Ob neue Autobahnbrücke oder zusätzliche Produktionshalle – Planen und Bauen dauert in Deutschland viel zu lange. Manchmal nicht nur Monate, sondern Jahre oder Jahrzehnte. Dementsprechend wächst der Unmut allerorten.
Vor diesem Hintergrund hat die DIHK untersuchen lassen, wo Beschleunigungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren möglich sind. Gemeinsam mit den IHKs in Deutschland wurden anschließend konkrete Vorschläge zusammengestellt:
In Deutschland gibt es für alles Spezialgesetze und gesonderte Verfahren: für Autobahnen, für Eisenbahnen sowie den Netzausbau. Die DIHK setzt sich dafür ein, dass zukünftig alle Infrastrukturen nach einem einheitlichen Planverfahren geplant und gebaut werden. Das schafft einerseits eine größere Transparenz. Andererseits können so die bereits in einzelnen Spezialgesetzen vorhandenen Beschleunigungseffekte für alle Planverfahren genutzt werden.
Außerdem sollte die Zahl der Planungsstufen insgesamt reduziert und der Prozess entschlackt werden. Bislang gibt es auf jeder Planungsstufe eine gesonderte Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltprüfung. Häufig wissen weder Bürgerinnen und Bürger noch Verbände oder Unternehmen, wann der richtige Zeitpunkt ist, sich in die Diskussion einzubringen. Die DIHK schlägt daher vor, die Öffentlichkeits- und Umweltprüfung in einem Hauptsacheverfahren durchzuführen, in dem die berechtigten Interessen – ob von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen oder Umwelt – vorgetragen und diskutiert werden. In den nachfolgenden Verfahrensstufen würde dann auf das Ergebnis dieser zentralen Abwägungsentscheidung verwiesen.
Ein weiteres Problem: Häufig werden Infrastrukturvorhaben noch analog geplant, und viele wichtige Planungsunterlagen und Gutachten stehen nicht im Internet zur Verfügung. Die DIHK empfiehlt, grundsätzlich alle Plan- und Genehmigungsunterlagen bis hin zum Gerichtsverfahren auch digital zur Verfügung zu stellen. Das würde für mehr Verfahrensinformation und -transparenz sorgen. Zudem ließen sich auf diesem Wege Doppelprüfungen und -erhebungen vermeiden.
Egal, ob es um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbe- oder Industriebetriebes geht oder um eine Neuansiedlung: Grundsätzlich ist ein zweistufiges Bauleitplanverfahren erforderlich und überdies eine bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung nötig. Auch dieser Verfahrensablauf enthält Doppelprüfungen, beispielsweise mit Blick auf Umweltvorgaben und wegen der mehrfachen Beteiligung der Öffentlichkeit. Durch ein einheitliches Bauleitplanverfahren im Baurecht mit integrierter Zulassungsentscheidung können Verfahrensstufen zusammengefasst werden.
Vielerorts gibt es Streit über neue Autobahnwege, Stromtrassen oder Gewerbeansiedlungen. Dann ist in der Regel der Verwaltungsgerichtsweg eröffnet. Häufig gehen die Verfahren durch alle Instanzen, und es dauert Jahre – oder wie bei der Hamburger Elbvertiefung Jahrzehnte –, bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Die DIHK setzt sich dafür ein, dass bei bedeutsamen Projekten, etwa infrastrukturellen und industriellen Großvorhaben, Spezialsenate bei den Oberverwaltungsgerichten fachlich versiert und effektiv entscheiden.
Planungsbeschleunigung ist das zentrale Thema, um die Energiewende, die Herausforderungen der Digitalisierung und den Infrastrukturausbau meistern zu können. Dies gilt insbesondere in unserem IHK-Bezirk, der zusätzlich den Strukturwandel durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung zu bewältigen hat.
Unsere Vollversammlung hat daher beschlossen, dass die Positionen zur Beschleunigung von Planungsverfahren auch für unsere Aktivitäten gelten sollen.