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Rommerskirchen

Hier finden Sie die aktuellen Planungsverfahren in Rommerskirchen.

Kommunale Wärmplanung Rommerskirchen – Fristende: 24.05.2026

Planverfahren
Das Bild zeigt eine Nahaufnahme eines Rundmanometers zur Messung von Gasdruck, montiert auf einer glänzenden Metallleitung. Die Skala des Messgeräts zeigt Werte in Bar, Kilopascal und PSI an. Im Hintergrund verläuft eine Reihe von parallel angeordneten Rohrleitungen mit roten Ventilen, leicht unscharf vor einem hellen Sonnenuntergangshimmel. Die Szene vermittelt einen Eindruck von technischer Präzision und Energieinfrastruktur.

Beschreibung des Vorhabens

Durch das Wärmeplanungsgesetz sind Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten. Die Gemeinde Rommerskirchen hat nun den Entwurf der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und ihn zur Stellungnahme vorgelegt.

Die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Rommerskirchen soll die Basis einer Strategie für die langfristig CO2-neutrale Wärmeversorgung des Gebietes der Gemeinde Rommerskirchen bis zum Jahr 2045 sein. Der kommunale Wärmeplan zeigt dafür den aktuellen Stand der Wärmeversorgung sowie verschiedenste Perspektiven der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auf.

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung liegt nun für die Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 24. Mai 2026 aus. Bis zu diesem Datum ist es möglich, Stellungnahmen bei der Gemeinde einzureichen. Die Unterlagen sowie die Möglichkeit zur Beteiligung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Rommerskirchen unter diesem Link: https://www.o-sp.de/rommerskirchen/plan?L1=13&pid=90535

Mitgliedsunternehmen der IHK Mittlerer Niederrhein haben zusätzlich die Möglichkeit, ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 20. Mai 2026 der IHK per E-Mail (bauleitplanung@mittlerer-niederrhein.ihk.de) mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellungnahme aufnehmen, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind.

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