Neue Regeln gegen Greenwashing
Mit der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) kommen ab dem 27. September neue Anforderungen auf Unternehmen zu. Betriebe werden damit zu einer deutlich strengeren, datenbasierten und transparenten Nachhaltigkeitskommunikation verpflichtet. Von der Regelung sind Werbung, Angaben auf Verpackungen und die gesamte Unternehmenskommunikation betroffen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein weist Unternehmen darauf hin, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen, um rechtliche Risiken und Abmahnungen zu vermeiden. Worauf sie genau achten müssen, erfahren Betriebe in einem kostenfreien Webinar, zu dem die IHK für den 15. Juli, 11 bis 12 Uhr, einlädt.
„Künftig sind pauschale Aussagen wie ,klimaneutral‘, ,umweltfreundlich‘ oder ,nachhaltig‘ ohne belastbare Nachweise unzulässig“, erklärt Coco Büsing, IHK-Beraterin Umwelt und Nachhaltigkeit. Auch Nachhaltigkeitssiegel müssten auf einem Zertifizierungssystem beruhen, ansonsten dürften sie nicht mehr genutzt werden. „Unternehmen, die mit Nachhaltigkeit werben, sollten vor Inkrafttreten ihre bisherigen Werbe- und Kommunikationsinhalte überprüfen, Aussagen konkretisieren und mit geeigneten Nachweisen belegen.“
Das IHK-Webinar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Nachhaltigkeit/CSR, Compliance oder Kommunikation sowie an die Geschäftsführung oder strategische Entscheidungsträger. Nach einem Überblick über die neuen rechtlichen Vorgaben ordnet Rechtsanwältin Dr. Manuela Meyer (KPMG Law) die Anforderungen für Marketing, Kommunikation und Nachhaltigkeitsmanagement ein und leitet konkrete Maßnahmen für eine rechtskonforme Kommunikation ab.
Eine Anmeldung zum Webinar ist erforderlich: events.mnr.ihk.de/UM726
Ansprechpartner zum Thema
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Coco Büsing
Beraterin Umwelt und Nachhaltigkeit
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Carmen Granderath
Pressereferentin
Webcode: N399