicht der IHK zudem in einer Phase, in der die regionale Wirtschaft und die Verbraucher dringend auf Entlastungen angewiesen sind. „Unser IHK-Konjunkturbericht zu Jahresbeginn 2026 zeigt, dass sich viele Branchen in der Region weiterhin in einer schwierigen Lage befinden. Die wenigen Lichtblicke – etwa die positiven Erwartungen in Teilen der Industrie – könnten bei konsequenten Strukturreformen zu einer Erholung beitragen“, so Steinmetz. Diese Perspektiven würden jedoch durch zusätzliche Belastungen zunichtegemacht.
Auch die mögliche Einführung einer Beherbergungssteuer hält die IHK für einen Fehler. „Unser Gutachten zur Landesgartenschau hat gezeigt, dass LAGA-Austragungsstädte auch in den Folgejahren der Landesgartenschau höhere Übernachtungszahlen als vor der LAGA aufweisen. Ich befürchte, dass eine Beherbergungssteuer diesen positiven Effekt für Neuss deutlich reduzieren könnte“, so Steinmetz. Daneben sieht der Antrag von CDU und SPD allerdings auch einige aufwandsmindernde Maßnahmen vor. „Wir begrüßen ein Einfrieren des Stellenplans und die Ausweitung von interkommunaler Kooperation“, sagt Steinmetz. „Gerade bei letztgenannten Punkt darf es aber nicht nur bei Sonntagsreden bleiben, sondern es müssen konkrete Maßnahmen folgen.“
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