Steuererhöhungen für Korschenbroich: IHK schlägt Alarm
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein übt Kritik am Haushaltssicherungskonzept der Stadt Korschenbroich. Die für die Jahre 2027 und 2030 geplanten Erhöhungen der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B sind laut IHK ein Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und kommen zu einem wirtschaftlich ungünstigen Zeitpunkt. „Gewerbe- und Grundsteuer gehören zu den wichtigsten Standortfaktoren für Unternehmen“, sagt Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein. „Spürbare Steuererhöhungen schwächen die Attraktivität des Standorts – vor allem in einer Phase, in der viele Betriebe unter Druck stehen.“
Nach den Planungen der Stadt soll der Gewerbesteuerhebesatz bis 2030 in zwei Stufen von derzeit 450 auf 490 Punkte steigen, die Grundsteuer B von 690 auf 900 Punkte. Der finanzielle Druck auf die Kommunen sei angesichts steigender Personal-, Sozial- und Zinsausgaben zwar nachvollziehbar, dennoch sieht die IHK das Haushaltssicherungskonzept kritisch. „Wenn mehr als drei Viertel der Konsolidierung über Steuererhöhungen erfolgen, ist die Balance nicht gewahrt“, so Steinmetz. „Gerade freiwillige Leistungen müssen noch stärker auf Einsparpotenziale überprüft werden.“
Hinzu komme die angespannte wirtschaftliche Lage in der Region. Aktuelle IHK-Konjunkturumfragen zeigen, dass insbesondere Industrie, Groß-- und Einzelhandel weiterhin mit erheblichen Herausforderungen zu kämpfen haben. Das gemeinsam mit Creditreform veröffentlichte Risikobarometer prognostiziert zudem für 2026 eine überdurchschnittlich steigende Ausfallwahrscheinlichkeit von Unternehmen in Korschenbroich. „Eine höhere Grundsteuer treibt die Fixkosten nach oben und wirkt in dieser Situation krisenverschärfend“, erklärt Steinmetz. „Eine steigende Gewerbesteuer bremst ausgerechnet diejenigen Betriebe aus, die noch investieren können und wollen.“
Besonders kritisch sieht die IHK die Auswirkungen auf den Einzelhandel. Höhere Grundsteuerbeträge würden in der Regel über die Nebenkosten auf die Mieten umgelegt und damit direkt bei den Händlern ankommen. Zusätzlich erhöhe sich durch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietkosten die steuerliche Belastung weiter.
„Das strukturelle Einnahmenproblem Korschenbroichs liegt nicht an einem zu niedrigen Gewerbesteuerhebesatz, sondern an einer zu schmalen gewerblichen Basis“, betont Steinmetz. „Entscheidend ist die Ansiedlung steuerstarker Unternehmen – dafür braucht es wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen.“ Schon jetzt liege Korschenbroich mit seinem Gewerbesteuerhebesatz über dem Durchschnitt vergleichbarer Kommunen. So weisen Kommunen mit 30.000 bis 50.000 Einwohnern bundesweit im Durchschnitt einen Gewerbesteuerhebesatz von 415 Punkten auf. Mit dem für 2027 geplanten Gewerbesteuerhebesatz von 470 Punkten würde der Abstand zum Durchschnitt spürbar größer. „Die Steuererhöhungen führen also zu einer Verschlechterung der Position im Standortwettbewerb“, warnt Steinmetz.
Positiv bewertet die IHK die geplante Entwicklung neuer Gewerbeflächen, etwa im Gebiet „Glehner Heide 2“, sowie weitere Ansiedlungsperspektiven im Stadtgebiet, die auch im Haushaltssicherungskonzept der Stadt als finanzielle Chancen für den Standort benannt werden. „Außerdem sollte Korschenbroich die Potenziale nutzen, die sich durch den Aviation-Standort am Flughafen Mönchengladbach ergeben und sich in eine interkommunale Entwicklung einbringen“, erklärt Steinmetz. „Die Potenziale sind also vorhanden. Mit hohen Steuersätzen wird es jedoch schwieriger, steuerstarke Betriebe für Korschenbroich zu gewinnen.“
Besonders problematisch ist aus Sicht der IHK das Signal, das mit der Festschreibung einer weiteren Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes für 2030 einhergeht. „Unternehmen denken langfristig – und solche Festlegungen mindern die Standortattraktivität bereits jetzt“, so Steinmetz. Die IHK appelliert daher an Politik und Verwaltung, im weiteren Haushaltsverfahren zusätzliche Einsparmöglichkeiten zu prüfen. „Steuererhöhungen können kurzfristig Mehreinnahmen bringen, sind aber kein geeignetes Instrument, um die Kommunalfinanzen langfristig zu stabilisieren“, betont Steinmetz.
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