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Kraftfahrer: Qualifikation neu geregelt

05.10.2026

Mehrsprachige Prüfungen erleichtern den Einstieg in den Beruf der Kraftfahrerin beziehungsweis des Kraftfahrers und helfen Unternehmen dabei, dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen. Auf eine entsprechende Neuregelung, die seit dem 18. August gilt, weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein ihre Mitgliedsunternehmen hin. Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft die theoretische Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation. Sie kann künftig neben Deutsch auch in neun weiteren Sprachen abgelegt werden: Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.

Die Prüfung in ihrer Muttersprache ablegen zu können, kann den Zugang zum Beruf des Kraftfahrers für viele Menschen mit Migrationshintergrund wesentlich leichter machen. Das ist auch eine Chance für die Transportwirtschaft. „Wir haben die erforderlichen organisatorischen und technischen Vorbereitungen inzwischen getroffen, und die Prüfungen können entsprechend durchgeführt werden“, sagt Anna Reyer, Bereichsleiterin Fortbildung der IHK Mittlerer Niederrhein. Auch die praktische Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation wurde neu gestaltet. Ihre Dauer verkürzt sich von bislang 210 auf 120 Minuten. Die bisher vorgesehenen kritischen Fahrsituationen entfallen vollständig aus der Prüfung.

Für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer ergeben sich zusätzliche Erleichterungen. Mit der jüngsten Änderung des Fahrerlaubnisrechts wurde die Ukraine unter anderem in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen. Damit können ukrainische Fahrerlaubnisse unter erleichterten Voraussetzungen in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Für die in Anlage 11 genannten Fahrerlaubnisklassen ist grundsätzlich keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich.

Die Umschreibung der Fahrerlaubnis und der Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation sind dabei zwei unterschiedliche Voraussetzungen. Die erforderliche Pflicht zur Berufskraftfahrerqualifikation bleibt weiterhin bestehen. Sie kann aber nun – soweit die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen – auch durch eine Prüfung in ukrainischer Sprache erworben werden. „Damit greifen Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation ineinander: Ukrainische Berufskraftfahrer können ihre vorhandene Fahrerlaubnis leichter in Deutschland nutzen und gleichzeitig die für eine gewerbliche Tätigkeit erforderliche Qualifikation erwerben“, erläutert Michael Iwanowski, IHK-Berater für Verkehr und Mobilität.

Bei Fragen rund um den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt steht das Welcome Center Rheinisches Revier der IHK Mittlerer Niederrhein internationalen Fachkräften und Unternehmen zur Seite. Es unterstützt unter anderem bei Fragen zu Beschäftigung, Einreise, Anerkennung und beruflicher Integration. Gerade für Unternehmen aus der Verkehrs- und Logistikbranche kann das Angebot eine wichtige Unterstützung bei der Gewinnung internationaler Berufskraftfahrer sein.

„Mit dem Welcome Center wollen wir internationale Fachkräfte und Unternehmen zusammenbringen und den Weg in den deutschen Arbeitsmarkt so einfach wie möglich gestalten“, betont Arnd Thierfelder, Referent Fachkräftesicherung der IHK, und verweist darauf, dass die neuen Regelungen bei der Berufskraftfahrerqualifikation und im Fahrerlaubnisrecht insbesondere Menschen aus der Ukraine neue Chancen eröffnen.

Fragen beantwortet Larson Arend (Tel. 02131 9268-521, E-Mail: larson.arend(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de). Weitere Infos stehen auf der IHK-Website zur Verfügung: mittlerer-niederrhein.ihk.de/P262

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