Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin
Inhalte
Die für Ihre Prüfung relevanten Inhalte und Abläufe finden sich in der vom Gesetzgeber erlassenen Verordnung (siehe Downloads). Um Ihnen einen ersten Eindruck der Anforderungen zu geben, finden Sie hier einige Auszüge daraus:
Ziel der Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um die folgenden Aufgaben eines Pharmaberaters im Sinne des Arzneimittelgesetzes wahrzunehmen:
1. Angehörige von Heilberufen fachlich, kritisch und vollständig über Arzneimittel unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und
2. Mitteilungen von Angehörigen der Heilberufe über unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Gegenanzeigen oder sonstige Risiken bei Arzneimitteln oder Einnahmeproblemen der Therapeutika zu dokumentieren, schriftlich aufzuzeichnen und dem Auftraggeber zu übermitteln. Dazu gehört die Befähigung,
2.1. Biologische, biochemische und molekularbiologische Zusammenhänge sowie die klinischen Grundlagen von Krankheitsbildern zu beschreiben,
2.2. Krankheitsverläufe mit Pharmakotherapien zu verknüpfen,
2.3. Wirkungen von Arzneimitteln und Anwendungsempfehlungen zu erläutern,
2.4. Beratungsgespräche zu führen und Marketinginstrumente einzusetzen.
Zulassungsvoraussetzungen und Beantragung der Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur Prüfung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese finden Sie in § 2 und § 3 der Verordnung „Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin“.
Die Zulassung zur Prüfung beantragen Sie über unser Onlineportal.
Prüfungsablauf
Die Prüfung besteht im ersten Teil aus insgesamt drei schriftlichen Prüfungsfächern im Multiple Choice Verfahren. Im zweiten Teil der Prüfung führen Sie ein mündliches Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss. Details zum Ablauf der Prüfung geben wir Ihnen auch gerne in einem persönlichen Gespräch oder Sie entnehmen diese der entsprechenden Verordnung (siehe Downloads). Dort sind alle Abläufe ausführlich dargestellt. Weitere Informationen sowie die für die Prüfungen erlaubten Hilfsmittel finden Sie hier.
Eine vereinfachte Darstellung der Prüfungsstruktur finden Sie hier.
Prüfungstermine und Prüfungsgebühren
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Prüfungsgebühr gemäß der Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein, 395 Euro.
Bei Rücktritt/Storno werden laut Gebührenordnung der IHK bei Abmeldung von der Prüfung bis 4 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin 75 Prozent, weniger als 4 Wochen 50 Prozent der Prüfungsgebühr erstattet.
Die aktuell verfügbaren Prüfungstermine der kommenden Jahre entnehmen Sie bitte dem folgenden Link. Bitte beachten Sie, dass wir diese Prüfung nicht zwangsläufig zu jedem angegebenen Prüfungstermin anbieten.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte nutzen Sie unser Onlineportal, um sich online zu registrieren und zu einem Prüfungstermin anzumelden. Der Anmeldezeitraum für die Frühjahrsprüfung ist jeweils der 15. Oktober bis 15. Januar, für die Herbstprüfung jeweils der 1. April - 30. Juni eines Jahres. Der Anmeldeschluss ist unbedingt einzuhalten. Unvollständige oder verspätete Anmeldungen können dazu führen, dass diese zum gewünschten Prüfungstermin nicht berücksichtigt werden können.
Haben Sie Fragen, rund um den Ablauf Ihrer Prüfung? Werfen Sie einen Blick in unseren kurzen Film, er gibt Ihnen bestimmt die ein oder andere Antwort. Sollten Sie danach noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da!
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung
Eine Empfehlung für einen Lehrgangsanbieter, der Sie auf die IHK Prüfung vorbereitet, dürfen wir nicht aussprechen. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten und uns darüber informieren. Die Übersicht finden Sie im IHK Weiterbildungsprogramm.
Dort sind ebenfalls Links zu Weiterbildungsdatenbanken hinterlegt, mit deren Hilfe Sie externe Angebote recherchieren können. Eine neutrale und individuelle Weiterbildungsberatung erhalten Sie bei der IHK. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin unter 02151 635-0.
Finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung
Eine Übersicht der wichtigsten Förderinstrumente sowie Ihrer IHK-Ansprechpartner für eine persönliche Beratung finden Sie ebenfalls auf der Seite der IHK Weiterbildung.