Rommerskirchen
Hier finden Sie die aktuellen Planungsverfahren in Rommerskirchen.
Inhaltsverzeichnis
Kommunale Wärmplanung Rommerskirchen – Fristende: 24.05.2026
Planverfahren
Beschreibung des Vorhabens
Durch das Wärmeplanungsgesetz sind Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten. Die Gemeinde Rommerskirchen hat nun den Entwurf der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und ihn zur Stellungnahme vorgelegt.
Die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Rommerskirchen soll die Basis einer Strategie für die langfristig CO2-neutrale Wärmeversorgung des Gebietes der Gemeinde Rommerskirchen bis zum Jahr 2045 sein. Der kommunale Wärmeplan zeigt dafür den aktuellen Stand der Wärmeversorgung sowie verschiedenste Perspektiven der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auf.
Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten
Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung liegt nun für die Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 24. Mai 2026 aus. Bis zu diesem Datum ist es möglich, Stellungnahmen bei der Gemeinde einzureichen. Die Unterlagen sowie die Möglichkeit zur Beteiligung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Rommerskirchen unter diesem Link: https://www.o-sp.de/rommerskirchen/plan?L1=13&pid=90535
Mitgliedsunternehmen der IHK Mittlerer Niederrhein haben zusätzlich die Möglichkeit, ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 20. Mai 2026 der IHK per E-Mail (bauleitplanung@mittlerer-niederrhein.ihk.de) mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellungnahme aufnehmen, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind.
Nützliche Links
- Infoseite der Gemeinde Rommerskirchen zur Wärmeplanung
- Beteiligungsseite der Gemeinde Rommerskirchen zur Wärmeplanung (Hier finden Sie den Entwurf der kommunalen Wärmeplanung)
Bebauungsplan Nr. RO-57 – Fristende: 14.06.2026
Planverfahren
Beschreibung des Vorhabens
Die Gemeinde Rommerskirchen beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuen Wohnraums zu schaffen. Darüber hinaus besteht das Ziel, perspektivisch zusätzliche Gewerbeflächen bereitzustellen, um Unternehmen Ansiedlungsmöglichkeiten zu bieten.
Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten
Der Planentwurf liegt vom 04.05.2026 bis einschließlich 14.06.2026 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Gemeinde Rommerskirchen einzureichen.
Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 05.06.2026 per E-Mail an bauleitplanung(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellungnahme aufnehmen, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind.
61. Flächennutzungsplanänderung – Fristende: 14.06.2026
Planverfahren
Beschreibung des Vorhabens
Die Gemeinde Rommerskirchen beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuen Wohnraums zu schaffen. Darüber hinaus besteht das Ziel, perspektivisch zusätzliche Gewerbeflächen bereitzustellen, um Unternehmen Ansiedlungsmöglichkeiten zu bieten.
Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten
Der Planentwurf liegt vom 04.05.2026 bis einschließlich 14.06.2026 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken direkt bei der Gemeinde Rommerskirchen einzureichen.
Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 05.06.2026 per E-Mail an bauleitplanung(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellungnahme aufnehmen, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind.
Webcode: P890