Neues Jahr, neue Gesetze: Das ändert sich
Mit dem neuen Jahr wird es auch neue Gesetze und Regelungen geben. Dieser Überblick hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zumal bisher einige Beschlüsse noch nicht gefasst waren. Wir werden diese Seite fortlaufend aktualisieren.
Inhaltsverzeichnis
- Neue Vorschriften für Nutzfahrzeuge
- CO₂-Steuer und steigende Spritpreise
- Steuerfreigrenzen und Grenzwerte
- Anspruch auf ganztägige Betreuung
- Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
- Entgelttransparenzgesetz
- Verbraucherschutz
- Produkt- und Verpackungsvorschriften
- Ansprechpartner zum Thema
Neue Vorschriften für Nutzfahrzeuge
Ab dem 1. Juli 2026 müssen leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend oder im Rahmen von Kabotage eingesetzt werden, mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgestattet sein. Diese Geräte erfassen automatisch Lenk- und Ruhezeiten sowie Grenzübertritte. Sie sind mit GNSS-Technologie ausgestattet, um die Position des Fahrzeugs zu dokumentieren.
Die Daten dienen der Kontrolle durch Behörden und sollen Manipulationen verhindern. Ziel der Regelung ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern und faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Transportwesen zu schaffen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die ausschließlich im nationalen Verkehr oder für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden sowie bestimmte Handwerksfahrten im Umkreis von 100 Kilometern.
CO₂-Steuer und steigende Spritpreise
Ab 2026 wird die CO2-Steuer auf 55 bis 65 Euro pro Tonne angehoben. Somit werden sowohl Benzin als auch Diesel teurer. Die Maßnahme soll Anreize schaffen, auf sparsamere oder elektrische Fahrzeuge umzusteigen.
Auch beim öffentlichen Nahverkehr steigen die Preise: Das Deutschlandticket wird künftig mehr als 60 Euro pro Monat kosten (ca. 63 Euro). Damit sollen gestiegene Betriebskosten und Energiepreise abgefedert werden.
Steuerfreigrenzen und Grenzwerte
Ab dem Jahr 2026 gelten folgende Regelungen:
Der Grundfreibetrag beträgt 12.348 Euro (2025: 11.604 Euro). Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift ab 69.799 Euro (2025: 66.761 Euro). Die Grenze für die Reichensteuer von 45 Prozent liegt weiterhin bei 277.826 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 9.756 Euro (2025: 9.312 Euro), das Kindergeld auf 259 Euro monatlich (2025: 250 Euro).
Die Pendlerpauschale bleibt bei 0,38 Euro pro Kilometer. Für ehrenamtliche Tätigkeiten steigt die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro (2025: 3.000 Euro) und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro (2025: 840 Euro).
Folgende Werte sind noch nicht rechtskräftig beschlossen:
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung soll 69.750 Euro betragen (2025: 66.600 Euro), in der Rentenversicherung 101.400 Euro (2025: 100.200 Euro). Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung ist mit 3,6 Prozent vorgesehen (2025: 3,4 Prozent), der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung mit 2,9 Prozent (2025: 1,6 Prozent). Die Umsatzsteuer bleibt bei 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie und 19 Prozent für Getränke.
Anspruch auf ganztägige Betreuung
Ab August 2026 haben alle Erstklässler in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dies wird durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt, das die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27 vorsieht. Der Anspruch umfasst acht Stunden an fünf Werktagen in der Woche und gilt auch während der Schulferien.
Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
Auch bei den Erwerbsminderungsrenten steigen 2026 die anrechnungsfreien Beträge deutlich. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf künftig bis zu 20.763,75 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt die Mindesthinzuverdienstgrenze bei 41.527,50 Euro jährlich. Je nach individueller Situation kann dieser Wert sogar höher ausfallen. Wichtig ist, dass es keine monatliche Grenze mehr gibt – entscheidend ist nur der Jahreswert.
Damit wird der Zuverdienst flexibler, was insbesondere für Menschen mit schwankendem Einkommen oder saisonaler Beschäftigung von Vorteil ist.
Entgelttransparenzgesetz
Ab dem 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz (EU 2023/970) in nationales Recht umsetzen. Ziel ist es, die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern und für mehr Transparenz bei Gehaltsstrukturen zu sorgen.
Geplant ist, dass Arbeitgebende künftig bereits in Stellenanzeigen oder spätestens vor einem Bewerbungsgespräch die Gehaltsspanne sowie die Kriterien für die Vergütung offenlegen. Beschäftigte sollen ein erweitertes Auskunftsrecht erhalten, um Informationen über ihr eigenes Entgelt und das durchschnittliche Entgelt vergleichbarer Tätigkeiten getrennt nach Geschlecht zu bekommen.
Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden werden verpflichtet, regelmäßig Berichte zu geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschieden zu veröffentlichen – abhängig von ihrer Größe ab 2027 oder 2031. Verstöße können Sanktionen wie Bußgelder und Schadensersatz nach sich ziehen. Da der deutsche Gesetzesentwurf noch nicht vorliegt, können Details variieren. Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten, transparente Vergütungsstrukturen schaffen und ihre Prozesse im Personalwesen anpassen.
Verbraucherschutz
Ab November 2026 gelten in Deutschland strengere Vorgaben für „Buy Now, Pay Later“-Angebote (BNPL). Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU 2023/2225), die diese Kurzzeitfinanzierungen künftig wie klassische Verbraucherkredite behandelt. Anbieter müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kundinnen und Kunden prüfen, auch bei Beträgen unter 200 Euro. Vor Vertragsabschluss sind klare Informationen zu Kosten, Zinsen und Rückzahlungsbedingungen verpflichtend.
Händler und Fintechs müssen ihre Geschäftsmodelle, Verträge und IT-Prozesse entsprechend anpassen. Zudem ist eine neue Aufsicht im Rahmen des geplanten Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetzes vorgesehen. Ziele der Reform sind mehr Transparenz und ein wirksamer Schutz vor Überschuldung.
Produkt- und Verpackungsvorschriften
Ab dem 12. August 2026 gelten in der EU die neuen Regeln der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Verpackungen müssen künftig bereits beim Design recyclingfähig und dürfen nicht überdimensioniert sein. Hersteller, Importeure und Händler sind verpflichtet, technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen vorzuhalten. Zudem treten erweiterte Berichtspflichten, strengere Rücknahme- und Recyclingregeln sowie eine erweiterte Herstellerverantwortung in Kraft.
Für bestimmte Materialien wie PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen gelten ab August 2026 zusätzliche Restriktionen. Unternehmen sollten ihre Verpackungen, Materialien und Prozesse frühzeitig prüfen und gegebenenfalls anpassen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Ansprechpartner zum Thema
Kontakt-
Gregor Waschau
Berater Recht
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